Neue Bewegung bei Datenschutzreform, Snapchat-Fotos aufgetaucht, offene WLANs
EU-Datenschutzreform: EU-Länder bekräftigen Willen zur Einigung
In die Verhandlungen um eine EU-Datenschutzreform kommt neue Bewegung. Anfang 2012 hatte die EU-Kommission einen ersten Entwurf für eine Datenschutzgrundverordnung vorgestellt. Ein darauf basierender Entwurf des Innenausschusses (LIBE) hatte es in erster Abstimmung Anfang 2014 durch das Europäische Parlament geschafft. Seitdem beschäftigte sich unter anderem der Ministerrat mit dem Entwurf, konnte jedoch keine gemeinsame Linie entwickeln. Im Dezember will man aber nun unter Umständen „über den ganzen Text abstimmen”, so die neue EU-Justizkommissarin Martine Reicherts.
Bericht bei Golem.
NSA-Ausschuss: BND betreibt gesetzeswidrig Datenbanken
Nach dem Bekanntwerden von Eikonal letzte Woche hat der BND im NSA-Untersuchungsausschuss nun weitere Rechtsverstöße eingeräumt. So habe man zwei Datenbanken „ohne das förmlich geforderte Anordnungsverfahren” benutzt. Das gestand die BND-Datenschutzbeauftragte ein und wies darauf hin, dass es sich um einen formalen Verstoß gegen das BND-Gesetz handele. Inhaltlich werde sie zudem oft „überstimmt”. Der Untersuchungsausschuss wird in den nächsten Tagen weitere Mitarbeiter des BND als Zeugen anhören.
Ausführlich bei Heise.
The Snappening: Hunderttausende privater Snapchat-Fotos im Umlauf
Unbekannte haben Hunderttausende privater Snapchat-Fotos in Umlauf gebracht. Darunter soll sich auch kinderpornographisches Material befinden. Auf Snapchat kann man Dateien veröffentlichen, die nach kurzer Zeit automatisch wieder gelöscht werden. Der Dienst hat über 100 Millionen aktive Nutzer, viele davon Kinder und Jugendliche. Unklar ist, ob es sich um ein Datenleck des Dienstes selbst oder von Drittanbieter-Apps handelt.
Ausführlicher Bericht bei Business Insider (englisch).
EU-Entscheidung: Telekom-Anbieter verstoßen nicht gegen Kartellrecht
Deutsche Telekom, die spanische Telefónica und der französische Orange-Konzern verstoßen mit dem Zusammenschalten ihrer Netzte nicht gegen das Kartellrecht. Das hat die EU-Kommission vergangene Woche bekannt gegeben. Es gab Untersuchungen, ob die Anbieter beim so genannten Peering, dem Austausch großer Datenmengen verschiedener Netzprovider, ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Das sei aber allein durch eigene „Peering-Abkommen“ nicht der Fall, so die Kommission.
Die Meldung bei Golem.
Offenes WLAN: EU-Gerichtshof soll über WLAN-Haftung entscheiden
Das Landgericht München I hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zum Betrieb von offenen WLANs vorgelegt. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts von Mitte September hervor, wie nun bekannt wurde. Das Landgericht würde eine Störerhaftung des WLAN-Betreibers annehmen, der keine technischen Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Demnach würde ihm das Haftungsprivileg des Paragraf 8 Telemediengesetz nicht zugute kommen. Ob dies mit der E-Commerce-Richtlinie vereinbar ist, soll nun der EuGH entscheiden.
Ausführlich dazu Thomas Stadler bei internet-law.de.
Twitter will Recht auf mehr Transparenz bei Behördenanfragen erklagen
Twitter will genauere Daten dazu veröffentlichen, wie Sicherheitsbehörden Zugang auf Twitter-Nutzerdaten erlangen. Um dies zu ermöglichen klagt das Unternehmen gegen das US-Justizministerium und das FBI. Grund: Das Unternehmen hatte den Behörden einen konkreteren Transparenzbericht vorgelegt, den diese aber nicht zur Veröffentlichung freigaben. Twitter argumentiert, die aktuellen Regeln seien zu ungenau und verstießen gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Mit der Klage will Twitter nun größere Transparenz auch den Nutzern gegenüber erreichen.
Die Klage im englischen Original als PDF.
Mehr bei Heise.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fritz Pieper verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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