Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) startet neu: Simon Herrmann im Interview

Workflow des Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) der Deutschen Nationalbibliothek
iRights.info: Herr Herrmann, wie definieren Sie „vergriffene Werke“ beim Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (abgekürzt: VW-LiS)?
Simon Herrmann (DNB): Vergriffene bzw. nicht verfügbare Werke sind in der Regel Werke, an deren Verwertung keine kommerziellen Interessen mehr bestehen, die nicht über die marktüblichen Vertriebswege zu erwerben sind oder dies zu keinem Zeitpunkt waren. Beim Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) der Deutschen Nationalbibliothek meinen wir dabei immer sogenannte „verlegte Schriften“, also klassische Bibliotheksbestände wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen.
Oft sind es nach dem üblichen Verwertungszyklus nur noch die Bibliotheken und Archive, die diese Quellen verwahren und den Zugang ermöglichen. Während wir uns nach umfangreichen Digitalisierungsoffensiven mittlerweile online einen guten Überblick über mittelalterliche Handschriften und frühe Druckwerke machen können und auch viele digital born-Ressourcen seit Anfang der 2000er-Jahre online zugänglich sind, klafft weiterhin ein Loch, wenn es um den digitalen Zugang zu Quellen des 20. Jahrhunderts geht.
Hierfür schafft das Verwertungsgesellschaften- und Urheberrechtsgesetz Spielräume. Diese erlauben es Kulturerbe-Einrichtungen, ebendiese Quellen auf digitalem Weg der Öffentlichkeit rechtssicher zugänglich zu machen. Wichtige Partner sind dabei die Verwertungsgesellschaften, die für ihr Repertoire die Rechte zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung treuhänderisch wahrnehmen.
Der Interviewpartner

Portrait von Simon Herrmann (DNB, Stephan Jockel, CC BY-SA 3.0 DE)
Simon Herrmann ist seit 2016 bei der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) am Standort Frankfurt im Bereich Digitale Dienste, Referat Content & Digitalisierung tätig. Seit 2018 ist er federführend zuständig für die Rechteklärung und die Lizenzierung vergriffener / nicht verfügbarer Werke in den umfassenden Digitalisierungsprojekten der DNB sowie für die Weiterentwicklung und den Betrieb des Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS).
Wo liegt der Unterschied zu „nicht verfügbaren Werken“ und „verwaisten Werken“?
Heruntergebrochen auf die praktische Anwendung ist es der angemessene Aufwand, der zum Auffinden nicht verfügbarer Werke aufgebracht werden muss, der dem Prinzip der sorgfältigen Suche („diligent search“) als Grundlage für „verwaiste Werke“ entgegensteht.
Mit dem Grundsatz des „angemessenen Aufwands“ hat der europäische Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen Aufwand und Nutzen geschaffen, woran die Regelungen für verwaiste Werke schlussendlich gescheitert sind. Die sorgfältige Suche für verwaiste Werke, mit ihren erheblichen Dokumentationsaufwänden, konnte sich unionsweit nicht durchsetzen. Dabei haben gleichzeitig nationale Gesetzgebungen – insbesondere in Deutschland – gezeigt, wie Kulturerbe-Einrichtungen, Wissenschaft und Forschung sowie die interessierte Öffentlichkeit von einem pragmatischen Lösungsansatz zur Lizenzierung vergriffener bzw. nicht verfügbarer Werke profitieren können.
„Die Daten- und Informationsflüsse des Lizenzierungsprozesses sind voll automatisiert.“
Was ist die Neuheit bei Ihrem Angebot VW-LiS?
Wer unseren Service bereits kennt, dem wird zum Neustart am 1. Juli erstmal die neue Benutzeroberfläche auffallen. Die Wege zu allen Funktionen des Lizenzierungsservice sind kürzer und übersichtlicher.
