Microsoft plant Cloud-Hosting ausschließlich in der EU – Bundestag beschließt Reform des NetzDG – Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste geplant

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Microsoft kündigt rein europäische Services an
Microsoft hat angekündigt, bis Ende 2022 alle „zentralen Cloud-Dienste” auf Wunsch ausschließlich aus der EU heraus zu betreiben. Dittlandstransfers sollen dann nicht mehr erforderlich sein. Zwar bietet Microsoft bereits heute bei vielen Diensten an, den Verarbeitungsort selbst festzulegen. Eine vollständige Einschränkung auf eine Verarbeitung in der EU ist jedoch nicht bei allen Diensten möglich. Das Angebot soll für Kunden aus der EU sowie der Schweiz und Norwegen verfügbar sein. Microsoft reagiert damit unter anderem auf die „Schrems II”-Entscheidung des EuGH, wonach Drittlandstransfers personenbezogener Daten nur zulässig sind, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau in den jeweiligen Drittländern sichergestellt werden kann.
Bundestag beschließt NetzDG-Reform
Der Bundestag hat vergangene Woche die geplante Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes („NetzDG”) beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Betreiber von Social Networks bestimmte rechtswidrige Inhalte samt Nutzernamen und IP-Adressen dem BKA melden müssen. Zudem soll es ein erweitertes Verfahren zur sogenannten Gegenvorstellung geben, wonach Verfasser*innen gesperrter Inhalte gegen die Sperre vorgehen können. Der Gesetzesentwurf wurde im Vorfeld scharf kritisiert. Unter anderem bezeichnete der BITKOM das Gegenvorstellungsverfahren als „praxisfernes bürokratisches Ungetüm”.
Gesetzesentwurf: Quellen-TKÜ für Nachrichtendienste geplant
Der Bundestag hat vergangene Woche über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten, der eine sog. Quellen-TKÜ auch für Nachrichtendienste ermöglichen soll. Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung” können derzeit Polizeibehörden unter Umständen die Endgeräte von Beschuldigten überwachen, beispielsweise um an verschlüsselte Kommunikationsinhalte aus Messengern zu gelangen. Den Nachrichtendiensten ist diese Möglichkeit derzeit verwehrt. Das soll sich nach dem Willen der Bundesregierung ändern. Die Opposition hat die Pläne teils scharf kritisiert. Der Gesetzesentwurf soll nun in den Fachausschüssen weiter beraten werden.
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