Klage gegen GPL zurückgewiesen
Der Kläger, Daniel Wallace, ist im zweiten Versuch, die GPL gerichtlich zu bekämpfen, gescheitert. Er hatte vor Gericht den Vorwurf erhoben, dass die General Public License (GPL) der Free Software Foundation (FSF) gegen die Bestimmungen des so genannten „Sherman Antitrust Acts“ von 1890 verstieße. Das wichtigste Gesetz gegen wettbewerbswidriges Verhalten in den USA verbietet Unternehmen unter anderem Preisabsprachen, die den Wettbewerb einschränken.
Der Software-Entwickler Wallace vertrat die Auffassung, dass die – gemäß GPL-Bestimmungen – lizenzkostenfreie Abgabe von Software es ihm unmöglich mache, Lizenzen für eigene Software zu vermarkten. Der zuständige Richter wies die Klage von Wallace ab und stellte fest, dass Konsumenten von der GPL-Lizenz profitierten.
Überhaupt hätte Wallace nicht dargelegt, inwiefern der Wettbewerb durch die GPL eingeschränkt würde. Der Richter fand deutliche Worte der Kritik: Die Klage von Wallace ziele nicht darauf ab, den Wettbewerb zu schützen, sondern Wallace selbst. Es sei aber nicht Aufgabe des Wettbewerbsrechts, einzelne Wettbewerber zu schützen:
Wenn der Kläger nicht die Interessen der Konsumenten vertritt, muss ein Gericht besonders vorsichtig handeln, um die Funktion des Wettbewerbsrechts nicht zu stören.
Wallace könnte nach Ansicht des Gerichtes keinen wettbewerbsfeindlichen Effekt nachweisen – und somit auch keinen erkennbaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
GPL fördert den Wettbewerb
Damit erlitt Wallace bereits die zweite Niederlage vor Gericht. Im Jahr 2005 hatte er schon einmal gegen die Free Software Foundation Klage erhoben. Damals hatte er argumentiert, dass die Anwendung der GPL eine verbotene Preisabsprache darstellen würde. Das Gericht wies die Klage abschließend im März 2006 zurück und stellte fest: „[D]ie GPL behindert den Wettbewerb nicht, sie fördert ihn im Gegenteil. Die Konsumenten profitieren von der Förderung der Verbreitung von Betriebssystemen zu niedrigeren Preisen, besseren Zugang dazu und mehr Innovation.“
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