Internetprovider geben jeden Monat 300.000 Adressen weiter
Laut Eco hat diese Maßnahme unter anderem dazu geführt, dass die Zahl der illegalen Downloader seit 2008 um 20 Prozent zurückgegangen ist. Außerdem gibt es inzwischen auch vermehrt legale Angebote, die von den Internetnutzern angenommen werden: Allein bei den Musikdownloads stieg die Zahl zwischen 2008 und 2010 um mehr als 30 Prozent auf 77,7 Millionen Transaktionen.
Gleichzeitig kritisiert Eco-Vorstand Oliver Süme die harte Linie der Rechteinhaber, die oft für kleinste Urheberrechtsverletzungen hohe Abmahnsummen verlangen. „Sobald die Rechte-Konzerne die Nutzeradresse kennen, haben sie selbst in der Hand, wie sie weiter vorgehen. In den meisten Fällen würde wohl ein Warnbrief reichen. Es muss nicht immer gleich eine Abmahnung für mehrere hundert Euro sein.“
Erfolglose Abmahndeckelung
Eine Deckelung der Abmahnhöhe, wie im zweiten Korb der Urheberrechtsreform von 2008 vorgesehen, hat in der Praxis keine Wirkung gezeigt, wie iRights.info-Redakteur Till Kreutzer in seinem Gutachten „Verbraucherschutz im Urheberrecht“ für den „Verbraucherzentrale Bundesverband“ (VZBV) ausführt. Gerade Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen werden in dem entsprechenden Gesetz nicht genannt, so dass oft unverhältnismäßig hohe Zahlungen auf erwischte Tauschbörsennutzer zukommen.
Für den Eco-Vorstandvorsitzenden Michael Rotert ist das deutsche Verfahren zwischen Zuckerbrot und Peitsche (attraktive legale Angebote und strenges Vorgehen gegen Downloader) effektiver als die in Frankreich angedachten und von der EU-Kommission geplanten Internetsperren: „Zum einen gibt es viel mehr legale und benutzerfreundliche Angebote als noch vor einigen Jahren. Andererseits zeigt das konsequente Vorgehen gegen illegale Downloads auch ohne Sperren Wirkung.“
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