Internet in Flüchtlingsheimen: Kein Anschluss unter dieser Nummer

Foto: Howard Lake CC BY SA
Krankenschwester, Koch, Konditor: Mehr als 1600 Jobs listet die Online-Plattform Workeer auf. Vom Praktikanten bis zum Programmierprofi wird alles angeboten. Perfektes Deutsch ist keine Voraussetzung: Meist genügt es den Unternehmen, wenn der Bewerber die Grundlagen der deutschen Sprache beherrscht oder englisch spricht.
Denn im Gegensatz zu vielen anderen Jobbörsen richtet sich Workeer an eine ganz bestimmte Zielgruppe: an Flüchtlinge in Deutschland. Zwei Kommunikationsdesigner aus Berlin haben die Plattform entwickelt. Sie wollen arbeitssuchenden Flüchtlingen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.
Auch das Projekt Flüchtlinge Willkommen hilft den Menschen aus Krisengebieten dabei, sich besser in Deutschland zu integrieren. Die Plattform vermittelt zwischen WG-Bewohnern und Flüchtlingen. Wer ein freies Zimmer hat, kann sich bei der Plattform anmelden und den Raum einem Flüchtling zur Verfügung stellen. Etwa 140 Bewohner hat die Zimmerbörse bereits vermittelt. Finanziert werden Miete und Nebenkosten durch Spenden oder Fördermittel.
Es gibt viele Hilfsprojekte für Flüchtlinge im Netz. Doch es gibt einen Haken bei der Zimmer- und Jobvermittlung im Internet: Vielen Flüchtlingen in Deutschland fehlt schlicht der Zugang zum Netz. Laut dem Online-Magazin Netzpolitik.org verfügt gerade einmal jede siebte Flüchtlingsunterkunft über einen DSL-Anschluss.
Der Grund für geringe Internet-Versorgung: Viele Städte und Kommunen, die in der Regel für die Unterkünfte verantwortlich sind, weigern sich, einen kostenlosen DSL-Anschluss in den Wohnheimen einzurichten. Zu groß ist die Sorge, dass die Städte zur Kasse gebeten werden, sobald sich Nutzer illegal Hollywoodfilme oder Musikdateien aus dem Netz laden.
Netzaktivisten wehren sich gegen Gesetzesänderung
Tatsächlich kann in Deutschland eine Urheberrechtsverletzung zu einem Problem für den DSL-Betreiber werden. Das liegt an der sogenannten Störerhaftung, die nach dem Telemediengesetz dazu führen kann, dass nicht der Nutzer für Abmahnkosten und Schadenersatz aufkommen muss, sondern der Anbieter des Internet-Anschlusses.
Störerhaftung
Nach dem rechtlichen Konzept der Störerhaftung kann man auch dann für eine Rechtsverletzung haften, wenn man nicht Täter oder Teilnehmer war, sondern daran mitgewirkt hat. Wichtig ist das für WLAN-Betreiber: Gerichte haben entschieden, dass sie auf Unterlassung haften, wenn sie bestimmte Pflichten verletzen. Verletzen Dritte dann Urheberrechte, drohen Abmahnungen. Hintergrund: Das Telemediengesetz sieht für Diensteanbieter bestimmte Privilegien vor, es ist aber nicht klar, ob sie auch für WLAN-Betreiber gelten.
Das trifft auch auf die Betreiber von Flüchtlingsheimen zu. Denn ausgenommen von der Störerhaftung sind lediglich sogenannte Access-Provider, also große Internet-Anbieter wie die Telekom.
Mit einer Änderung im Telemediengesetz sollte alles besser werden. Das kündigte zumindest die Bundesregierung an, als sie ihre Gesetzesänderung vorlegte. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel sagte über den Entwurf: „Jetzt können Städte, Cafés, Hotels und Private ihr WLAN rechtssicher öffnen.“
Auch Wirtschaftsvertreter kritisierten die Pläne
Laut IT-Branchenverband Bitkom schreckten die Pläne noch immer zu viele Betreiber davon ab, ein öffentliches WLAN anzubieten. So könnten sich etwa hohe Folgekosten daraus ergeben, da Zugangscodes an jeden einzelnen Nutzer im WLAN vergeben werden müssten.
Deutschland aber müsse dringend nachbessern, es gebe hierzulande deutlich weniger öffentliche WLAN-Hotspots als etwa in Großbritannien, Schweden oder Frankreich. Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder fordert eine einfachere Lösung und schlägt vor: „Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen.“
Auch die Aktivisten bei Netzpolitik.org wehren sich gegen die Pläne der Regierung. Sie rufen in einer Kampagne dazu auf, Druck auf die Politiker auszuüben, um die Neuregelung des Telemediengesetzes zu verhindern. Das Ziel, mit dem Gesetz für mehr frei nutzbare WLAN-Zugänge in Deutschland zu sorgen, wurde laut den Bloggern meilenweit verfehlt.
