Musikindustrie lässt Billionen-Klage gegen „All of MP3″ fallen
Im Dezember 2006 hatte eine Reihe von Plattenfirmen vor einem New Yorker Gericht Klage gegen „All of MP3“ eingereicht. Die Plattenfirmen warfen den Betreibern des MP3-Anbieters vor, Musik ohne Lizenzen zu verkaufen, und forderten bis zu 1,65 Billionen US-Dollar Schadensersatz. Nachdem „All of MP3“ seit bald einem Jahr keine Musik mehr vertreibt, haben die Kläger am 20. Mai plötzlich und ohne weitere Begründung ihre Klage zurückgezogen. Das berichten verschiedene US-Medien übereinstimmend.
Jahrelang war „All of MP3“ neben The Pirate Bay den großen Plattenfirmen der wohl größte Dorn im Auge. Statt für 99 Cent wie bei iTunes gab es bei „All of MP3“ Musik im kopierschutzfreien MP3-Format zu Preisen für etwa 10-20 Cent. Die Bush-Administration sah den russischen Billiganbieter für MP3-Downloads gar als Hindernis für einen Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation an. Die US-Handelsbeauftragte Susan Schwab drängte Russland dazu, die Gesetze zu ändern, das Urheberrecht besser zu schützen und „All of MP3“ zu schließen. Den WTO-Beitritt vor Augen, gab die russische Regierung dem Ansinnen der USA nach und im Juli 2007 ging „All of MP3“ vom Netz.
Freispruch in Russland
Obwohl die Plattenfirmen immer wieder argumentierten, das Angebot von „All of MP3“ sei illegal, war es ihnen nicht gelungen, in Russland selbst eine Verurteilung der Betreiber zu erreichen. Ein in Russland angestrengtes Verfahren endete im August des vergangenen Jahres mit einem Freispruch für Denis Kvasov, Chef des „All of MP3“-Betreibers MediaServices. Der zuständige Richter bestätigte Kvasov, was dieser immer schon behauptet hatte: Für die über „All of MP3“ vertriebene Musik waren ordnungsgemäß Urheberabgaben an die russische Verwertungsgesellschaft ROMS gezahlt worden. Nichtsdestotrotz blieb „All of MP3“ offline. Stattdessen riefen die Betreiber eine neue Plattform namens MP3Sparks.com ins Leben, die das Erbe von „All of MP3“ antreten sollte.
Linkverbot für iRights.info
Parallel zum Verfahren in Russland hatten die Plattenfirmen in verschiedenen Ländern gegen Dienste geklagt, die Links auf „All of MP3“ gesetzt hatten. In Deutschland hatte das Landgericht München I im Juli 2005 entschieden, „dass das Angebot gegen deutsches Urheberrecht verstößt“. Diese Einschätzung war unter deutschen Juristen durchaus umstritten. Dennoch ging die Musikindustrie unter Verweis auf die Entscheidung aus München per Abmahnung auch gegen journalistische Online-Angebote vor, die über den Fall „All of MP3“ berichteten und im Rahmen der Berichterstattung Links auf das Angebot setzten. Kritiker warfen den Plattenfirmen daraufhin vor, Zensur ausüben zu wollen.
Nachdem die Plattenfirmen ihre New Yorker Klage haben fallen lassen, dürfte der Fall „All of MP3“ am Ende sein. Im Fall von The Pirate Bay ist ein Ende hingegen noch nicht absehbar.
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