Offizieller Entwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht
Die Bundesregierung hat angekündigt, einen Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger noch vor der Sommerpause vorzulegen. Der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Max Stadler beantwortete am Mittwoch Fragen zum Leistungsschutzrecht im Bundestag.
iRights.info veröffentlicht den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger, PDF (68 KB), (Stand: 13.06.2012)
Geplant ist, das Urheberrechtsgesetz (UrhG) um den Abschnitt “Schutz des Presseverlegers” zu erweitern. Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) erhält das ausschließliche, übertragbare Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht der Verlage erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
iRights.info-Redakteur Till Kreutzer analysiert die rechtspolitischen Auswirkungen.
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