kino.to – Das Ende der Grauzone?
Der folgende Text stammt aus „Das Netz 2012“, dem Jahresrückblick Netzpolitik von iRights. Das ganze Heft können Sie als E-Book oder Print kaufen. Mehr Infos und ein Preview hier und auf der Website des neuen Verlags iRights.media.
Websites, die Streams von aktuellen Filmen und Fernsehserien sammeln und zugänglich machen, gehören für Jugendliche und junge Erwachsene zum Alltag. Sie kommen aus der Schule und schauen zur Entspannung erst einmal die neue Folge „How I met your mother“ oder „Two and a half men“ – nicht vorm Fernseher sondern am Computer. Als im Juni 2011 die Polizei eine Razzia gegen kino.to durchführte und die Website sperrte, schimpften viele Nutzer in den Foren: „Anscheinend ist die rechtliche Grauzone nun doch ein No-Go“, meinte einer.
Doch schon Tage danach waren die selbsternannten Nachfolger kinox.to und movie2k.to und dutzende andere Seiten online. Auch vorher war kino.to nie die einzige Seite, die Streams zu Filmen versammelte – sie war nur eine Weile lang, von 2008 bis 2011, die beliebteste.
Das Geschäftsmodell von kino.to und den anderen Streamingseiten beruht darauf, dass um die eingebetteten Videos und Links zu den Filmen herum Werbung geschaltet wird. Dazu bauten die Macher ein weitverzweigtes Netzwerk auf. Die Werbung war nicht immer harmlos. Auf der Seite lauerten zwielichtige Porno-Angebote, Abofallen, Viren und Trojaner.
Die Dateien zu den Filmen, zu denen das Portal verlinkte, lagen bei sogenannten Filehostern (Dienste wie Rapidshare, Uploaded.to oder – und hier schließt sich der Kreis – Megaupload, der anderen spektakulären Verhaftungsgeschichte dieses Jahres). kino.to war zwar nur eine Linkssammlung; aber sein Ökosystem schloss eigene und fremde Filehoster ein, auf die bezahlte Helfer aktiv Filme und Serien hochluden.
Der Chefprogrammierer Bastian P. sagte vor Gericht aus, er sei davon ausgegangen, das Portal operiere in einer rechtlichen Grauzone, weil dort nur die Links zu den Raubkopien verzeichnet waren. Dass er damit aber die illegalen Filmkopien zugänglich und sich damit strafbar machte, sei ihm in der Konsequenz nicht klar gewesen.
Darf man illegale Film-Streams anschauen?
Die Nutzer von kino.to stellten sich allerdings eine andere Frage. Die Antwort darauf führt tatsächlich in die rechtliche Grauzone: Darf man illegale Film-Streams anschauen oder nicht?
Beim Streaming wird immer eine flüchtige Kopie im Arbeitsspeicher angelegt. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt solche vorübergehenden Kopien explizit. Sie sind die technische Voraussetzung, um überhaupt irgendeine Webseite im Internet anzugucken. Im Fall legaler Quellen wie der ARD-Mediathek, in der man sich etwa den Tatort anschaut, macht diese flüchtige Kopie keine rechtlichen Probleme.
Doch was passiert rechtlich bei Angeboten wie kino.to, die gar keine Rechte an den Filmen besitzen? Da wird es schwierig. Eindeutig verboten ist es, Dateien herunterzuladen, wenn sie von Angeboten stammen, die offensichtlich als unrechtmäßig erkennbar sind. Das wurde in der letzten Urheberrechtsreform 2008 festschrieben. Wertet man das Anschauen eines Films auf kino.to also wie einen Download-Vorgang, ist die Sache einfach. Der Nutzer konnte sich an drei Fingern abzählen: Diese Quelle ist illegal. Kurz nach Kinostart war hier fast jeder Blockbuster gratis zu sehen – auf einem Portal, das wohl kaum zufällig auf der Südseeinsel Tonga gemeldet ist.
