Kaufen und verkaufen bei Ebay
Anm. d. Red.: Dieser Artikel beschreibt die Rechtslage mit Stand 2. Mai 2005. Aktuelle Informationen finden Sie in: 3 – 2 – 1 – und nun? Kaufen und Verkaufen über Online-Auktionen.
Ebay wirkt auf den ersten Blick wie ein gigantisches Warenhaus. Ebay verkauft die Waren jedoch nicht selbst, sondern funktioniert wie ein virtueller Flohmarkt, auf dem grundsätzlich jeder Waren anbieten und kaufen kann. Doch auch auf Flöhmärkten gelten Recht und Gesetz – gerade urheberrechtlich gilt es bei Ebay einiges zu berücksichtigen.
Ebay und Rechteinhaber
Wer sich bei Ebay anmeldet, willigt automatisch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und in die Datenschutzerklärung ein. Damit stimmt man gleichzeitig zu, dass die eigenen Daten an Dritte weitergegeben werden können. Das bedeutet, dass Ebay die Daten zum Beispiel an Inhaber so genannter „Schutzrechte“, wozu auch Urheberrechte gehören, weitergeben kann. Diese Vorgehensweise ist üblich: Auch die Nutzungsbedingungen anderer größerer Online-Marktplätze bestehen auf dieser Klausel.
Was darf man verkaufen?
Verkaufen darf man bei Ebay erst mal alles, was nicht verboten ist. Aber verboten ist einiges: zum Beispiel Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die so genannten „guten Sitten“ verstößt. Darunter fallen Dinge wie Artikel mit verfassungswidrigen Symbolen (zum Beispiel Hakenkreuze), pornografische und jugendgefährdende Waren, aber auch lebende und tote Tiere, Aktien, Waffen oder Medikamente.
Auch Artikel, deren Verkauf gegen das Urheberrecht verstößt, dürfen nicht angeboten werden. Grundsätzlich verbietet es Ebay, Dinge zu verkaufen, die unter Umständen in die Rechte Dritter eingreifen. Dazu gehören auch Urheberrechte. Die Nutzungsbedingungen von Ebay sind sehr speziell und gehen über das Urheberrecht weit hinaus. Die grundlegenden Fakten zum Verkauf von urheberrechtlich geschützten Waren werden im Text „CDs, Musik, Software verkaufen“ bei iRights.info behandelt. Im folgenden geht es um die speziellen Ebay-Regelungen.
Was muss man beachten: Software
Software wird bei Ebay gehandelt. Es ist allerdings laut den Ebay-Geschäftsbedingungen untersagt, beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, Minidiscs, Disketten oder ähnliche Artikel anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden. Darunter können etwa die CD-Formate CD-R und CD-RW fallen, aber auch Softwarezusammenstellungen sowie Freeware- und Shareware-Programme, da bei diesen laut Ebay oftmals unklare Rechtssituationen, beziehungsweise ein Verbot kommerziellen Handels bestehen.
Darüber hinaus dürfen akademische Software und so genannte Schulversionen nicht über Ebay wieder verkauft werden. Diese speziellen Versionen von Software werden an Studenten, Lehrer oder Bildungsanstalten abgegeben und sind oft erheblich billiger als die Vollversionen. Originalsoftware auf den ursprünglichen Datenträgern darf aber grundsätzlich gehandelt werden.
Ebenfalls – aber dies gilt auch nach dem Urheberrecht – dürfen keine Testversionen angeboten werden, die von Entwicklern ausschließlich zur Bewertung und Fehlerbehebung entwickelt und herausgegebenen worden sind. Ebenfalls verboten ist der Verkauf von Sicherheitskopien.
In den Nutzungsbedingungen ist außerdem festgehalten, dass es verboten ist, Werkzeuge und Materialien anzubieten, die dazu dienen, unerlaubt in gesicherte Bereiche und Betriebsgeheimnisse einzugreifen, wie Programme, die verschlüsselte Daten und geschützte Datenverarbeitungsvorgänge zugänglich machen. Darunter versteht Ebay jegliche Art von Entschlüsselungswerkzeugen und -programmen, wie Blocker oder Crack-Hardware, Smartcards oder Software zum Vervielfältigen von kopiergeschützten CDs oder DVDs.
Ebay lässt nur materielle Werkstücke zum Verkauf zu: Daten, die über das Internet bereitgestellt, das heißt downgeloaded, oder per Email versendet werden können, dürfen nicht verkauft werden.