Aber auch im Hintergrund hat sich einiges getan. Wer ab sofort nicht verfügbare Monografien im Katalog der Deutsche Nationalbibliothek oder über VW-LiS sucht, hat dabei Zugriff auf einen Datenpool, der schon jetzt die schnelle und einfache Recherche nach nicht verfügbaren Büchern bis Erscheinungsjahr 1994 ermöglicht. Jährlich wird ein weiterer Jahrgang hinzukommen. Das ist ein großer Gewinn, da die Lizenzierung bisher – nach alter Gesetzgebung – starr auf Werke bis einschließlich 1965 beschränkt war. Der Datenpool ist integriert in den allgemeinen Datenbestand der Deutschen Nationalbibliothek und wird täglich aktualisiert, um anhand des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB) automatisiert immer den aktuellen Verfügbarkeitsstatus zu ermitteln.
Für unsere Nutzenden in der Regel unsichtbar, aber nicht weniger relevant, haben wir zentrale Datenschnittstellen grunderneuert und mit Weitblick so ausgebaut, dass wir allen Anforderungen gerecht werden können. Dabei kam durch die Ablösung des nationalen Registers für vergriffene Werke beim Deutschen Patent- und Markenamt mit dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) ein neuer Player ins Spiel. Alle nicht verfügbaren Werke, für die ein Lizenzantrag gestellt wird, müssen im europäischen Out-of-commerce works-Portal bekannt gegeben werden, das vom EUIPO gehostet wird. Erst im März 2025 und nach erheblichem Druck aus Deutschland und den europäischen Mitgliedstaaten kam das EUIPO den Anforderungen nach und implementierte eine Datenschnittstelle, die den Datenimport und -austausch ermöglicht. Die Daten- und Informationsflüsse des Lizenzierungsprozesses sind somit voll automatisiert.
Die über mehrere Systeme ineinandergreifenden Prozesse der Lizenzierung sind eines der Herzstücke von VW-LiS. Sie definieren VW-LiS als zentralen Einstiegs- und Knotenpunkt für Kulturerbe-Einrichtungen zur Suche und Lizenzierung nicht verfügbarer Bibliotheksbestände.
Welche neuen technischen Funktionen enthält das neue VW-LiS? Wer kann was nutzen?
VW-LiS bietet Funktionen zur einfachen und schnellen Suche nach nicht verfügbaren Werken und zur einfachen Beantragung von Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften. Der Service und alle Funktionen stehen deutschen Kulturerbe-Einrichtungen zur Verfügung: Bibliotheken und Museen, sofern sie öffentlich zugänglich sind, sowie Archiven und Einrichtungen im Bereich des Film- oder Tonerbes.
Den Anforderungen der (Massen-)Digitalisierung folgend, bieten wir verschiedene Sucheinstiege an, um nicht verfügbare Werke aus dem eigenen Bestand schnell und sicher ermitteln zu können. Unter anderem lässt sich mit dem Upload einer MARC-21.xml-Datei aus der eigenen Katalogdatenbank für bis zu 1.000 Monografien innerhalb von 24 Stunden der Verfügbarkeitsstatus vollautomatisiert in unserem Datenpool ermitteln. Auch über den Online-Katalog der Deutschen Nationalbibliothek können nicht verfügbare Werke recherchiert und in den VW-LiS-Account übertragen werden. Alle nicht verfügbaren Werke sind im DNB-Katalog entsprechend gekennzeichnet. Für Monografien, die nicht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek verzeichnet sind, können Daten aus den Katalogen der Bibliotheksverbünde übernommen und automatisiert den Lizenzierungsprozessen zugeführt werden.
Eine Ausnahme sind sogenannte mehrbändige Werke. Aufgrund der komplexen Datenstruktur ist für mehrbändige Monografien eine intellektuelle Ermittlung des Verfügbarkeitsstatus durch die antragstellende Kulturerbe-Einrichtung erforderlich. Hierfür genügt eine kurze Recherche im Online-Katalog des Verzeichnisses Lieferbarer Bücher (VLB). Selten braucht es mehr als wenige Klicks, um den Status auch ohne technische Hilfestellung zu ermitteln.
„VW-LiS bietet Funktionen zur einfachen und schnellen Suche nach nicht verfügbaren Werken und zur einfachen Beantragung von Lizenzen bei den Verwertungsgesellschaften.”
Sind Beschränkungen und/oder Wartefristen zu beachten?
