Kopierschützer in Frankreich zu Interoperabilität gezwungen
Nach monatelangem Tauziehen hat sich das französische Parlament vorläufig auf einen neuen Entwurf zum Urheberrechtsgesetz geeinigt. Das Gesetz dient dazu, die EU-Urheberrechtslinie von 2001 in französisches Recht umzusetzen. Die am Donnerstag zur Abstimmung gestellte Fassung wurde erneut abgeändert. Nun soll das Parlament am Montag oder Dienstag über die jetzt vorliegende Fassung abstimmen. Sollte diese ohne weitere Änderungen angenommen werden, wird der Gesetzentwurf dem Senat zur Verabschiedung vorgelegt, womit kaum vor Mai zu rechnen ist.
DRM öffne Dich!
Gestrichen wurde aus dem letzten Entwurf ein Passus, der es Anwendern gestattet hätte, den Kopierschutz von Mediendateien zu brechen, um sie auf unterschiedlichen Geräten abspielen zu können. Stattdessen werden die Anbieter der mit DRM verschlüsselten Mediendateien und zugehöriger Abspielgeräte per Gesetz gezwungen, konkurrierenden Geräteherstellern die notwendigen Informationen verfügbar zu machen, um die Geräte interoperabel zu machen. Diese Klausel wurde durch Abgeordnete der regierenden, konservativen Partei UMP eingefügt. In der Begründung dazu heißt es: „Ohne garantierte Interoperabilität besteht das Risiko der Entstehung einer wettbewerbsfeindlichen Situation, in der Anbieter ihre Kunden quasi in Geiselhaft nehmen.“.
Betroffen von den Interoperabilitätsauflagen ist in erster Linie Marktführer Apple mit seinem iTunes/Fairplay-System; aber auch Sony mit dem hauseigenen ATRAC3-DRM und Microsoft mit dem Windows-Media-DRM werden nicht umhin können, sich den Konkurrenten zu öffnen. Sollte ein Anbieter sich weigern, die notwendigen Informationen herauszugeben, kann ein Gericht die Herausgabe unter Androhung hoher Geldstrafen veranlassen.
Berücksichtigt man den gesamteuropäischen Binnenmarkt, dürfte die erzwungene Öffnung der DRM-Formate gravierende Auswirkungen für den Online-Handel mit Mediendateien haben. Von einem funktionierenden Wettbewerb können die Verbraucher profitieren, werden sie doch zukünftig nicht mehr an eine bestimmte Plattform gefesselt sein.
Konsumenten und Musikindustrie als Gewinner, Apple als Verlierer
Französische Verbraucherschützer begrüßen die Interoperabilitätsbestimmungen: „Das ist eine unverzichtbare Voraussetzung für Konsumenten und den Markt“, kommentiert Julien Dourgnon von UFC-Que Choisir, der größten Verbraucherschutzorganisation im Lande. Auch Vertreter der Musikindustrie äußerten sich positiv. Sie kritisieren schon seit langem die dominierende Rolle von Apples iTunes im Online-Musikgeschäft. In einem funktionierenden Markt bleiben Apple keine Chancen, die bisherige, starke Position zu wahren.
Apple hat noch keine Stellungnahme abgegeben.
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