Musik, Filme und Bücher
Auch im Falle von Musik, Filmen und Büchern gelten bei Ebay eigene Nutzungsbedingungen, die teilweise weit über die im Urheberrecht vorgegebenen Einschränkungen hinausgehen.
So darf, wie im Falle von Software, keine Musik, kein Buch oder Film angeboten werden, wenn es sich nicht um den Originaldatenträger handelt. Deshalb dürfen keine wieder beschreibbaren Datenträger mit diesen Medien gehandelt werden. Auch 35-mm- oder 70-mm-Filmkopien dürfen nicht bei Ebay in Umlauf gebracht werden, da es sich in der Regel um Filmrollen handelt, die von Filmtheatern zur Vorführung von Filmen benutzt werden.
Ein kompliziertes Thema sind Kopien von Musik oder Filmen. Zunächst einmal gilt: Der Verkauf eigener Kopien von Filmen und Fernsehserien oder von Musik auf Video, DVD, CD, Kassette oder Tonband ist bei Ebay nicht erlaubt. Live-Darbietungen sind ebenfalls vom Handel ausgeschlossen, sofern es sich um nicht genehmigte und kommerziell vertriebene Aufnahmen von Live-Shows oder Konzerten handelt, also um so genannte „Bootlegs“.
Auch der ungenehmigte Verkauf von Fotos, die bei Musik- oder Bühnendarbietungen gemacht wurden, ist untersagt. Verboten ist auch der Handel mit Vorabveröffentlichungen wie zum Beispiel Promo-CDs. Diese dürfen vor dem offiziellen allgemeinen Veröffentlichungsdatum der CD nicht angeboten werden. Wie im Falle von Software dürfen bei Ebay keine Musik- oder Filmdateien und E-Books gehandelt werden. Musik, Filme und auch Bücher auf Originaldatenträgern beziehungsweise im Originalformat dürfen jedoch grundsätzlich gehandelt werden.
Computer- und Videospiele
Hier gilt eine Einschränkung vorweg, die nichts mit dem Urheberrecht zu tun hat: Computer- und Videospiele dürfen bei Ebay überhaupt nur verkauft werden, wenn sie eine offizielle Jugendfreigabe ab 16 erhalten haben. Dies führt dazu, dass einige Klassiker – darunter zahlreiche alte Atari- und C-64-Games – streng genommen nicht angeboten werden dürfen. Gleiches gilt für Spiele ohne Alterseinstufung und Filme, die erst ab 18 freigegeben sind.
Kopien von Spielen dürfen auch nicht verkauft werden. Um Kopien handelt es sich laut Ebay meist, wenn ein so genannter „Mod-Chip“ oder eine andere entsprechende Spezialhardware für Spiele erforderlich ist. Zur Vorsicht rät Ebay bei so genannten Import-Versionen – auch bekannt unter der Bezeichnung „Gold“, „SK“ oder „Hongkong“ –, da dies Raubkopien sein könnten, obwohl es auch viele offiziell importierte Spiele gibt.
Dasselbe gilt, laut Ebay, auch für so genannte „Wahlzusammenstellungen“, bei denen eine Auswahl von mehreren Spielen auf einer CD angeboten wird. In diesen Fällen ist der Verkauf nicht absolut verboten, allerdings sollte man, wenn man sich nicht vollkommen sicher ist, dass es sich um legale Versionen handelt, mögliche Rechtsfolgen einkalkulieren.
Wie reagiert Ebay bei Urheberrechtsverletzungen?
Allgemein gilt: Alle eingestellten Angebote können von Ebay entfernt werden, so dass die angebotenen Waren nicht mehr verkauft werden können. Darüber hinaus sind weitere Sanktionen möglich. Mitglieder können bei Verstößen verwarnt werden oder dürfen den Marktplatz zukünftig nur noch eingeschränkt benutzen, aber auch vorläufige und sogar endgültige Sperrungen sind möglich.
Endgültige Sperrungen können laut Ebay ausgesprochen werden, wenn ein Mitglied im Ebay-Bewertungssystem wiederholt negative Bewertungen erhalten hat. Das Bewertungssystem funktioniert folgendermaßen: Nach jeder Transaktion können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ihren jeweiligen Handelspartner bewerten. Es gibt insgesamt drei Bewertungskategorien: Positiv, Neutral und Negativ.
Weitere Gründe, die zum Sperren eines Mitglieds führen können sind das Angeben falscher Kontaktdaten oder das Übertragen des Mitgliedskontos an eine andere Person. Sobald ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils. Die betroffene Person darf Ebay dann auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr benutzen und sich nicht mehr erneut anmelden.
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