Es gibt kein Such-Limit. Nutzende können mehrere Recherchen parallel anstoßen und durchführen (lassen).
Einmal den aktuellen Verfügbarkeitsstatus ermittelt, genügt in der Regel ein Klick, um Lizenzanträge für die ausgewählten Werke zu stellen. Anschließend laufen die vorher genannten automatisierten Prozesse. Es braucht kein weiteres Zutun der Antragsteller*innen, bis die Lizenz erteilt ist. Der Status eines Lizenzantrags kann im eigenen VW-LiS-Account für jeden Antrag nachverfolgt werden. Sobald die Lizenz erteilt ist (in der Regel nach einer gesetzlichen Wartefrist von 6 Monaten nach Antragstellung), wird zusätzlich noch eine E-Mail-Bestätigung von der VG WORT versandt.
Einschränkend, das soll zum Neustart von VW-LiS auch gesagt sein, hatte für uns die Wiederherstellung des Funktionsumfangs von 2021 zur Suche und Antragstellung von Monografien oberste Priorität. Die Lizenzierung von Periodika – Zeitschriften und Zeitungen – wird noch nicht zum 1. Juli zur Verfügung stehen. Wir arbeiten an der technischen Umsetzung, um die Funktionen zur Antragstellung auch für Periodika baldmöglichst zur Verfügung stellen zu können.
Das klingt nach einem umfangreichen Unterfangen. Wie kam es dazu, dass Sie bei der Deutschen Nationalbibliothek dieses Angebot entwickelt haben?
Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt und verzeichnet seit ihrer Gründung 1913 alle in Deutschland erschienen Bücher, Zeitungen und Zeitschriften. Wir sind eine Bibliothek des 20. und 21. Jahrhunderts und viele der Bestände sind entsprechend noch urheberrechtlich geschützt. So war und ist es immer unsere Mission, Wege zu finden, wie wir diese Bestände, die wir seit Ende der 1990er Jahren digitalisieren, rechtssicher zugänglich machen können. Der rechtliche Rahmen hierfür war lange sehr eng. Dies hatte sich 2014/2015 geändert, als die Lizenzierung vergriffener Werke erstmals gesetzlich verankert wurde, als Vorgänger der seit 2021 gültigen Gesetzgebung für nicht verfügbare Werke und Vorbild der dahinterstehenden europäischen Regelungen aus der Digital-Single-Market-Richtlinie.
Dabei stand für alle beteiligten Akteure fest, dass Pragmatismus die Handlungsmaxime sein muss, um die neuen Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Mit ihrem exklusiven Datenbestand und der intrinsischen Motivation war die Deutsche Nationalbibliothek als perfektes Bindeglied zwischen den Kulturerbe-Einrichtungen und den lizenzgebenden Verwertungsgesellschaften gefunden, um einen Service aufzubauen, der die Prozesse der Lizenzierung bündelt und auch für andere Kulturerbe-Einrichtungen offen ist.
„Das Zusammenspiel beider Verwertungsgesellschaften bei der Lizenzierung von Bibliotheksbeständen ist für die Kulturerbe-Einrichtungen ein großer Gewinn.“
Sie arbeiten für das neue Angebot eng mit der VG Wort und auch mit der VG Bild-Kunst zusammen. Was ist der Hintergrund für die Zusammenarbeit mit den Verwertungsgesellschaften?
Eckpfeiler, um die rechtlichen Spielräume in die Praxis zu überführen, bilden einerseits der Rahmenvertrag zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften, den Bund, Länder und die Verwertungsgesellschaften WORT und Bild-Kunst – unter Beratung der Kulturerbe-Einrichtungen – geschlossen haben, sowie die Kooperation zwischen der Deutschen Nationalbibliothek und den Verwertungsgesellschaften, um insbesondere die technischen Workflows effizient auszugestalten.
