[Update] Offener Brief: Kulturschaffende möchten Rezensionen über ihre Arbeit kostenlos nutzen

Foto: UHDL, PD
Mit einem offenen Brief haben sich vor einer Woche knapp zwanzig „Kulturschaffende, Kulturvereine, Journalisten und Kulturfreunde“ zum einen an „Zeitungsverleger und entsprechende Rechteinhaber“, zum anderen an die breite Öffentlichkeit gewandt. Sie setzen sich darin dafür ein, „dass Künstler und Kulturvereine Artikel aus der Tagespresse sowie Hörfunk und TV – Beiträge, in denen über ihre Arbeit berichtet wird, vollständig oder in Auszügen auf ihren Webseiten genehmigungsfrei dokumentieren dürfen. Die Quelle ist hierbei anzugeben und möglichst zu verlinken.“
Abmahnung für mehrere Jahre alte Zeitungskritik
Diese Forderung nach einer Art freiwillig vereinbarten Ausnahmeregelung, die das Urheberrecht von Journalisten und Autoren sowie die Nutzungsrechte von Verlagen beträfe, bezieht sich auf einen aktuellen Anlass: Ein scheinbar systematisch an zahlreiche Künstler versandtes Abmahnschreiben der Bremer Anwaltskanzlei Dr. Schenk, die offenbar im Auftrag des Musikverlag-Inhabers (B-Note) und Journalisten Boris Hellmers-Spethmann handelt.
Dieser Abmahnung von Ende Juli zufolge sollen die Sängerin Scarlett O’ und der Liedermacher Michael Zachcial (Die Grenzgänger) jeweils mehrere tausend Euro dafür bezahlen, dass sie eine mehrere Jahre alte Pressekritik aus der Syker Kreiszeitung für ihre Pressearbeit verwendeten. Die Künstler möchten nicht zahlen, in erster Linie weil sie die Abmahnung unverhältnismäßig finden. Sie entschlossen sich aber, nicht mit den Anwälten zu verhandeln, sondern gingen mit dem Sachverhalt an die Öffentlichkeit.
Über 3.000 Unterzeichner
Zu den Erstunterzeichnern und Unterstützern gehören bekannte Künstler, darunter Schauspieler Axel Prahl, Regisseur Andreas Dresen und Intendant Steffen Mensching (Theater Rudolstadt), die Musiker Manfred Maurenbrecher, Barbara Thalheim und Uwe Hassbecker (Silly). Bis heute unterzeichneten den offenen Brief bereits über 3.000 Menschen (Stand: 23.9., 14 Uhr).
Auf der Facebook-Gruppe „Abmahnungen“, die ergänzend zum offenen Brief eingerichtet wurde, entwickelten sich engagierte und zum Teil heftige Diskussionen zwischen Künstlern und Künstlerkritikern. So äußert der freie Journalist Hardy Prothmann zwar Verständnis für das Anliegen und verurteilt jegliche Abmahn-Abzocke, doch die Forderung, dass Künstler alle Presseberichte über ihre eigene Arbeit kostenlos nutzen dürften, käme für ihn einer Enteignung seiner Arbeit gleich; er plädiert daher die Praxis individueller Nutzungsverhandlungen zu angemessenen Vergütungen.
Nutzung nur mit Zustimmung der Rechteinhaber – auch für Künstler
Grundsätzlich sind die Abmahnungen rechtens: Eine Nutzung eines in einer Zeitung veröffentlichten Artikels, als urheberrechtlich geschütztes Werk, ist nur mit Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Diese Rechte können je nachdem entweder durch den Urheber, zum Beispiel den Autor, oder durch entsprechenden Rechteinhaber, in der Regel Verlage, Sendeanstalten oder Produktionsfirmen, vergeben werden. Interessanterweise erklärte übrigens der betreffende Kreiszeitung Verlag Michael Zachcial gegenüber, er distanziere sich von diesen Abmahnungen.
