Neues Widerrufsrecht, Löschhinweise bei Google, Unterabteilung Cyber-Abwehr
Änderungen im Verbraucherschutz in Kraft getreten
Seit Freitag um 0 Uhr gelten die neuen gesetzlichen Regelungen im Widerrufsrecht. Die Neuregelungen sehen verschiedene Änderungen vor. So wird unter anderem der Anwendungsbereich der Bestimmungen erweitert. Weiterhin ist ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“ nicht mehr möglich – es gelten einheitliche Regeln mit einer maximalen Erklärungsfrist für das Widerrufsrecht. Eine besondere Herausforderung in der Praxis wird die neue Gestaltung der Widerrufsbelehrung sein.
Martin Rätze vom shopbetreiber-blog mit einer Übersicht.
iRights.info: Generelles Widerrufsrecht, erweiterte Informationspflichten – Verbesserte Verbraucherrechte für digitale Geschäfte
EuGH: Schleswig-Holstein durfte Sonderweg im Glücksspielrecht gehen
Schleswig-Holstein durfte vom Glücksspielstaatsvertrag abweichen und ein eigenes Modell zur Lizenzvergabe für Online-Glücksspiel etablieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 12. Juni entschieden. Mit derartigen Lizenzen werde das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspiel in den anderen Ländern nicht infrage gestellt. Mittlerweile ist auch Schleswig-Holstein dem Glückspielstaatsvertrag beigetreten. Auf der bisherigen Grundlage erteilte Lizenzen sollen jedoch fortgelten.
Zum Bericht auf heise.de.
Zur Pressemitteilung des EuGH.
Recht auf Vergessen: Google will auf gelöschte Links hinweisen
Vor wenigen Wochen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass veraltete Links in Suchmaschinen unter Umständen zu löschen sind. Laut aktuellen Berichten will Google in seinen Suchergebnissen vermerken, wenn Nutzer Ergebnisse entfernen ließen. Damit reagiert der Suchmaschinenkonzern auf das Urteil. Die Vermerke sollen ähnlich aussehen wie bei wegen Urheberrechtsverletzungen gelöschten Suchergebnissen.
Zum Bericht auf theguardian.com.
Telemedicus zum Urteil.
iRights.info: Analyse, Kommentar pro und Kommentar contra zum Urteil des EuGH
Bundesinnenminister richtet eigene Cyber-Abwehrabteilung ein
Laut Heise richtet Bundesinnenminister Thomas de Maizière derzeit eine Cyber-Abwehrabteilung im Ministerium ein. Die Einheit wird mit eigenen Mitarbeitern des Ministeriums aus anderen Abteilungen besetzt. Damit reagierte der Minister auf die Kritik des Bundesrechnungshofs von letzter Woche. Dieser hatte in einem Bericht entschieden, das nationale Cyber-Abwehrzentrum sei “nicht geeignet, die über die Behördenlandschaft verteilten Zuständigkeiten und Fähigkeiten bei der Abwehr von Angriffen aus dem Cyberraum zu bündeln.”
Zur Nachricht auf heise.de.
Landgericht Kiel: Kein Pfand für SIM-Karten
Ein Mobilfunkanbieter darf von seinem Kunden kein Pfand für SIM-Karten verlangen. Dies hat das Landgericht Kiel Ende März entschieden, wie jetzt bekannt wurde. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangte vom Provider Mobilcom-Debitel Unterlassung. Das Pfand diene lediglich dazu, zusätzliche Einnahmen auf Kosten der Verbraucher zu generieren. Eine Rückgabe sei nach Ansicht des Gerichts nicht nötig, da die SIM-Karten vernichtet würden. Die Entscheidung ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Zur Nachricht auf golem.de.
Kreml-nahe Trolle mit Propaganda in sozialen Netzwerken
Eine russische PR-Agentur ist damit beauftragt, Kreml-freundliche Trollkommentare in sozialen Netzwerken zu verbreiten und damit die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Dies hat die Sueddeutsche Zeitung aufgedeckt, wie sie am Freitag berichtete. Die Arbeit der etwa 600 Mitarbeiter reiche von Diskreditierungen Oppositioneller bis hin zur Verbreitungen von Schmähungen oder schwulenfeindlicher Kommentare.
Zum Bericht auf sueddeutsche.de.
Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Telle verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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