Kaya Köklü: Überlange Schutzfristen reformieren
Das geltende Urheberrecht krankt an vielen Stellen. Besonders hervorzuheben ist die Problematik zu langer Schutzfristen. Eine Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers mag für Persönlichkeitsrechte (wie das Recht auf Namensnennung) noch vertretbar erscheinen. Dass aber ausschließliche Nutzungsrechte (mit anderen Worten: Verbotsrechte) unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit des geschützten Werkes ebenfalls bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gewährt werden, ist in dieser Pauschalität kaum mehr zu rechtfertigen.
Eines von zahlreichen Beispielen für diese Problematik ist die im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Schutzdauer für Software. Die Produktlebenszyklen für Software sind mittlerweile so kurz, dass sich die wirtschaftliche Verwertbarkeit bereits nach wenigen Jahren, wenn nicht gar Monaten nach Markteinführung dem Ende neigt. Gleiches gilt beispielsweise für den Bereich der Presseartikel – nichts ist so alt, wie die Zeitung von gestern. Und obwohl in diesen und zahlreichen anderen Fällen langjährige Verbotsrechte weder erforderlich sind, noch ernsthaft gefordert werden, existieren sie und behindern damit die Kreativität der Menschen.
Will man mit dem Urheberrecht tatsächlich wieder Kreativität fördern, wird man alte Denkmuster überwinden müssen. Die Lösung des Schutzdauerproblems ist hierbei nur ein erster Schritt.
Zur Person
Dr. Kaya Köklü arbeitet seit 2010 als Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht in München und ist zudem Panelist für internationale Domainnamenstreitigkeiten bei der WIPO in Genf. Zuvor war er mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei tätig.
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