Megaupload: Aber bitte mit Drama
Eine Geschichte, wie für Boulevardmedien gemacht: Auf der einen Seite der überlebensgroße Deutsche, der eine lange Medienkarriere als vermeintlicher Superhacker und mehrere Verurteilungen hinter sich hat. Auf der anderen Seite die Copyright-Supermacht USA, die Schmitz in einer Blitzaktion mit Sondereinsatzkommenado festnehmen ließ.
Mit immer neuen juristischen Schachzügen, Manövern und Publicity-Stunts versucht der Deutsche mit finnischem Pass seither die Auslieferung in die USA zu verhindern. Dabei versucht er sich als legaler Geschäftsmann zu präsentieren: Ein Unterseekabel will er verlegen lassen und den Neuseeländern freien Internetzugang verschaffen. Einen neuen, voll verschlüsselten Filehoster aufbauen, der über die ganze Welt verteilt sein soll. Schon vorher hat er den Aufbau eines neuen Musikdienstes „Megabox“ verkündet, der Künstlern Geld in die Kassen spülen soll. Dass keiner seiner Pläne wirklich viel Sinn ergibt oder besonders realistisch erscheint, stört wenig – die Presse schreibt trotzdem drüber.
Kim Dotcom, der Großartige, Kim Dotcom, der Märtyrer
Sogar vor peinlichen Musikvideos schreckt Schmitz nicht zurück, um sich in der Presse zu halten. Dabei vergleicht er sich zum Beispiel mit US-Bürgerrechtler Martin Luther King. Kim Dotcom, der Großartige. Kim Dotcom, der Märtyrer. Das Getöse wurde so groß, dass eine unbekannte Gruppe die Homepage des neuen Super-Projekts hackte. „Kim Dotcom ist nicht besser als Universal. Er ist selbst ein Teil der Industrie, er ist nur da um zu stören“, teilten die vermeintlichen Angreifer dem Online-Magazin Torrentfreak mit.
In der Tat. Tritt man einen Schritt zurück und betrachtet man den Fall ohne Kim Schmitz im Bild, ist der Fall Megaupload ein interessanter. Denn Filehoster wie Megaupload sind in den letzten Jahren immer mehr zum Problem gerade für die Filmindustrie geworden. Denn heute muss sich niemand mehr mit einer Filesharing-Software aktuelle Folgen von „Game Of Thrones“ oder „Breaking Bad“ auf den Computer laden, um sie lange vor dem deutschen Erscheinungstermin zu sehen. Zahlreiche Linkseiten verweisen auf Filehoster, die die entsprechenden Inhalte nicht mehr nur zum Download, sondern gleich zum Streamen anbieten. Zwar ist umstritten, ob das Ansehen solcher Streams legal ist, doch in der Praxis ist es bis heute recht gefahrlos: Abmahnungen gegen nicht-zahlende Kunden solcher Services sind nicht bekannt.
Filehoster und Linkseiten im Verbund hebeln das Regime des Digital Millennium Copyright Act aus. Denn das viel kritisierte Gesetz ist eigentlich ein Segen für die Serverbetreiber. Sie müssen keine Inhalte selbst prüfen, nur auf die offiziellen Beschwerden der Rechteinhaber reagieren. Von beiden Seiten wird der Bogen aber überspannt. Die Rechteinhaber versenden mittlerweile Zigtausende von automatisierten DMCA-Anfragen, die oft genug die Falschen treffen. Gleichzeitig haben spezialisierte Hoster einen Weg gefunden, Löschaufforderungen auszumanövrieren: Ein Link wird gelöscht, die gleiche Datei auf dem gleichen Server wird aber flugs unter einer anderen URL angeboten.
Juristische Niederlagen
Anbieter wie Youtube oder Rapidshare stehen unter enormen Druck, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen: So wurde Rapidshare unter anderem vom Bundesgerichtshof aufgetragen, aktiv nach verlinkten Inhalten zu suchen, die möglicherweise illegal sind. Im Fall kino.?to konnten deutsche Behörden in diesem Jahr nachweisen, dass die Betreiber von Hosting-Services und Linkseiten unter einer Decke steckten. Sie wurden 2012 zu teilweise langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ähnlich sind die Vorwürfe gegen Megaupload. Die US-Ankläger wollen der Unternehmensführung nachweisen, in vollem Bewusstsein illegale Kopien vertrieben zu haben. Abgefangene E-Mails sollen dies beweisen.
Auf der einen Seite war der Zugriff auf Schmitz und seine Geschäftspartner bemerkenswert erfolgreich. Von einem Tag auf den anderen war Megaupload weg vom Fenster – mehrere andere Dienste stellten ihre Tätigkeit ein. Doch mittelfristig kassieren die US-Behörden eine juristische Niederlage nach der anderen. Schmitz hat seine Bewegungsfreiheit wieder und kann auf reichlich Geld zugreifen, auch wenn viele Konten eingefroren bleiben. Aus der angestrebten schnellen Auslieferung ist ein juristisches Scharmützel in Neuseeland geworden, das immer mehr Politskandale nach sich zieht.
Streit um Server und Daten
So war Schmitz von neuseeländischen Behörden illegal abgehört worden, Premierminister John Key entschuldigte sich im September sogar offiziell dafür. Und der Streit um die in den USA befindliche Server-Infrastruktur, die Megaupload bei einem dort ansässigen Provider angemietet hatte, zieht sich über Monate hin. Sollen die Daten gelöscht werden oder dürfen die Megaupload-Kunden auf ihre Daten zugreifen? Auch die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation engagieren sich in dem Fall – wohlweislich aber nicht auf der Seite von Megaupload, sondern der Kunden, deren Daten verloren sind, wenn die Server einmal überspielt wurden.
Auch im Jahr 2013 wird der Fall noch reichlich Popcorn-Potenzial bieten – egal wer sich in der Sache blamiert, die Häme wird hierzulande groß sein. Doch sollte man vor lauter Getöse und Medien auch das Kleingedruckte nicht übersehen. So kündigte Schmitz an, einen Musikdienst über Werbung zu finanzieren, die die Client-Software auf fremden Webseiten anzeigt. Eindeutiger kann man gegen die Netzneutralität nicht verstoßen. Und auch die Prozessdokumente in den USA sollte man sehr genau lesen – enthüllen sie doch, wie die US-Regierung auch ohne ACTA ihre Lesart des Urheberrechts und die Macht ihrer Unterhaltungskonzerne ausspielt.
Das nächste Jahr wird sicher spannend, nicht nur für Kim Schmitz. Wer ihn aber mit einem Freiheitskämpfer für das Netz verwechselt, der verwechselt das Netz mit AOL und Pro Sieben mit einem Nachrichtensender. Wofür er taugt: Ein Exempel.
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