Linke für Recht auf E-Book-Verleih
Nötig sei eine „gesetzliche Klarstellung im Urheberrecht“, um E‑Books und Bücher rechtlich gleichzustellen, heißt es darin. Die Linken-Fraktion fordert, die urheberrechtlichen Regelungen für sogenannte „körperliche Werkexemplare“ auf E‑Books zu übertragen. Bei Büchern, CDs und so weiter endet das Verbreitungsrecht nach dem Verkauf, was den Verleih genehmigungsfrei macht („Erschöpfungsgrundsatz“). Ebenso sollen die Pauschalvergütungen für Autoren und Verlage auf E‑Books erstreckt und erhöht werden.
Erlaubnis per Gesetz vs. Verlagslizenz
Der Antrag greift Forderungen der Bibliotheken auf, die bereits seit einigen Jahren dafür eintreten, gleiche Regelungen für klassische Bücher und E‑Books einzuführen. Wenn öffentliche Bibliotheken klassische Bücher verleihen, sind sie durch das Modell einer gesetzlichen Lizenz dazu berechtigt.
Das bedeutet: Urheber und Verlage können den Verleih nicht verweigern, erhalten aber im Gegenzug pauschale Vergütungen. Bund und Länder zahlen eine „Bibliothekstantieme“ an Verwertungsgesellschaften, im Jahr 2014 betrug sie rund 17,2 Millionen Euro. Für E‑Books gilt das Modell nicht, was bedeutet, dass auch der öffentliche Verleih von Rechteinhabern extra autorisiert werden muss.
Verlage sehen Markt, Bibliotheken öffentlichen Auftrag gefährdet
Die Fronten zwischen vielen Verlagen und Bibliotheken sind beim E‑Book-Verleih allerdings verhärtet. Die Diskussion wird gern am UNESCO-„Welttag des Buches und des Urheberrechts“ geführt, der morgen erneut ansteht. Nach Ansicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (PDF) untergräbt eine zwingende Urheberrechtsausnahme zum Verleih den E‑Book-Markt und neue Angebote. Dienste wie die „Onleihe“, die spezielle Lizenzen von Verlagen erwerben, seien ausreichend. Der Börsenverein will für solche Dienste stattdessen das Kartellrecht lockern.
Nach Ansicht des Bibliotheksverbands ist dagegen der öffentliche Auftrag der Bibliotheken gefährdet, wenn Verlage sich dem E‑Book-Verleih verweigern und faktisch entscheiden dürften, was Bibliotheken zu welchen Bedingungen anbieten können. So verweigere sich etwa die Holtzbrinck-Gruppe mit Verlagen wie Fischer und Rowohlt dem Verleih durch öffentliche Bibliotheken. Einige kleine E‑Book-Verlage unterstützen hingegen die Forderung der Bibliotheken.
Koalition will Verleih prüfen, auch EuGH soll entscheiden
CDU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, ein solches Recht für Bibliotheken zu prüfen. Auch der Europäische Gerichtshof wird sich voraussichtlich bald mit dem E‑Book-Verleih befassen und die über mehrere Richtlinien verstreuten, nicht ganz eindeutigen EU-Vorgaben dazu auslegen. Eine zwingende Urheberrechts-Ausnahme für den E‑Book-Verleih forderte zuletzt auch der Berichtsentwurf des EU-Parlaments zum Urheberrecht von Julia Reda (Piraten).
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