Journalistenverband: VG-Wort-Zahlungen an Verlage stoppen
Freischreiber, der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, reagiert mit seiner Forderung auf ein Urteil zur Vergütungspraxis der VG Wort. Der Patentrichter Martin Vogel hatte als Autor und Mitglied der VG Wort dagegen geklagt, dass Verlage einen Anteil an den Tantiemen seiner Werke erhalten. Das Landgericht München gab Vogel am Donnerstag vergangener Woche in einem Teil-Urteil Recht (AZ: O 28640/11). Demnach war der Abzug des Verlegeranteils bei Vogels VG-Wort-Ausschüttungen nicht zulässig.
Kläger Vogel: „Mehrere hundert Millionen Euro falsch verteilt“
Für den Kläger folgt daraus: Die Einnahmen der VG Wort wurden systematisch falsch ausgeschüttet. Die VG Wort habe mit ihren Abgaben an Verlage „in der Vergangenheit zu Lasten der Urheber mehrere hundert Millionen Euro falsch verteilt“, sagte Vogel nach dem Urteil in einem Interview (kostenpflichtig) mit der Süddeutschen Zeitung.
Allerdings kündigte die VG Wort an, in Berufung zu gehen. „Die Entscheidung des Landgerichts München stellt die gemeinsame Wahrnehmung von Rechten von Autoren und Verlagen innerhalb der VG Wort in Frage, wie sie seit Jahrzehnten praktiziert, von Autoren und Verlagen gemeinsam getragen und durch das geltende Recht ermöglicht wird“, heißt es in einer Erklärung.
Der Freischreiber-Verband fordert nun, alle strittigen Zahlungen an die Verlage so lange zurückzustellen, bis in der Sache ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Außerdem fordert der Verband, dass die VG Wort über die Verteilung der Gelder in allen Kategorien transparent und allgemeinverständlich informiert. „Es muss für alle Wahrnehmungsberechtigten ersichtlich sein, wie hoch der Betrag ist, der den Urhebern im Rahmen der jährlichen Ausschüttung entgeht, so lange die VG Wort ihre Ausschüttungspraxis nicht an die Grundsätze des Urteils anpasst.“
Hintergrund
In der 1958 gegründeten VG Wort haben sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen. Einnahmen erzielt die Gesellschaft aus Tantiemen für Zweitverwertungsrechte an Sprachwerken. 2011 lagen sie laut Geschäftsbericht bei 120 Millionen Euro. Mehr als die Hälfte der Einnahmen stammt aus Kopiergeräteabgaben, mit denen die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke pauschal vergütet wird.
Die Verlage erhalten im Bereich der schöngeistiger Literatur in der Regel 30 Prozent, im Wissenschaftsbereich 50 Prozent der VG Wort-Ausschüttungen. Die Beteiligung der Verlage an den Einnahmen steht seit zehn Jahren zur Debatte. Die rot-grüne Bundesregierung änderte 2002 die Rechtsgrundlage zugunsten der Autoren. Am Gesetzesentwurf maßgeblich beteiligt war der heutige Kläger und Urheberrechtler Martin Vogel. Warum die VG Wort ihren Verteilungsschlüssel trotzdem nicht änderte, zeichnet ein iRights.info-Dossier von Ilja Braun nach. 2008 wurde die Rechtsgrundlage der VG-Wort-Ausschüttungen nochmals geändert. Die jüngste Entscheidung des Landgerichts München kommentiert Braun auf Perlentaucher.de.
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