iRights.Law veröffentlicht Interview-Studie zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
Mit dem UrhWissG wurden die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen für Forschungs- und Bildungseinrichtungen wie Universitäten oder Schulen sowie Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken oder Archive reformiert. Das UrhWissG soll die urheberrechtlichen Regelungen für Bildung und Forschung systematisieren, übersichtlicher und auch praktikabler machen.
Dafür wurden verschiedene Paragrafen des Urheberrechts ersetzt: darunter die alten § 46 (Unterrichts- und Lehrmedien), § 52a (Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung), § 52b (Elektronische Leseplätze/Terminal-Nutzung), § 53 Abs. 2 Nr. 1 (Vervielfältigungen zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch) und § 53a (Kopienversand auf Bestellung durch Bibliotheken).
UrhWissG: Rechtliche Vereinfachungen für Forschungs- und Bildungszwecke
Anstelle dieser kamen mit dem UrhWissG verschiedene Abschnitte hinzu. Diese neuen Abschnitte sind alle in dem neuen Paragrafen § 60 gebündelt und reichen von § 60a bis § 60h.
In Abschnitt § 60a etwa erlaubt das Gesetz nun, 15% eines umfangreichen wissenschaftlichen Werks oder Schulbuchs zu digitalisieren und auf einer Lernplattform (zum Beispiel Moodle) zur Verfügung zu stellen. Vor dem UrhWissG enthielt das Urheberrecht keine solche fixe Prozentangabe, sondern arbeitete (wie in § 52a) mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „kleine Teile eines Werks“.
Daneben führte das UrhWissG beispielsweise mit § 60d eine neue Regelung ein. Diese soll das Text and Data Mining erleichtern und rechtlich regulieren. Dabei handelt es sich um eine Forschungstechnik, bei der Wissenschaftler*innen große Textmengen computergestützt und automatisiert auswerten. Zuvor enthielt das Urheberrecht keine Regelung für Text and Data Mining.
Eine gute Übersicht über die mit dem UrhWissG eingeführten Regelungen und ihren Nutzen bietet ein Artikel von iRights.info, der über den Start des Gesetzes 2018 informierte.
Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: Das gilt ab dem 1. März
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Wie macht sich das UrhWissG in der Praxis?
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten des UrhWissG soll eine Evaluierung des Gesetzes veröffentlicht werden. Das ist im Urheberrecht so festgelegt. Anfang Mai 2022, also mit leichter Verspätung, wurde diese Gesetzesevaluierung nun vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht.
Die Evaluation stützt sich auf 56 Stellungnahmen. Diese konnten interessierte Kreise (wie Vereine oder Einrichtungen) zuvor einreichen, um ihre Erfahrungen und Einschätzungen des UrhWissG in die Evaluation einfließen zu lassen.
iRights.Law von BMBF mit qualitivativer Interview-Studie beauftragt
Neben dem Evaluierungsbericht des BMJ gibt eine Studie der Kanzlei iRights.Law Einblick in die Anwendung des UrhWissG in der Praxis. Diese Studie wurde nicht vom BMJ, sondern vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Auftrag gegeben.
Durchgeführt wurde die Studie von dem Juristen Till Kreutzer, Anwalt bei iRights.Law und Gründer von iRights.info, in Zusammenarbeit mit Georg Fischer, Soziologe mit Schwerpunkt Urheberrecht und Redakteur bei iRights.info.
Ihre Ergebnisse fassen die Autoren in einem gut 50 Seiten langen Bericht zusammen. Dieser ist unter diesem Link abrufbar und steht auch auf dem wissenschaftlichen Repositorium Zenodo zur Verfügung. Lizenziert ist das Dokument unter der freien Creative-Commons-Lizenz CC BY-4.0.
21 Interviews mit Vertreter*innen aus Bildung, Bibliotheken, Wissenschaft und Verlagen
Es handelt sich bei der Studie nicht um ein klassisches Rechtsgutachten, sondern vielmehr um eine Auswertung von qualitativen Interviews mit betroffenen Praktiker*innen. Im Herbst 2021 wurden dafür insgesamt 21 Interviews mit Vertreter*innen der Bereiche Bildung, Bibliotheken, Wissenschaft und Verlagswesen durchgeführt.
Die Studie folgt einem explorativen Ansatz. Das heißt, dass die Befragten nicht standardisierte Fragebögen beantworten. Stattdessen sollen sie relativ frei und ausführlich über das UrhWissG in der Praxis sprechen und berichten, wie es in ihrer jeweiligen Einrichtung angewendet wird.
Etwaige Schwierigkeiten in Anwendung oder Auslegung des UrhWissG kamen in den Interviews genauso zur Sprache wie neue Möglichkeiten oder Verbesserungen gegenüber der alten Gesetzeslage. Auch erhielten die Befragten die Möglichkeit, eigene Verbesserungsvorschläge und Wünsche zu äußern, wie sich das UrhWissG für die Praxis überarbeiten oder in der Auslegung schärfen ließe.
Im Ergebnis liefert die qualitative Studie ein facettenreiches Meinungs- und Erfahrungsbild, das typische Alltags-Szenarien im Umgang mit dem UrhWissG behandelt. Die Studie kann für die Bewertung des Gesetzes und den öffentlichen Meinungsbildungsprozesse herangezogen werden.
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