Neue Facebook-Terms, Netzneutralitäts-Entwurf, FISA-Anfragen

Foto: Maria Elena, CC BY
„Sponsored Stories”: Neue Datenschutzregeln bei Facebook
Facebook hat vergangene Woche damit begonnen, neue Nutzungsbedingungen einzuführen. Neu sind vor allem Regeln zu sogenannten „Sponsored Stories”. Bereits seit 2011 verwendet Facebook diese Werbeform. Mit den neuen Nutzungsbedingungen sollen Nutzer Facebook nun explizit erlauben, unter ihrem Namen und Profilbild Werbung zu schalten. Darüber hinaus soll Facebook berechtigt werden, in bestimmter Werbung „Informationen” über Nutzer zu verwenden. Eine Kennzeichnung von Sponsored Stories ist nicht vorgesehen. In den USA hat sich Facebook erst vergangene Woche in einem Sammelklageverfahren von Nutzern gegen Sponsored Stories auf die Zahlung von 20 Millionen US-Dollar geeinigt.
Die Meldung bei heise.de.
Alle Änderungen im Überblick bei delegedata.de.
iRights.info: Wem gehören meine Daten? (Stand Mai 2013)
Verordnungsentwurf für gemeinsamen Telekommunikationsmarkt geleakt
Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat einen Entwurf für die Verordnung für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt der EU veröffentlicht. Dieser enthält unter anderem Regelungen zu einer europaweiten Netzneutralität. Danach sollen Managed Services für spezialisierte Dienste zwar zulässig sein, diese sollen jedoch klar vom regulären Internet getrennt angeboten werden. Der Entwurf enthält auch erstmals eine Definition für den Begriff der Netzneutralität. Darunter sei die Verpflichtung für Provider zu verstehen, eine uneingeschränkte Verbindung zu allen von Endnutzern in Anspruch genommenen Inhalten, Applikationen oder Diensten herzustellen.
Ausführlich bei Heise online.
La Quadrature du Net: Verordnungsentwurf (PDF)
Google und Microsoft klagen für mehr Transparenz bei Überwachung
Wie oft verlangen US-Behörden Zugriff auf Daten von Internet-Diensten? Diese Information wollen Google und Microsoft ihren Nutzern mitteilen. Nach dem Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) dürfen sie dazu jedoch keine Auskunft geben und wehren sich dagegen. Nachdem beide Unternehmen zunächst versucht hatten, eine Einigung mit dem US-Justizministerium zu erzielen, haben sie vergangene Woche bekanntgegeben, nun vor ein US-Bundesgericht zu ziehen.
Bericht bei futurezone.at.
Ausführlich zu den Befugnissen amerikanischer Behörden bei Telemedicus.
Mündliche Verhandlung zum Weiterverkauf gebrauchter SAP-Lizenzen
Nachdem der Europäische Gerichtshof im Sommer 2012 im Fall Usedsoft den Weg für den Weiterverkauf von Softwarelizenzen frei gemacht hat, stellen sich nun vielfältige Detailfragen. Einige davon hat derzeit das Landgericht Hamburg zu beantworten. Vergangene Woche fand in einem Verfahren der Firma Susensoftware gegen SAP die mündliche Verhandlung statt. Wichtigste Frage: Darf SAP den Weiterverkauf von Lizenzen vertraglich von seiner Einwilligung abhängig machen? Das Landgericht Hamburg sah dies kritisch. Eine endgültige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Bericht bei Telemedicus.
iRights.info: Analyse zum EuGH-Urteil pro Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware.
Gericht: Domain aserbaidschan.de verletzt Namensrechte
Die Verwendung des Namens eines Staates als Domainname stellt eine Namensanmaßung (im Sinne von Paragraaf 12 BGB) dar und ist unzulässig. Das hat das Kammergericht Berlin im Juni entschieden, wie vergangene Woche bekannt wurde. In dem Streit ging es um die Domain aserbaidschan.de, die eine Privatperson registriert hatte. Dagegen klagte die Republik Aserbaidschan und bekam vor Langericht Berlin und Kammergericht recht: Auch wenn in dem Domainnamen der Zusatz „Republik” fehle, entstehe durch die Registrierung der Domain eine Namensverwirrung. Im allgeinenen Sprachgebrauch werde der Name „Aserbaidschan” nämlich mit der „Republik Aserbaidschan” gleichgesetzt.
Urteilsbesprechung bei internet-law.de.
Lizenz dieses Artikels: CC BY-NC-SA.
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