Als Deutsche Nationalbibliothek stellen wir die Datenbasis und Erfahrung, wie sich bibliografische Metadaten am besten in automatisierten Prozessen nutzen lassen, und den etablierten Kontakt in die Fach-Communities der Kulturerbe-Einrichtungen. Die VG WORT und VG Bild-Kunst übernehmen als repräsentative Verwertungsgesellschaften primär die Vertretung der Interessen der Rechteinhaber*innen, die ihnen auferlegten gesetzlichen Aufgaben, wie die Meldung zur öffentlichen Bekanntmachung nicht verfügbarer Werke im europäischen Out-of-commerce works-Portal und die Bearbeitung von Widersprüchen durch Rechteinhaber, sowie das Rechnungswesen.
Was heißt „repräsentative Verwertungsgesellschaft“ in diesem Zusammenhang eigentlich?
§ 51b des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) definiert eine Verwertungsgesellschaft als repräsentativ, wenn sie für eine ausreichend große Zahl von Rechtsinhabern Rechte auf vertraglicher Grundlage wahrnimmt.
Für klassische Bibliotheksbestände wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen ist die Sachlage in Deutschland eindeutig. VG WORT und VG Bild-Kunst sind in ihren Zuständigkeitsbereichen zweifelslos die größten Player und somit ausreichend repräsentativ, um die Rechte an nicht verfügbaren Werken in Büchern, Zeitschriften und Zeitungen wahrzunehmen.
Das Zusammenspiel beider Verwertungsgesellschaften bei der Lizenzierung von Bibliotheksbeständen ist für die Kulturerbe-Einrichtungen ein großer Gewinn. Neben den Texten sind auch eingebettete Kunst- und Bildwerke Bestandteil einer Lizenz. Die Lizenz umfasst somit die Nutzung eines nicht verfügbaren Buchs oder eines Zeitschriftenhefts im Ganzen, ohne dass einzelne Bilder oder Texte davon ausgenommen werden.
Gibt oder gab es auch Widerstand seitens der Urheber*innen gegen das Angebot?
Von den Urheber*innen direkt nicht. Schließlich bestehen in der Regel keine kommerziellen Interessen, die Rechte werden von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommen und es erfolgt eine angemessene Vergütung. Zudem ist es ein transparentes Verfahren. Alle Werke, für die Lizenzanträge gestellt werden, werden öffentlich bekanntgeben und die Rechteinhaber*innen behalten ein dauerhaftes Widerspruchsrecht. Davon wurde aber in den Jahren 2015 bis 2021, in denen mehr als 46.000 Lizenzen erteilt wurden, gerade einmal 15 Mal Gebrauch gemacht.
Dennoch waren es auf dem Weg zu einem neuen Rahmenvertrag harte Verhandlungen – trotz beidseitigem Willen, die Lizenzierung nicht verfügbarer Werke zu ermöglichen. Die Verhandlungen haben den Verwertungsgesellschaften und den Kulturerbe-Einrichtungen schwere Kompromisse abverlangt. Seit 2015 wurden auch immer wieder Anläufe unternommen, eine Einigung zur Lizenzierung vergriffener Periodika zu finden. Es gab erhebliche Vorbehalte seitens der Verlegerverbände, die sich aber mit dem neuen Rahmenvertrag ebenfalls beilegen ließen. Ein großer Fortschritt, den wir nun alsbald auch in die Praxis überführen wollen.
Wo kann ich mich als Urheber*in hinwenden, sollte ich Klärungsbedarf haben?
Für Urheber*innen und Rechteinhaber*innen ist die VG WORT erste Ansprechpartnerin.
Widersprüche zur Nutzung sind zentral über das Out-of-commerce-works-Portal des EUIPO einzulegen. Diese werden automatisch an die VG WORT und die lizenznehmenden Einrichtungen weitergeleitet. Es erfolgt anschließend eine Prüfung des Widerspruchs durch die VG WORT und bei positivem Bescheid die Entnahme des digitalisierten Werks aus dem Online-Zugriff der Einrichtung.
Welche Kosten entstehen für die DNB bei den Lizenzierungsprozessen? Können Sie das an ein, zwei Beispielen erläutern?
Der Service der Deutschen Nationalbibliothek ist für die Nutzer*innen kostenfrei.