Auf ihrer Internetseite schildert Scarlett O’ den Vorgang ausführlich: Der Autor des betreffenden Artikels unternahm gar nicht erst den Versuch, sie anzusprechen, um den Artikel von der Webseite zu nehmen, sondern ließ gleich durch die Kanzlei den Nutzungswert für den Artikel festsetzen – 1.900 Euro im Jahr. Insgesamt beträgt die Forderung 7.600 Euro für einen Lokalzeitungstext. Auch die Höhe eines Vergleichsangebots legte die Kanzlei fest: pauschal 600 Euro plus 869 Euro Anwaltskosten. Bei Nichtzahlung droht sie mit einer Gerichtsverhandlung.
Mit genau den gleichen Zahlen gingen weitere Abmahnschreiben der selben Kanzlei bei zahlreichen weiteren Musikern ein, darunter bei Michael Zachcial, aber auch bekannten Künstlern wie Peter Kraus. Letzterer ermunterte die beiden Initiatoren ausdrücklich, diesen Fall von Abmahnwesen bekannt zu machen und als Anlass zu einer öffentlichen Diskussion zu nehmen.
Keine Abmahndeckelung für gewerbliche Nutzung
Die jüngst durch den Bundesrat abgesegnete Gesetzesänderung zur Deckelung des Abmahnwesen greift in diesem Fall nicht. Sie gilt nur für Privatpersonen, die Werke nicht für ihre gewerbliche oder selbstständige Arbeit nutzen. Künstler sind in diesem Sinne jedoch gewerblich tätig – die Verwendung der Artikel für die Pressearbeit ist daher eine anders gelagerte Urheberrechtsfrage.
Leonhard Dobusch kommentiert auf Netzpolitik.org, dass dieser offene Brief zeige, dass es Bewegung in der Urheberrechtsdebatte gebe. Mit 3.000 Unterzeichnern in nur acht Tagen ist der Zuspruch erstaunlich hoch. Erst vor einigen Wochen machte die Initiative „Art but fair“ auf die prekäre Situationen von freien Musikern und Schauspielern an Theatern und Musicalbühnen aufmerksam. Auch hier gab es beim Publikum und in der Öffentlichkeit großes Interesse.
Update (4. Oktober 2013)
Auf Nachfragen von iRights.info äußerten sich sowohl die Initiatoren des offenen Briefs als auch die Kreiszeitung, während der Journalist Boris Hellmers-Spethmann per E-Mail mitteilte, iRights.info dazu nichts sagen zu wollen.
Hans Willms, Chefredakteur der Syker Kreiszeitung: „Wir distanzieren uns generell von derlei Abmahnmethoden, weil wir glauben, dass dies nicht der richtige Weg ist, um das Urheberrecht durchzusetzen. Aber wir können einem freien Mitarbeiter auch nicht vorschreiben oder verbieten, so vorzugehen. Ich persönlich finde, es wäre besser, auf die jeweiligen Nutzer zuzugehen und über die Nutzung zu reden und zu verhandeln, das ist ein fairer Weg.“
Zugleich ließ Willms wissen, dass Hellmers-Spethmann schon seit einem Jahr nicht mehr für den Kreiszeitung Verlag arbeite. „Aber wir würden ihn jetzt auch nicht mehr beauftragen, denn wir finden, so geht man nicht mit seinen Partnern um. Von seinen Abmahnungen wurden wir völlig überrascht, er hatte uns dazu nichts mitgeteilt.“ Für Willms sind aber auch die Nutzer gefordert, mit Inhalten im Internet umsichtiger umzugehen. Sie müssten ihre Aufmerksamkeit dafür erhöhen, bei urheberrechtlich geschützten Werken zu klären, wie sie sie nutzen dürfen.
Genau diese Nutzung von Artikeln soll laut Michael Zachcial, Musiker und Mitinitiator des offenen Briefes, in einer Art pauschalen Sonderreglung immer dann kostenfrei möglich sein, wenn sie auf ein Werk oder eine eine Aufführung eines Künstlers eingehen. „Uns ist an einem guten Einvernehmen zwischen Presse und Künstlern gelegen. Viele Journalisten leben in prekären Verhältnissen, Verlage bangen um ihre Existenz“, so Zachcial.
