Netzwerk Mediatheken verabschiedet Positionspapier zum Urheberrecht
Dem Netzwerk Mediatheken gehören aktuell 59 Institutionen mit audiovisuellen Sammlungen an. Darunter Namen wie das Deutsche Rundfunkarchiv, das Haus der Geschichte, das Deutsche Filminstitut, das Bundesarchiv und die Deutsche Kinemathek, aber auch viele weitere Institutionen. Das größte Problem aus Sicht der Mediatheken besteht darin, dass einerseits auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene seitens der Politik von den Mediatheken gefordert wird, „das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas für alle über das Internet zugänglich zu machen”. Gleichzeitig sollen aber die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte gewahrt werden.
Die Mediatheken sind praktisch nicht in der Lage ein umfangreiches, zeit- und ressourcenintensives Rechte-Clearing für alle Werke vorzunehmen. Zudem existiere „ein brisantes und vielfach unlösbares Problem, weil die öffentliche Zugänglichmachung der vergleichsweise jungen Medien Bild, Film und Ton nahezu immer urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegt”. Denn: „Nach geltendem deutschen Urheberrecht ist für den Zeitraum der gesetzlichen Schutzfrist eine öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke auch dort unzulässig, wo sie – und sei es ausschnittweise – in Verbindung mit Metadaten nur der visualisierenden Darstellung dieses Werkes dient.”
Netzwerk Mediatheken: Auch audiovisuelle Inhalte präsentieren
Es brauche für die Novellierung des Urheberrechts im anstehenden „Dritten Korb“ eine „klare gesetzliche Gesamtlösung”, um einerseits diesen Widerspruch zu lösen und in der Praxis für die Mediatheken handhabbar zu machen, und andererseits um das Problem der sogenannten „verwaisten Werke” zu lösen. Denn die Folgen der bisherigen Regelungen sind nach Ansicht des Netzwerkes dramatisch: Ein Großteil des audiovisuellen Kulturguts, das noch den Schutzfristen des Urheberrechts unterliegt, könne in digitalisierter Form nicht in öffentlich zugängliche Datenbanken eingestellt werden. Dies betreffe dabei insbesondere auch die politischen Vorzeigeprojekte „Europeana” und „Deutsche Digitale Bibliothek”.
Um dieses grundsätzliche Problem zu lösen, hat das Netzwerk Mediatheken nun einen Vorschlag entwickelt. Dieser sieht vor, dass
Gedächtnisorganisationen, die öffentlich finanziert sind oder nicht-kommerziellen kulturellen Zwecken dienen, im Rahmen einer Weiterentwicklung des Urheberrechts die Möglichkeit erhalten, in öffentlich zugänglichen Internetdatenbanken ergänzend zu den Metadaten auch ihre audiovisuellen Dokumente in einer dem Medium angemessenen Form zu präsentieren.
Kopierschutz gefordert
Dies soll auch gelten, wenn es sich nur um Ausschnitte des Werkes handelt. Dabei soll über technische Restriktionen und Kontrollmöglichkeiten sicher gestellt werden, dass nur die Wiedergabe des audiovisuellen Werkes im Sinne einer Belegfunktion ermöglicht wird. Eine weitergehende Verbreitung und Kopien sollen dadurch verhindert werden, gleichzeitig die Öffentlichkeit aber die Möglichkeit erhalten, die gesammelten Werke nutzen und ansehen zu können. Denn dies ist schließlich eine der Kernaufgaben der Gedächtnisorganisationen.
In der Begründung zu diesem Vorschlag führen die Mediatheken aus, dass „die in ausschnittweiser Form vorzunehmende Sichtbarmachung von Beständen, die kein Ersatz für den eigentlichen Werkgenuss ist, nicht als zustimmungsbedürftige Nutzung angesehen werden” dürfe. Denn diese sei vergleichbar mit der urheberrechtlichen Nutzungsfreiheit des Zitatrechts und habe lediglich eine Belegfunktion.
Archive auch im Interese der Urheber
Das Netzwerk betont, dass diese Lösung sowohl im Interesse der Allgemeinheit als auch der Urheber liege. Bereits heute habe die ausschnittsweise Visualisierung beispielsweise von Filmen eine wichtige Bedeutung für den Markterfolg. So seien Keyframes und Film-Trailer gängiges Mittel, um den Nutzern einen Eindruck des Werkes zu verschaffen, zum Kauf oder zum Besuch des Kinos anzuregen. Da sich Archive, Mediatheken und andere Gedächtnisorganisationen schwerpunktmäßig aber nicht um die neuesten Werke oder die Blockbuster kümmern, und hier keine unmittelbare Möglichkeit der Kommerzialisierung existiert, brauche es hier eine neue gesetzliche Regelung, um die im öffentlichen Interesse liegende Arbeit dieser Organisationen zu ermöglichen.
Das Netzwerk Mediatheken argumentiert: „Die in öffentlichem Auftrag Kulturgut sammelnden Institutionen pflegen ihre Bestände mit hohem Aufwand, sie dokumentieren deren Status sowie deren gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext. Damit sichern sie das Kulturgut in seiner Existenz für die Zukunft und halten es zugänglich für die Gegenwart. Sie tun dies im öffentlichen Auftrag und zum Nutzen der Allgemeinheit. Sie handeln damit auch im Interesse der Urheber”. Denn Urheber haben kein Interesse daran, dass ihre kulturelle und kreative Leistung der Öffentlichkeit entzogen wird und in einem schwarzen Loch aus ungeklärten Fragen bis zum St. Nimmerleinstag aufgesogen wird und in Vergessenheit gerät.
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