Sowohl die bestehende Rechtslage als auch die geplante Neuregelung der Störerhaftung führten zu erheblichen Rechtsunsicherheiten. „Das betrifft den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze ebenso wie die Vernetzung von Flüchtlingsunterkünften“, heißt es bei Netzpolitik.org.
Mit ihrem spärlichen Taschengeld von etwa 216 Euro im Monat bleibt Flüchtlingen meist also nicht viel anderes übrig, als einen Mobilfunkvertrag mit Datenpaket abzuschließen, um mit ihrem Smartphone zu surfen. Doch von dem Geld müssen die Flüchtlinge eben auch Essen, Bahntickets und Kleidung bezahlen. 30 Euro für einen Mobilfunkvertrag sind da ein schmerzhafter Betrag.
Freifunker umgehen die Störerhaftung
Doch es sieht nicht überall so düster aus für die Flüchtlinge. Denn einige Unterkünfte sind mit einem kostenlosen Hotspot für Bewohner ausgestattet. Doch das liegt dann meist nicht an Städten oder Kommunen, sondern an Privatanbietern.
In einigen Unterkünften kümmern sich beispielsweise die Mitglieder der Initiative Freifunk darum, dass Bewohner einen kostenfreien Zugang zum Netz haben.
Um der Störerhaftung zu entgehen, verschlüsseln Freifunker die Daten zunächst und leiten die Informationen über den Server eines Internetproviders ins Netz. Dann gilt das Providerprivileg und die Freifunker haften nicht für Urheberrechtsverstöße der Nutzer. Finanziert werden Anschluss und Router in der Regel über Spenden.
Solch ein kostenloser Internet-Anschluss erleichtert den Menschen aus Krisengebieten den Alltag in Deutschland erheblich. Sie können Öffnungszeiten der Behörden im Netz prüfen, Formulare herunterladen und sich über Sprachkurse informieren.
Auch die Übersetzung fällt mit Smartphone und einem Online-Zugang wesentlich leichter. Ein Service, der in Zeiten hoher Flüchtlingszahlen immer beliebter wird. Nach Angaben von Google haben sich im Jahr 2015 die Übersetzungen mit der Online-Software des Suchmaschinenbetreibers verfünffacht.
Nutzer sollen bei Verbesserung von Übersetzungs-Tools helfen
Daher hat Google im September die Nutzer dazu aufgerufen, bei der Verbesserung ihrer Übersetzungs-Tools mitzuhelfen. Vor allem Arabisch und Persisch sprechende Menschen bat der Konzern darum, vorhandene Übersetzungsvorschläge zu bewerten und selbst Begriffe zu übersetzen.
Für viele Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan sei die Kommunikation oft schwierig, schreibt Google-Kommunikations-Managerin Lena Heuermann in einem Blogbeitrag. „Doch leider sind maschinelle Übersetzungen nicht immer akkurat, weswegen wir eure Hilfe benötigen.“
Doch neben Sprachtools und Online-Recherche gibt es einen noch viel wichtigeren Grund für einen ordentlichen Internet-Zugang für Flüchtlingen: Meist ist das Netz die einzige Möglichkeit, um mit Freunden und Familie in der Heimat in Kontakt zu bleiben.
Denn während Festnetz-Anrufe in die ferne Heimat kaum bezahlbar sind, kosten Nachrichten per WhatsApp und Facebook nur ein paar Daten – und bei Skype-Anrufen kann man sich auch mal wiedersehen. Selbst dann, wenn man Tausende von Kilometer voneinander entfernt lebt.
Dieser Artikel ist auch im Magazin „Das Netz – Jahresrückblick Netzpolitik 2015/16“ veröffentlicht. Das Magazin ist gedruckt, als E-Book und online erschienen.
2 Kommentare
1 Koordinierungsstelle Ehrenamt Asyl Passauer Land am 22. Januar, 2016 um 09:53
Was empfehlen Sie Träger von Flüchtlingsunterkünften die dennoch ein W-LAN einrichten wollen?
2 Jörg Breithut am 7. März, 2016 um 18:19
Hallo liebe Mitarbeiter der Koordinierungsstelle!
Es gibt verschiedene Modelle, trotz der Risiken ein WLAN einzurichten. Eine Möglichkeit: In Absprache mit der Stadt und dem Verwalter der Unterkunft erklärt sich eine Privatperson bereit, den Anschluss legen zu lassen. In vielen Städten helfen die Mitglieder von Freifunk.net dabei, ein WLAN einzurichten und zu sichern.
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