„Wir wollen niemandem etwas wegnehmen. Es geht nur um das Recht, auf unseren Webseiten zu dokumentieren, was in den Medien als Echo auf unsere Arbeit veröffentlicht wird. Alle weiteren Rechte bleiben ja beim Verfasser.“ Ob und wie sich so eine Ausnahmereglung formulieren oder gar umsetzen ließe, sei noch offen, sagt Zachcial: „Wir haben einige Ideen, das ist aber noch im Diskussionsprozess, auch mit Juristen.“
Dass viele eine solche Schrankenregelung für „Kunst“-Rezensionen als unrealistische oder naive Idee betrachten, ist Zachcial durchaus bewusst, und er räumt dem Vorhaben gerade aufgrund seiner Unbefangenheit als Nicht-Insider gewisse Chancen ein. Zudem seien unter den mittlerweile mehr als 5.000 Unterzeichnern des offenen Briefes auch zahlreiche Journalisten; das bestärke ihn darin, dafür weiter einzutreten.
13 Kommentare
1 Mathias Schindler am 23. September, 2013 um 15:28
Ich finde diesen Offenen Brief sehr erstaunlich. Da sind Menschen, deren Einkommen zum Teil auf der Erstellung und Vermarktung von urheberrechtlich geschützten Werken fußt, die ihrerseits sowohl das Recht zur Geltendmachung dieser Rechte haben und andererseits mit dem Wohlwollen der allgemeinen Bevölkerung rechnen könnten, wenn sie dies auch täten. Gleichzeitig – und das wird im Offenen Brief auch noch bestätigt – wurde hier offenbar in die Rechte von Dritten eingegriffen, die ihrerseits ihre eigenen urheberrechtlich geschützten Werke zum Broterwerb nutzen.
In keiner Stelle fällt den Autoren dieses Offenen Briefes die Ironie dieser Situation auf. Woraus hätte sich denn die Unmöglichkeit ergeben, vor Verbreitung der Rezensionen Dritter die Rechteinhaber um Zustimmung zu bitten, entweder direkt oder über PMG?
Die vorgeschlagene Lösung ist keine, sie ist das Vertrauen in die Nichtverfolgung eines Rechtsbruchs. Sofern der Schwerpunkt auf “öffentlich bekannt zu geben” lag, landen wir am Ende wieder bei Rechteeinräumungen für bestimmte Nutzungsarten durch die Rechteinhaberin. Die man auch grundsätzlich durch CC haben kann, btw.
Dieser Offene Brief fällt Jahre hinter Diskussionen zu Fair Use-Regeln, zu einer Wissenschafts- oder Kulturschranke oder hinter Kulturflatratedebatten zurück.
Mathias
2 Jürgen am 23. September, 2013 um 17:20
Ich kann Mathias Schindler nur zustimmen. Diese Forderung ist schon ziemlich frech. Hier will mal wieder ein Grüppchen Privilegien für sich durchsetzen.
3 Henry Steinhau am 23. September, 2013 um 17:48
@Jürgen @Mathias Schindler Ja, „frech“ ist der Vorschlag in gewisser Weise, auch Blauäugigkeit mag dabei sein. Aber „Grüppchen“? Über 3.000 Unterstützer sind eine Menge, darunter ein Großteil Künstler. „Privilegien“ finde ich eine unpassende Wortwahl. Der offene Brief bringt doch zum Ausdruck, dass es ein Vorschlag für eine Art Abmachung ist, über deren genauere Ausgestaltung ja diskutiert werden möge. Dass der offene Brief „hinter die Diskussionen“ zurückfällt, mag ja sein – doch wer hat diese Diskussionen mit wem geführt? Und ist es hilfreich, gegenüber diesen „Kulturschaffenden“ oder auch anderen betroffenen Gruppen, sagen wir mal, „beschuldigend stoss-zu-seufzen“ und es als ihre Holschuld zu verstehen, diese ganzen Diskussionen, deren Verlauf und deren Ergebnis zu kennen, zu pauken und zu durchdringen? Es gibt immer noch viele, auch Künstler und Urheber, auch professionelle Künstler und Urheber, die CC-Lizenzen nicht kennen und schon gar nicht genauer erklären können, warum auch immer. Wer mit einer „frechen“ Idee in die Debatte quer einsteigt sollte willkommener sein als jene, die sie erst gar nicht führen wollen – finde ich.
