Icons, Emoticons und Emojis – richtig verwenden in OER
Für die Erstellung und Nutzung von OER ist es immer hilfreich, auf offene Lizenzen zu setzen. Das gilt auch für Symbole (englisch „Icons“): Dazu gehören gestalterische Elemente wie Pfeile, geometrische Figuren, Piktogramme oder Emoticons. Kleinteilige Grafikdesigns und piktografische Elemente unterliegen meist keinem urheberrechtlichen Schutz. So kann der durch Schriftzeichen erstellte Smiley ;-) als Emoticon ohne Weiteres verwendet werden.
Anders kann dies bei aufwändig gestalteten Icons sein. Diese können als künstlerische Werke Urheberrechtsschutz genießen. Eine Auswahl an Open-Source-Icons stellt beispielsweise die FH Potsdam mit einem Paket von über 100 Icons zur Bebilderung und Illustration per Download zur Verfügung. Diese sind besonders offen unter Creative Commons Zero (CC0) lizenziert und können etwa für Präsentationen, Grafiken oder Publikationen dienen. Das Material steht hier zum Download bereit (oder hier: Teil 1, Teil 2) und ist ein erstes Ergebnis aus der Umsetzung der Open-Access-Strategie des Landes Brandenburg.
Wer spezielle Icons zur Bebilderung von Offenheit, OER, CC-Lizenzen und Bildungsthemen sucht, wird bei der Hamburg Open Online University (HOOU) fündig. Hier sind zehn farbige Grafiken verfügbar und zur Nachnutzung unter CC BY-SA lizenziert.
Auch die bei Microsoft zur Verfügung stehenden Icons und Piktogramme können ohne Erlaubnis des Unternehmens genutzt werden. Der Hinweis: „Diese Symbole können Sie kostenlos verwenden. Es gibt keine Lizenzgebühr oder ein Urheberrecht“ findet sich auf der Microsoft-Support-Seite.
Sogenannte Emojis können je nach Schöpfungshöhe im Einzelfall urheberrechtlich geschützt sein. Dann sind bei der Verwendung die entsprechenden Lizenzbedingungen zu beachten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Emoji-Anbieter, die sich Emoji-Kataloge als Marke haben eintragen lassen und deren Nutzung nur mit vorheriger Erlaubnis zulässig ist (siehe zum Beispiel hier und hier).
Eine Auswahl frei lizenzierter Emojis bietet Wikimedia Commons an.
Infografiken und ähnliche Abbildungen
Illustrationen, Grafiken, Infografiken und Zeichnungen entstehen zumeist durch gestalterische, persönlich-geistige Arbeit und sind daher urheberrechtlich geschützte Werke. Veröffentlichen professionelle Anbieter (wie beispielsweise Statista, dpa-Infografik oder Katapult) ihre Infografiken in Zeitungen oder auf Webseiten, sind sie in der Regel urheberrechtlich geschützt. Dann sind sie im Rahmen der Lizenz nutzbar. Ist keine CC-Freigabe zu erkennen, können die Grafiken ohne vorherige Erlaubnis nicht in OER verwendet werden.
Wie bei Texten und anderen Werkarten ist das eigene Erstellen von Infografiken für OER am einfachsten. So kann man die geeignete Lizenz frei wählen, um die Nachnutzung möglichst breit und einschränkungslos zu ermöglichen. Wer besonders transparent sein will, kann dazu noch die für die Infografik benutzten Datenquellen offenlegen, also die Links zu den offenen Datenbanken (beziehungsweise Datenbankschnittstellen) oder zu verfügbaren Daten- und Dateien-Downloads. So erhalten alle Nachnutzenden direkten Zugang zum ursprünglichen, womöglich weit umfassenderen Datenbestand.
Wer noch mehr zum Thema Infografiken für OER wissen möchte, wird hier fündig.
Hinweis: Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation von iRights.info, dem Deutschen Bildungsserver und OERinfo. Wie schon bei früheren Kooperationen erscheint auch dieser Text als Crosspost bei OERinfo und bei iRights.info.
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
Wir sind auch in den Sozialen Medien zu finden: Folgen Sie uns auf Twitter, Facebook oder Telegram!
1 Kommentar
1 Martin am 4. September, 2022 um 15:07
Wie ist die Rechtslage bei AppleColorEmoji? Praktisch scheint die Nutzung kein Problem zu sein, aber ich habe noch nie eine Lizenz oder Richtlinien jenseits der Verwendung in Apps gefunden.
Was sagen Sie dazu?