Ob allerdings das Anschauen eines Streams gleichzusetzen ist mit dem Herunterladen einer Datei, ist angesichts der oben genannten Problematik der flüchtigen Kopie nicht eindeutig geklärt. Es könnte auch wie der reine Werkgenuss gewertet werden, wie das Lesen eines Buches. Dieser Werkgenuss aber ist urheberrechtlich nicht relevant. Er kann auch dann nicht verfolgt werden, wenn die Quelle rechtswidrig ist. Auch das Lesen eines Raubdrucks, eines illegal kopierten Buches, ist nicht verboten.
Nutzer werden bisher nicht verfolgt
Ob legal oder illegal – normalen Nutzern drohen, soweit es sich absehen lässt, im Augenblick keine Konsequenzen. Wie auch? Sie haben ihre Daten zwar auf den Servern der illegalen Anbieter hinterlassen, aber diese mit den realen Namen und Adressen zusammenzubringen, ist schwer möglich, da die Log-Dateien regelmäßig gelöscht werden. Um normale Nutzer zu verfolgen, müsste ihr komplettes Verhalten im Netz überwacht werden.
Das ist außerhalb totalitärer Regimes bisher noch keine Option – jedenfalls nicht außerhalb von Hardliner-Kreisen der Rechteindustrie. Anders könnte es den Premiumnutzern gehen, die für schnellere Streamingraten auf Portalen wie kino.to Geld bezahlt haben. Über ihre hinterlegten Zahlungsdaten sind sie identifizierbar. Die Staatsanwaltschaft kündigte im Februar Ermittlungen gegen Premiumnutzer von kino.to an. Von Anklagen ist bisher allerdings nichts bekannt.
Bisher nehmen die Behörden (und private Rechte-Detekteien wie die Gesellschaft zur Verfolgung für Urheberrechtsverletzungen GVU, die im Vorfeld an der Schließung beteiligt war) vor allem die Betreiber ins Visier, nicht die Nutzer. Doch auch das gestaltet sich schwierig, da viele der Betreiber ihre Identität verschleiern oder im Ausland sitzen – meistens beides. Im Fall kino.to gelang der GVU nach jahrelangen Ermittlungen der Durchbruch erst, als einer der Uploader ihr Insider-Informationen verkaufte.
Immer noch mangelt es an legalen Angeboten
Indes ließen sich Jugendliche wohl am ehesten mit guten legalen Film- und Videoangeboten überzeugen, die Finger von den illegalen Nachfolgern zu lassen. Doch bis heute gibt es immer noch keine legale Möglichkeit, sich im Netz Filme anzuschauen, die mit den illegalen Angeboten in Bezug auf Einfachheit der Bedienung und Verfügbarkeit konkurrieren könnte.
Auch das ist leider ein Grund, weshalb Nutzer im Jahr 2012 immer noch lieber auf Seiten gehen, auf denen sie sich Viren einfangen oder in einer Abo-Fallen landen, als vergeblich auf iTunes nach ihrer Lieblingsserie zu suchen. Das Paradebeispiel ist hier die Fantasy-Serie „Game of Thrones“, die man auf dem Höhepunkt ihrer Popularität bei den großen Anbietern nicht kaufen konnte. Die zeitversetzte Auswertung von Kino, DVD, TV hat in den Zeiten des Netzes ausgedient.
Zumindest für Betreiber von kino.to ist das Streaming-Abenteuer vorbei. Mit Filmen, für deren Rechte sie keinen Cent bezahlt hatten, machten sie Werbeeinnahmen in Millionenhöhe. Im April wurde Chefprogrammierer Bastian P., 29, zu 3 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt. Sein Chef Dirk B. bekam im Juni 4 Jahre und 6 Monate.
Valie Djordjevic ist Redakteurin und Autorin bei iRights.info. Sie beschäftigt sich mit den Themen Netzkultur, Feminismus, Literatur und Urheberrecht. Sie ist seit 1996 aktiv in der Netzkunstszene und arbeitet außerdem als Übersetzerin und Trainerin.
Das Heft „Das Netz 2012“ können Sie für 14,90 EUR bei iRights.media bestellen. Sie können auch eine E-Mail mit der gewünschten Anzahl und der Versandadresse an info@irights-media.de schicken. „Das Netz 2012 – Jahresrückblick Netzpolitik“ gibt es auch als E-Book, zum Beispiel bei Amazon, beim Apple iBookstore oder bei Beam (dort auch DRM-frei).
Was sagen Sie dazu?