Neues US-Gesetz bestraft Filmkopierer
Das Gesetz, das unter dem Namen „Family Entertainment and Copyright Act of 2005“ verabschiedet wurde, soll mehrere Streitpunkte der vergangenen Jahre regeln. Die wichtigsten Regelungen betreffen die Verschärfung der Strafen für illegale Filmkopien und die Legalisierung von Technologien, die es erlauben für den Privatgebrauch entschärfte Versionen von Hollywood-Filmen zu erstellen. Das Gesetz wurde schon vom US-Senat abgenickt und muss nur noch vom US-Präsidenten George Bush unterschrieben werden, was aber als sicher gilt.
Hollywood wird sich über die Erhöhung der Strafen für illegale Filmkopien freuen: Wenn jemand dabei erwischt wird, wie er in einem Kino den Film abfilmt, riskiert er eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe bis zu 250.000 US-Dollar. Falls es schon öfter vorgekommen ist oder nachgewiesen werden kann, dass man kommerzielle Absichten verfolgt, verdoppelt sich die Strafe. Das Kinopersonal darf Verdächtige festhalten, bis die Polizei kommt. Auch Tauschbörsen-Nutzer müssen sich vorsehen: Innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung gelten die gleichen Strafen, wenn man copyright-geschütztes Material verbreitet.
Die Filmindustrie begrüßt das Gesetz, aber es gibt auch Kritik von Rechtsexperten. Das Gesetz beachte die „Fair Use“-Bestimmungen nur ungenügend, die den Gebrauch von copyright-geschütztem Material unter bestimmten Umständen erlauben. Ein Kommentator in der Pittsburgh Tribune-Review geht sogar noch weiter: „Händler, die illegale Kopien von ‚Barbershop II’ verkaufen, könnten genauso lange ins Gefängnis kommen, wie Leute, die während eines bewaffneten Raubüberfalls jemanden erschießen.“
Die zweite wichtige Gesetzesänderung betrifft den Einsatz von Technologien, mit denen man im Heimgebrauch anstößige Inhalte in Filmen ausblenden kann. Einige Anbieter haben DVD-Player auf den Markt gebracht, mit denen man per Schnittlisten, die von der Firma ClearPlay erstellt und per Abo verbreitet werden und die Teile von Filmen überspringen können, die Sex, Gewalt, anstößige Sprache oder Drogenkonsum zeigen.
Eine Gruppe von Regisseuren hat schon 2002 Klage eingereicht, weil das Gerät ihre Urheberrechte verletze und außerdem ihre künstlerische Freiheit einschränke. Befürworter meinen allerdings, dass die Software die Filme nicht verändere, sondern betreffende Stellen einfach überspringen würde. Ein Sprecher der Electronic Frontier Foundation, Fred von Lohmann, sagte der Los Angeles Times: „Wenn man die DVD erstmal in seinem Wohnzimmer hat, geht es niemanden was an, wie man sie sich anschaut.“ Andere Kommentatoren sprechen von Zensur. Sie fürchten, dass das neue Gesetz der erste Schritt dazu ist, den Einbau solcher Techniken gesetzlich vorzuschreiben. Majorie Heins, die Gründerin des Free Expression Projects, befürchtet, dass es „die Absicht und das Ergebnis“ des Gesetzes ist, „einen besonderen gesetzlichen Schutz für private Zensur zu gewähren.“
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