Kunst kommt von Machen
In der Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur wurde nicht nur von der Tagung berichtet, sondern auch der kalifornische Urheberrechtsanwalt Michael Donaldson protraitiert. – Filme, die es gar nicht geben dürfte
Die taz schreibt, “die New Yorker Remix-Videokünstlerin Elisa Kreisinger schreckt in ihren Arbeiten vor der Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material nicht zurück. Wenn sie Sequenzen aus der US-Serie „Sex and the City“ so neu zusammensetzt, als sei deren Hauptfigur Carrie Bradshaw nach ihren miesen Männererfahrungen lesbisch geworden, so sei das einfach „fair use“, sagt sie auf der „Verbotene Filme“-Tagung. Um die Rechte kümmere sie sich nie, da sie sich als „Popkulturpiratin“ versteht.” – Schneiden in der Grauzone
Zeit Online berichtet über die Podiumsdiskussion mit dem “Elektrischen Reporter” Mario Sixtus und Matthias Leonardy von der GVU: “Auf der Veranstaltung “Verbotene Filme” stritten Mario Sixtus und der Urheberrechtsvertreter Matthias Leonardy über Mash-ups und den Wert des Teilens” und konstatiert: “Konsens unmöglich”. – “Wir haben als Kind gelernt, Teilen ist gut”
Die Süddeutsche Zeitung hegt keine großen Hoffnungen auf Besserung: “Über die dämpfende Wirkung, die Rechtsfragen auf den kreativen Ausstoß einer Gesellschaft haben können, wird sich keiner Illusion hingeben, wer zum Beispiel Peter Raue zuhören konnte, der, als Anwalt immer wieder für juristisch kontroverse Filmproduktionen tätig, anschaulich darüber berichtete, wie rasch nach einschlägigen Erfahrungen die “scharf geschliffene Schere im Kopf” nicht nur von Juristen, sondern auch von den Künstlern selbst angesetzt wird.” – Das Recht auf Kreativität (nicht online)
Die Stuttgarter Zeitung hofft: “Einen “Ausweg aus der deutschen und europäischen Misere bietet der dynamische und sich damit aktuellen Entwicklungen schnell anpassende US-amerikanische Ansatz.” – Was darf Kunst?
Einen “Kommentar am Rande des Symposiums „Verbotene Filme“” nennt Mcihaela Voigt ihren Beitrag bei IUWIS: “Das Ergebnis lauten Nachdenkens während des Symposiums „Verbotene Filme“, welches die Deutsche Kinemathek in Zusammenarbeit mit dem Portal iRights.info am 9. und 10. September 2010 ausrichtete, könnte wie folgt lauten: Einen (staatlichen) Zensor gibt es nicht, wohl aber Zensurmechanismen, die dazu führen, dass kreative Schöpfungen – dies wurde am Beispiel des Mediums Film beleuchtet – nicht konform sind mit geltendem Recht.” – Das richtige Drehbuch für ein zukünftiges Urheberrecht
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