Klage gegen BND-Überwachung abgewiesen, Whatsapp-AGB, GEMA-Beteiligung
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen BND-Überwachung ab
Der Rechtsanwalt Niko Härting ist mit seiner Klage gegen die Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) zunächst gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage vergangene Woche als unzulässig ab. Härting habe nicht hinreichend nachgewiesen, dass er selbst von der Überwachung des BND betroffen ist. Die bloße Möglichkeit einer Überwachung durch den BND reiche nicht aus, so das Gericht. Das Bundesverfassungsgericht war in dieser Hinsicht bisher allerdings großzügiger. Dementsprechend hat Härting bereits angekündigt, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Bericht bei NJW online.
Weitere Hintergründe bei Heise online.
Landgericht Berlin: VZBV gewinnt gegen Whatsapp
Whatsapp verstößt in seinen AGB gegen deutsches Verbraucherrecht. Das hat das Landgericht Berlin vergangene Woche in einem Versäumnisurteil zu Gunsten des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) festgestellt. Begründung: Der Messaging-Dienst stellt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in englischer Sprache zur Verfügung. Das Gericht hielt dies für unzumutbar. Es sei nicht zu erwarten, dass ein deutscher Verbraucher alle Vertragsbedingungen ohne weiteres verstünde. Ferner erachteten die Berliner Richter die Anbieterangaben für unzureichend. Whatsapp komme den Impressumspflichten nicht nach, indem es lediglich eine E-Mail Adresse angibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Pressemeldung des VZBV.
Urteil zu Whatsapp: Kleingedrucktes auf Englisch reicht nicht
Landgericht Berlin: GEMA darf Musikverlage beteiligen
Die GEMA darf Verlegeranteile für Musikverlage von der Urhebervergütung in Abzug bringen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Der Piratenpolitiker Bruno Kramm und sein Bandkollege Stefan Ackermann hatten gegen die GEMA geklagt, weil sie die Verteilungspraxis für willkürlich hielten. Das Gericht folgte dieser Argumentation allerdings nicht. Es bestünden Verlagsverträge über die betreffenden Werke und entsprechende Wahrnehmungsverträge mit Bezug auf den Verteilungsschlüssel nach GEMA-Verteilungsplan seien ebenfalls abgeschlossen. Wenn also die Werke verlegt und bei der GEMA gemeldet sind, gäbe es keinen sachlichen Grund, die Musikverlage nicht an Vergütung zu berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Hintergründe bei irights.info.
Gesetzesentwurf zur Weiterverwendung von Daten öffentlicher Stellen
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf für ein neues Gesetz zur Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) veröffentlicht. Das Gesetz soll Neuerungen bei der europäischen Public-Sector-Information–Richtlinie 2013/37/EU in deutsches Recht umsetzen. Kern der Neuerungen ist ein gemeinsamer Standard für Bürgerinformationssysteme, nach dem Daten öffentlicher Stellen der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden sollen. Bereits jetzt kann von öffentlichen Stellen auf Grundlage des IWG Zugang zu bestimmten Daten verlangt werden, die dort erstellt, verarbeitet oder verbreitet wurden – zum Beispiel zu Gerichtsurteilen.
Der Gesetzesentwurf im Volltext.
Die Details bei Heise open.
Google setzt EuGH-Urteil mit Lösch-Formular um
Zwei Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Google Spain vs. AEPD hat Google ein neues Formular zur Löschung von Suchergebnissen online gestellt. Der EuGH hatte entschieden, dass Google auf Antrag der Betroffenen personenbezogene Suchergebnisse in aller Regel löschen muss – unabhängig davon, ob die ursprüngliche Veröffentlichung der Daten im Netz zulässig war oder nicht. Diesen Anforderungen versucht Google nun, durch das neue Lösch-Formular gerecht zu werden. Ursprünglich verlangte Google, dass Antragsteller sich durch eine Kopie ihres Personalausweises ausweisen. Auf Intervention des Landesdatenschutzbeauftragten Johannes Caspar ist das nun nicht mehr erforderlich.
Die Details bei sueddeutsche.de.
FAQ bei tagesschau.de.
US-Regierung veröffentlicht E-Mail-Korrespondenz mit Snowden
Nachdem der Whistleblower Edward Snowden vergangene Woche erstmals ein Interview mit einem US-Fernsehsender gegeben hat, hat die US-Regierung nun eine E-Mail-Korrespondenz zwischen Snowden und dem Office of General Counsel veröffentlicht. Snowden hatte in dem Interview behauptet, die NSA verfüge über Dokumente, die belegen, dass er sich noch während seiner Tätigkeit bei der NSA an seine Vorgesetzten gewandt habe. In der Tat hatte sich Snowden nach den veröffentlichten Dokumenten über einige rechtliche Fragen informiert. Wie genau diese Fragen jedoch zu interpretieren sind, ist vor allem unter US-Medien umstritten.
Weiter bei Golem.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider und Andy Crackau verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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