Die Vergütung, die an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen ist, richtet sich nach den Preistabellen im Rahmenvertrag zur Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften. Hervorzuheben ist, dass es sich dabei um Einmalzahlungen mit unbeschränkter Laufzeit handelt, sofern kein Widerspruch eingeht. Die Preistabellen sind dynamisch gestaffelt; in jeweils vier Stufen, abhängig der zurückliegenden Zeit des letztmaligen Erscheinens des Werks bei Antragstellung.
Für ein Buch sind es 12,50 €, wenn es vor 70 oder mehr Jahren erschienen ist; 27,50, wenn es vor 50 bis 69 Jahren erschienen ist; 35 €, wenn vor 40 bis 49 erschienen und 50 € für die jüngsten Werke, die vor 30-39 Jahren erschienen sind. Die Vergütung für nicht verfügbare Periodika bezieht sich auf ein Heft bzw. eine Ausgabe. Hier sind es in gleicher Staffelung 2,80 €, 5,60 €, 8,40 € und 12,15 €. Dabei ist eine „Preisbremse“ im Rahmenvertrag verankert, die die Vergütung auf zwölf Ausgaben begrenzt, soweit ein Titel häufiger als monatlich erschienen ist und für mehr als zwölf Ausgaben eines Erscheinungsjahres gebündelt Anträge gestellt werden (zum Beispiel für einen kompletten Jahrgang). Das gilt insbesondere auch für Veröffentlichungen der Tagespresse.
Die Rechnungstellung erfolgt zuzüglich der geltender Umsatzsteuer halbjährlich durch die VG WORT.
„Hinsichtlich des KI-Trainings vertreten die Kulturerbe-Einrichtungen und die Verwertungsgesellschaften abweichende Haltungen.“
Zum Abschluss: Dürfen die digitalisierten Werke nun auch genutzt werden, um etwa KI-Technologien zu „trainieren“?
Im Fokus der Nutzungslizenz für nicht verfügbare Werke steht neben der Digitalisierung die öffentliche Zugänglichmachung, die es Einrichtungen erlaubt, Digitalisate lizenzierter nicht verfügbarer Werke ihren Nutzenden orts- und zeitunabhängig auch außerhalb der Lesesäle bereitzustellen und die Werke mittels (OCR-)Volltexten durchsuchbar machen können, um ihre Sammlungen und Bestände für Nutzende auffindbar und sichtbar zu halten.
Hinsichtlich des KI-Trainings vertreten die Kulturerbe-Einrichtungen und die Verwertungsgesellschaften abweichende Haltungen. Unabhängig der Diskussion, ob die Text und Data Mining-Schranken im Urheberrechtsgesetz das Training von KI-System erlauben, ist der Nutzungsvorbehalt, den die Verwertungsgesellschaften gemäß § 44b Abs. 3 UrhG als Vertretung der Urheber*innen eingelegt haben, zumindest für die kommerzielle TDM-Nutzung unstrittig. Die nicht kommerzielle Nutzung von nicht verfügbaren Werken für das Training von KI-Technologien wurde insoweit im Rahmenvertrag ausgeklammert, dass hierüber gegenläufige Auffassungen bestehen. Näheres werden die Praxis, fortlaufende Gespräche und gegebenenfalls weitere Rechtsprechung zeigen. Dieser Dissens hat allerdings keinen Einfluss darauf, dass Einigung darüber besteht, dass die Nutzung nicht verfügbarer Werke für „herkömmliche“, nicht-kommerzielle TDM-Zwecke gemäß § 60d UrhG genutzt werden dürfen.
Wo finden Interessierte weitere Informationen zum VW-LiS?
Unter www.dnb.de/vwlis veröffentlichen wir zum Start am 1. Juli auf unserer Website alle Informationen zu nicht verfügbaren Werken und umfangreiche FAQs zum Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS).
Und natürlich stehen wir für alle Fragen auch gerne persönlich zur Verfügung und freuen uns auf den vertieften Austausch mit den Kolleg*innen in den Kulturerbe-Einrichtungen: einfach per E-Mail an vergriffene.werke@dnb.de oder telefonisch unter +49-69-1525-1079.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Herrmann.
Vielen Dank für das Interview.
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DOI für diesen Text: https://doi.org/10.59350/irights.32596 · automatische DOI-Vergabe für Blogs über The Rogue Scholar
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