Neuerscheinung: Leitfaden „Open Access Policy“ für Kulturerbe-Einrichtungen

Titel der Handreichung, Collage iRights.info
„So offen wie möglich“: Mit diesem programmatischen wie prominent platzierten Merksatz eröffnet das erste Kapitel einer neu erschienenen Broschüre zum kulturellen Erbe. Die vier Autor*innen Christian Bracht, Klaus Bulle, Ellen Euler und Paul Klimpel wollen mit ihr informieren, aufklären und konkrete Hilfestellung geben, zum Beispiel wenn es um lizenzrechtliche Fragen geht. Ziel ist es, Beschränkungen des offenen Zugangs abzubauen und chancengerechte, niederschwellige Angebote zu digitalisierten kulturellen Objekten zu ermöglichen.
Der Verweis auf Hindernisse, so die Autor*innen, sollte nicht als Vorwand gebraucht werden sollte, um sich Mühen zu ersparen, die mit der Umsetzung des Open-Access-Paradigmas verbunden sind. Im Umkehrschluss heißt das: Einrichtungen des kulturellen Erbes sollten die Wege kennen und nutzen, die ihnen beim Zugänglich-Machen ihrer Schätze zur Verfügung stehen. Und genau dabei hilft die Handreichung.
Inhalt und Aufbau des Leitfadens
In den Einführungsabschnitten der etwa 70 Seiten starken Broschüre erläutern die Autor*innen zunächst ihre Haltung zum offenen Zugang von Kultur. Sich beziehen sich dabei unter anderem auf die 2003 verabschiedete Berliner Erklärung zu Open Access und leiten daraus zehn Handlungsmaximen ab. Diese wurden bereits im Dezember 2021 vor-veröffentlicht (iRights.info berichtete).
Danach folgen zwei umfangreiche Kapitel: Ein Kapitel befasst sich mit Lizenzierungspolitik und Freien Lizenzen. Hier wird unter anderem erläutert, worauf Kulturerbe-Einrichtungen bei der Vergabe der verschiedenen Creative-Commons-Lizenzen oder der Public-Domain-Mark achten sollten.
Das nächste, ebenfalls recht umfangreiche Kapitel stellt die seit Sommer 2021 geltende Rechtslage von nicht-verfügbaren und verwaisten Werken vor. Anschaulich und allgemein verständlich erklären die Autor*innen, wie sie solche Werke rechtssicher nutzen können und welche Rolle dabei Verwertungsgesellschaften spielen.
Es folgen mehrere kürzere Kapitel zu Gebühren und Entgelten, Ko-Produktionen und nutzergenerierten Inhalten sowie zu neuartigen datenanalytischen Verfahren wie beispielsweise dem Sematic Web.
Anschließend gibt die Broschüre einen Überblick, wie Institutionen mit der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) und Europeana zusammenarbeiten können, etwa um ihre Daten dort einzuspeisen und Nutzungsrechte zu übertragen.
Als virtuelle Bibliotheken machen die DDB und ihre europäische Variante Europeana das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Öffentlichkeit zugänglich, unter anderem durch Bild-, Text- und Video-Dateien. iRights.info berichtete unter anderem über den Start des DDB-Zeitungsportals.
Abgerundet wird der Leitfaden von drei nochmals eher programmatischen Kapiteln. Diese befassen sich mit generellen Fragen zur Offenheit von kulturellem Erbe, der internationalen OpenGLAM-Community (mehr dazu in diesem iRights.info-Artikel) sowie mit dem Thema „Widerstände überwinden“.
Die Broschüre schließt mit einer Auflistung weiterführender Ressourcen und hilfreicher Literatur. Dieser Teil ist auch als eigenständige Datenbank bei Zotero abgespeichert, einer offen lizenzierten Literaturverwaltungs-Software.
Die eingangs erwähnten zehn Leitlinien („Handlungsmaximen“) sind der Broschüre als Anhang beigefügt. Näheres zur Vor-Veröffentlichung lässt sich in einer Meldung bei iRights.info aus dem letzten Jahr nachlesen.

„So offen wie möglich“ – Open Access Policy der Kulturerbe-Einrichtungen in Hessen veröffentlicht
Hessen verfügt über eine reiche Landschaft an kulturellen Einrichtungen. Diese sollen digitaler und freier zugänglich werden: Eine Open Access Policy gibt mit Handlungsempfehlungen den Weg vor. Das Papier ist unter Mitarbeit von iRights.info-Mitglied Paul Klimpel entstanden. » mehr
Offen lizenziert und kostenlos als PDF verfügbar
Dem Anlass entsprechend ist die Broschüre offen lizenziert. Je nach Kapitel stehen die Texte unter CC BY-4.0 unter unter CC0-1.0. Entsprechende Lizenzhinweise sind hinterlegt (unter anderem im Impressum).
Herausgegeben wird die Publikation vom Deutschen Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte, dem Bildarchiv Foto Marburg und Christian Bracht. Die digitale Version findet sich beispielsweise hier als PDF bei arthistoricum.net. Dort sind auch Links hinterlegt, über die sich das Buch im Handel als Printversion erwerben lässt (Kosten: knapp 30,- EUR).
Wer einen Blick ins PDF werfen und durchscrollen (oder es direkt herunterladen möchte) möchte, kann dies auch hier tun:
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
Wir sind auch in den Sozialen Medien zu finden: Folgen Sie uns auf Twitter, Facebook oder Telegram!
3 Kommentare
1 Klaus Bulle am 10. Juni, 2022 um 12:11
Vielen Dank für die Erwähnung und Rezension des Leitfadens!
Aus Gründen der Nachhaltigkeit möchte ich anregen, für den Link zur Publikation https://doi.org/10.11588/arthistoricum.1023 zu verwenden.
2 Georg Fischer am 10. Juni, 2022 um 13:08
Lieber Herr Bulle,
vielen Dank für die DOI. Haben wir gleich ausgetauscht.
Beste Grüße aus der Redaktion, Georg Fischer
3 Josef am 16. März, 2023 um 09:26
Kulturelles Erbe sollte man niemals aus der Hand geben;)
Josef
Was sagen Sie dazu?