Justizministerium will geistiges Eigentum stärken
Die im letzten Jahr verabschiedete „Durchsetzungsrichtlinie“ soll es Rechteinhabern erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Geändert werden das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markengesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Geschmacksmustergesetz und das Sortenschutzgesetz, die alle geistiges Eigentum schützen.
Im Einzelnen regelt der Referentenentwurf zum Beispiel, dass Rechteinhaber in Zukunft gegenüber Dritten, wie Internet-Providern, unter bestimmten Voraussetzungen verlangen können, dass diese Auskunft über eventuelle Rechtsverletzer geben. Das betrifft vor allem die Herausgabe von persönlichen Daten von Tauschbörsen-Nutzern – in der Presseerklärung des BMJ heißt es explizit: „Diese Regelung wird vor allem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet (illegale Tauschbörsen!) relevant werden.“ Das heißt, dass Rechteinhaber diesen Auskunftsanspruch nicht mehr über die Staatsanwaltschaft durchsetzen müssen, sondern die Informationen direkt vom Online-Provider fordern können.
Bei gewerblichen Verstößen dürfen Rechteinhaber auch Bank-, Finanz- und Handelsunterlagen des Schädigers einsehen, wenn die Schutzrechtsverletzung „hinreichend wahrscheinlich“ ist. Diese Maßnahmen sollen Urhebern die Beweisführung erleichtern und es ihnen einfacher machen, Rechtsverletzungen auf zivilrechtlichem Wege zu ermitteln.
Den deutschen Phonoverbänden geht der Entwurf nach Meldungen der „Musikwoche“ nicht weit genug: Während sie den Auskunftsanspruch begrüßen, hält man die Regelung zum Schadensersatz für „unbefriedigend“. Nach dem Entwurf soll, wie auch schon im geltenden Recht, der Geschädigte die Wahl haben, ob er Schadensersatz für entgangenen Gewinn oder die entgangenen Lizenzgebühren verlangt. Einen darüber hinausgehenden „kompensatorischen Schadensersatz“ – wie er etwa nach US-amerikanischem Recht geltend gemacht werden kann – soll es jedoch in Deutschland auch zukünftig nicht geben.
Der bislang noch nicht veröffentlichte Entwurf geht zunächst an die verschiedenen Bundesministerien, die Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2006 verabschiedet werden, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.
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