Lateinbuch-Übersetzung bringt Urheberrechtsprobleme
Der Verleger des Lehrbuches, Wolfgang Dick vom Oldenbourg-Verlag, bezeichnet die veröffentlichten Übersetzungen gegenüber dem Online-Magazin „Telepolis“ schlicht als „geistigen Diebstahl“.
Man müsse die „Rechte der Autoren schützen“, welche die Lektionen und Übungen im Lehrbuch verfasst hätten. Auch die wirtschaftlichen Interessen der Verlage stünden auf dem Spiel, wenn Schüler nicht mehr selbst aus Lehrbüchern übersetzen müssten.
Der Verlag handelt dabei ganz offensichtlich in Einklang mit geltendem Recht. Erst kürzlich fällte das Landgericht München in einem ähnlichen Fall ein entsprechendes Urteil: Übersetzungen von Lehrbüchern gelten urheberechtlich als Bearbeitung und müssen vom Urheber, im vorliegenden Fall also von den Lehrbuch-Autoren beziehungsweise vom betroffenen Verlages, bewilligt werden.
Dass ein Gerichtsverfahren gegen einen Schüler eingeleitet wurde, der keinerlei kommerzielle Interessen verfolgt, begründet Dick mit dessen dreisten Verhalten. Man habe den Schüler mehrfach per Email abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert, er reagierte allerdings nur damit, dass er mehrmals seine Domain wechselte. Man sei somit geradezu gezwungen gewesen, Strafanzeige zu stellen, um die Identität des Schülers feststellen zu lassen. In der Folge strengte der Verlag eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz an.
Eine Entscheidung in dem Rechtsstreit wird für Anfang Juni erwartet, bei einer Verurteilung können auf den Übeltäter Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zukommen.
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