Kulturstaatsministerin mit Forderungen zum Urheberrecht, Beifall von Rechteinhabern
Mit ihren zehn Forderungen (PDF) macht Grütters keine konkreten Gesetzesverschläge, bringt sich aber dennoch in die jüngsten Debatten darüber ein. Die von ihr auch so benannten „kulturpolitischen Maximen“ setzen häufig auf Selbstverpflichtungen und Selbstregulierung in den Branchen und vermitteln so den Eindruck einer politischen Agenda, die weitergehende Reformen im Urheberrecht gerade nicht erreichen will.
Grütters setzt auf Selbstverpflichtungen der Branche
So fordert sie hinsichtlich illegaler Angebote im Netz, „dass Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, stärker in die Verantwortung genommen werden“ müssten. Auch diesen Bereich der Haftung von Diensteanbietern will Grütters der Internetwirtschaft selbst überlassen, Stichwort Selbstverpflichtungen.
Einer solchen Selbstregulierung dürften keine Hindernisse im Weg gestellt werden, etwa kartellrechtliche Bedenken, so Grütters. Zudem fordert sie, „die durch die Rechtsprechung definierte Haftung der Hostprovider gesetzlich zu fixieren.“ Demgegenüber fordert sie bei der Diskussion über eine entschärfte WLAN-Störerhaftung besondere Prüfpfichten wie zum Beispiel Sperren für bestimmte Anwendungen, Volumengrenzen oder eine Nutzerregistrierung.
Grütters will Europäisches Territorialprinzip erhalten
Grütters lehnt die Pläne in der EU entschieden ab, das Territorialprinzip für Verwertungsrechte abzuschaffen:
In einem harmonisierten europäischen Binnenmarkt (ist) weiterhin die Möglichkeit zu erhalten, nur für einzelne Mitgliedstaaten Rechte zu verkaufen beziehungsweise zu erwerben. (…) Wer eine Verpflichtung zu europaweiten Lizenzen einführen will, missachtet die ökonomischen Realitäten und baut zudem unnötig Hürden für kleinere national oder regional auftretende Anbieter auf.
Während auf europäischer Ebene derzeit über einen einheitlichen digitalen Binnenmarkt für Inhalte diskutiert wird, möchte Grütters am „Vorabverkauf von Rechten für einzelne Territorien“ festhalten.
„Eine Kulturflatrate lehne ich ab!“, bekundet das Papier weiterhin. Ihr zufolge sei die Lage der Urheber eher zu verbessern, indem die Position der Verwertungsgesellschaften gestärkt werde, etwa gegenüber Geräte- und Leermedienherstellern bezüglich der Privatkopievergütungen.
So sollten die Verwertungsgesellschaften zum einen die Möglichkeit bekommen, „Tarife einseitig aufzustellen, wenn die Verhandlungsparteien nach einem Jahr nicht zu einem einvernehmlichen Abschluss gekommen sind“. Zum anderen spricht sich Grütters für verpflichtende Abschlagszahlungen unstreitiger Beträge sowie für eine Pflicht der Hersteller aus, strittige Beträge zu hinterlegen.
Da die Verwertungsgesellschaften allerdings hierum seit Jahren weitgehend erfolglos mit der Hersteller-Industrie ringen, bleibt fraglich, ob und wie die Staatsministern deren Blockadehaltung aufbrechen kann.
Abwarten bei E-Book-Leihe
Bei der ebenfalls seit Jahren umstrittenen Frage der digitale Ausleihe von E-Books in Bibliotheken setzt Grütters auf einen Appell an die Streitparteien:
Ich erwarte, dass Bibliotheken und Verlage im Wege der Selbstregulierung in absehbarer Zeit zu einer Lösung kommen, andernfalls sind aus kulturpolitischer Sicht gesetzliche Regelungen in Betracht zu ziehen.
Angesichts verhärteter Fronten, geringer Handlungsspielräume der Bibliotheken und wenig Entgegenkommen der Verlage wäre jedoch gerade eine gesetzliche Regelung gefragt. Insofern muss der Appell Grütters’ wie ein Hinhalten zugunsten der Verlage erscheinen.
Lob von der Content-Allianz
Bereits kurz nachdem der Forderungskatalog der Staatsministerin veröffentlicht wurde, meldete sich die Deutsche Content-Allianz zu Wort und fand lobende Worte für die Kultur- und Medienbeauftragte der Bundesregierung.
In einer Pressemitteilung der Organisation, einer Art Dachverband großer, öffentlich-rechtlicher wie privater Medienunternehmen und ihrer Verbände, zeigt sich deren Koordinator Jürgen Doetz zufrieden mit den Forderungen, etwa zur Werbeselbstverpflichtung, Haftungsregeln, zur Verteidigung des territorialen Rechteerwerbs und zur kollektiven Rechtewahrnehmung.
Interessant ist auch, worauf Monika Grütters im Papier nicht eingeht. Beispielsweise auf die Probleme vieler Urheber, die ihnen gesetzlich zustehende „angemessene Vergütung“ auch gegenüber Verwertern durchsetzen zu können.
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