4 Ein ausübender Künstler am 23. September, 2013 um 18:04
[Der Kommentar wurde auf Wunsch der Kommentatorin zurückgezogen, Anm. d. Red.]
5 Piratus am 24. September, 2013 um 11:50
Ich fordere die Abschaffung jeglicher Abmahnungen. Warum nur für ein kleines Grüppchen von Leuten die wohl glauben sie wären was besseres ?
6 Heidrun Abels am 24. September, 2013 um 13:25
Wichtig ist mir noch hinzu zu fügen, dass wir im Kultursektor doch vom Geben und Nehmen leben, wie oben beschrieben und die Künstler bei einer Kritik ihrer Darbietung auch mit einer schlechten Besprechung oder teils auch unmöglicher Headlines und Fotos leben müssen ohne sich wirklich zur Wehr setzen zu können. Im Gegenzug dazu erwarten die mehr oder weniger gut ausgebildeten Journalisten und Fotografen freien Eintritt und möglichst noch einen guten Sitzplatz. Das räumen wir seitens der Künstler ja gern ein, keine Frage. Aber wo wäscht da die eine Hand die andere zurück? Alle Zeitschriften, die Kritiken veröffentlichen sollten doch froh darüber sein, wenn die Zeilen nicht für immer und ewig in Vergessenheit geraten, sondern weiterhin direkt beim Künstler auf der Homepage erscheinen (wenn nicht als ganzer Artikel dann zumindest als Zitat). Wo ist der Zugewinn einer Zeitung, wenn dies nicht passiert? Im Endeffekt ist die Veröffentlichung auf der jeweiligen Homepage ein Marketinginstrument für die jeweilige Zeitschrift, also auch Werbung für eben diese Zeitung. Diese Form von Namedropping wird normaler Weise von jeder Firma bezahlt. Jede dieser Marketingabteilungen müsste hier einschreiten und die Anwälte zurück pfeifen. Jede Zeitung sollte doch froh über diese Werbeträger sein. Und – es ist nie naiv, geltendes Recht zu hinterfragen und zu überlegen, warum Jahrzehnte lang etwas gern und gut gehandhabt wurde ohne großen Aufschrei. Vielleicht ist die momentane Handhabung einfach im Sinne aller – nur Rechtsanwälte wittern eine neue Einnahmequelle. Die sollte doch einfach zugeschüttet werden…
7 Karl am 24. September, 2013 um 18:51
Die Praxis des Zitierens von Pressekritiken für die Werbearbeit ist uralt, und war schon lange vor der Einführung des Internets üblich. Es handelt sich dabei um eine Art Symbiose, ein Geben und Nehmen.
Zur „Nehmen“ von Presseseite gehört neben dem freien Eintritt auch das Zitieren von Wortpassagen aus dem dargebotenen Werk oder dem Pressetext. Kabarettkritiken z.B: sind gewöhnlich gespickt mit den Pointen des Kabarettisten. Inwieweit man da urheberrechtlich Erbsen zählen könnte, will auch kein Künstler wissen.
In einer Zeit, in der die lokale Kulturberichterstattung allenthalben zurückgefahren wird, könnte man ein „Toleranzerklärung“ unabhängig von der Gesetzeslage, von Verlegersseite auch als indirektes Kultursponsoring begreifen. Ein Sponsoring das ihn nichts kostet. Denn mal ehrlich: Wer wird auf der Seite einer Zeitung nach einer veralteten Theaterkritik suchen, außer recherchierenden Journalisten und dem Künstler selber. Auf der Homepage des Künstlers macht die Kritik auch noch länger Sinn und die Zeitung wird dort aufgewertet als unabhängiges Referenzmedium, bzw. als Qualitätsblatt, das wenigstens überhaupt noch schreibt.
