iRights.info-Redakteur für europäischen eLearning Award nominiert (Update)
Von ursprünglich 70 aus ganz Europa eingereichten Anwendungen und Werken hat die prominent besetzte Senior Jury nun 20 „herausragende Projekte” ausgewählt. Der E-Learning Award 2008 wird dabei in sechs Kategorien vergeben. Till Kreutzer ist dabei für die Kategorie „Journalismus und Berichterstattung” nominiert. „Bereits das Erreichen der Finalrunde zeigt die hohe Brisanz und die Notwendigkeit über rechtliche, vor allem urheberrechtliche Fragen in Forschung und Lehre aufzuklären“, so Kreutzer. In dieser Kategorie wurden ebenfalls nominiert das „redseeg redaktionsbüro seegmüller” mit einem Beitrag zu „eLearning in der Medizin” und das Webangebot Checkpoint E-Learning mit dem europäischen „eLearningNewsletter“.
Vorsicht Falle: Rechte müssen beachtet werden
Der nominierte Praxis-Leitfaden erläutert anhand vieler Praxisbeispiele urheber-, marken- und persönlichkeitsrechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang von eLearning vor allem an Hochschulen und Lehreinrichtungen stellen können. Das Urheberrecht steht hierbei im Vordergrund. Der Leitfaden weist auf rechtliche Fallstricke hin, erklärt, unter welchen Voraussetzungen fremdes Material genutzt werden darf und über welche Rechte die Entwickler selbst verfügen. Über solche Fragen sollten rechtliche Grundkenntnisse bei allen mit eLearning Beschäftigten vorhanden sein. Werden etwa fremde Rechte nicht beachtet, kann dies nicht nur teuer werden, sondern auch bis hin zur Unverwertbarkeit des produzierten Lernmaterials führen. Damit die jeweiligen Lernprogramme und eLearning Anwendungen zu Lernerfolgen und nicht zu Frust durch juristische Auseinandersetzungen führen, bietet der Leitfaden eine solide und wichtige Grundlage. Der Leitfaden wurde 2007 im Auftrag des Multimedia Kontors Hamburg, einer Service-Einrichtung der Hamburger Hochschulen, erstellt und steht unter einer Creative Commons-Lizenz (CC) kostenlos als PDF zum Download bereit.
eureleA 2008: Best-Practice-Projekte auf der CeBit
Seit 2004 wird der European eLearning Award (eureleA) an beispielhafte Projekte, Anwendungen und journalistische Beiträge über das Thema vergeben. Dazu heißt es auf der eureleA-Website: „Wesentlich für die Auszeichnung ist, dass sich das Konzept, die Methode und die Organisation des Best-Practice Beispiels auf andere Organisationen übertragen lassen. Die Art der technischen Lösung ist nicht Gegenstand der Auszeichnung – es kann sich also um einen einfachen Kurs aus Web-Seiten ebenso handeln, wie um eine sehr komplexe kommerzielle E-Learning Plattform”. Der Award wird in den Kategorien „Firmen und ihre Organisationseinheiten”, „Verbände und Vereine”, „Öffentliche Verwaltungen, Weiterbildungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen”, „Private und Non-Profit Initiativen” und „Journalismus und Berichterstattung” vergeben. Ausrichter des Wettbewerbs im Jahr 2008 ist das Institute for Computers in Education (I.C.E.) der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Karlsruhe. Wer den Award am Ende mit nach Hause nehmen darf, wird am 7. März im Rahmen der Preisverleihung auf der CeBIT in Hannover bekannt gegeben. Die Redaktion von iRights.info ist vertreten.
Update
Der Leitfaden „Rechtsfragen bei E-Learning” wurde in der Kategorie “Jounalismus und Berichterstattung” mit dem eureleA 2008 ausgezeichnet.
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