8 Isabel am 25. September, 2013 um 10:09
Merkwürdig, dass genau die Künstler (gerade auch Musiker), die sich vehement gegen die Deckelung der Abmahnkosten ausgesprochen haben, sich jetzt für eine freie Nutzung der Arbeit anderer einsetzen.
Urheberrecht ist Urheberrecht, und zwar für jeden. Wie kompliziert es sein kann, Rechte zu erhalten, weiß jeder, der sich mal mit der Materie beschäftigt hat.
Einem Musiker und Künstler kann es meiner Meinung nach sehr wohl zugemutet werden, sich beim Verlag und den Autoren zu melden und eine Zeitungskritik erst danach zu veröffentlichen.
Schließlich sind die meisten aus eigener Erfahrung recht firm im Urheberrecht und Nutzungsverhandlungen. Die sind ihr täglich Brot, wenn sie ihre eigenen Leistungen verkaufen wollen.
Bei den meisten Zeitungen wird eine Veröffentlichung wohl umsonst möglich sein, ob die unterbezahlten Journalisten dies jedoch auch tun, ist Verhandlungssache. Ein Journalist lebt nicht in Saus und Braus, genausowenig wie andere Künstler. Oder würden sie wollen, dass ihre Arbeit einfach umsonst genutzt wird?
Vielleicht findet sich ja eine Kollektivregelung, die Rechtssicherheit schafft, aber einfach das Urheberrecht auszuhebeln, kann für Künstler, die genau davon leben wollen, doch nicht keine Lösung sein!
9 Isabel am 25. September, 2013 um 10:11
… das sollte im letzten Satz natürlich heißen: doch keine Lösung sein!
10 Dr.Klusenbreuker am 26. September, 2013 um 00:57
Ich möchte dem Kommentar #6 von Heidrun Abels zustimmen. Die Kritiker erwarten kostenlosen Eintritt und haben dafür jahrzehnte die Zitate nicht nur geduldet, sondern auch geschätzt! Die Zahl der Anwälte nimmt jährlich massiv zu und das Abmahnwesen ist in den letzten 20 Jahren zu einem Unkraut gewuchert, gegen das es schon erste Regulierungen gab. Das geht nicht weit genug! Wir brauchen Gesetze gegen http://de.wikipedia.org/wiki/SLAPP
Dieser “Import” aus den USA (wo es vereinzelt schon Gesetze dagegen gibt), muss bekämpft werden. Wir sind in einer Zensurgesellschaft angekommen, in der Anwälte das tägliche Leben regulieren! Und zwar in einem unerträglichen Ausmass!
11 Markus Walther am 26. September, 2013 um 07:42
Urheberrecht ist doch so einfach: Eine kurze Mail an den Rechteinhaber. Fragen, ob man es verwenden darf und wenn ja, sich das schriftlich bestätigen lassen. Mache ich auf meiner Autorenseite seit Jahren so und habe nur gute Erfahrungen damit gemacht.
12 Andreas Kleinert am 13. Februar, 2014 um 20:11
Ich empfinde solche Abmahnungen als Abzockerei, als skandalös im höchsten Maße. Für einen ausübenden Künstler sind Zeitungsrezensionen wie das tägliche Brot. Immer weniger Zeitungsrezensionen werden geschrieben, es gibt immer weniger Zeitungs-Verlage; die öffentliche Kultur bekommt immer weniger Echo. Eine Zeitung wie auch der Rezensent kann sich doch glücklich schätzen, wenn ein Teil eines Artikels, der ursprünglich nur für einen einmaligen Abdruck gedacht war, auf einer Künstler-Homepage konserviert und der Name dieser Zeitung wie auch des Autors dadurch in einen kulturellen Zusammenhang gebracht wird! Weder Künstler noch Zeitungen haben es leicht; Zeit wäre es zusammen zu arbeiten!
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