Heise-Foren: Forenbetreiber haften für ihre Nutzer
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Aufrufe in einem vom Heise-Verlag betriebenen Internet-Forum, die Website eines Domain-Händlers zu blockieren. Diesem wurde von Forumsteilnehmern ein dubioses Geschäftsgebaren vorgeworfen. Der Betroffene mahnte den Heise-Verlag ab und forderte die Entfernung der Beiträge. Für die Zukunft verlangte er vom Verlag zusätzlich, die Veröffentlichung derartiger Wortbeiträge zu verhindern.
Der Verlag reagierte und löschte die beanstandeten Forumseinträge. Zugleich lehnte Heise es ab, sich zur Vorabkontrolle aller Beiträge zu verpflichten. Das sei in Anbetracht der Fülle der Beiträge praktisch nicht machbar und unzumutbar. In der Folge ging der Domain-Händler vor Gericht, um seine Forderungen durchzusetzen.
Landgericht Hamburg sieht in Forum „Gefahrenquelle“
Unter Verweis auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied das Hamburger Landgericht im Dezember vergangenen Jahres zugunsten des Klägers. Das Gericht vertrat die Auffassung, die Vorabkontrolle in Internet-Foren sei „im Grundsatz ohne weiteres möglich, da sie (die Beklagte, das heißt der Heise-Verlag; Anm. der Redaktion) ihr Forum in der Weise einrichten kann, dass die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts geprüft werden. Zu einer solchen Prüfung der Inhalte, die sie über ihren Internetauftritt verbreitet, ist die Antragsgegnerin auch verpflichtet.“ Aus Sicht des Gerichts stellen Internet-Foren „besonders gefährliche Einrichtungen“ dar. Wer eine solche Gefahrenquelle installiert, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
Oberlandesgericht Hamburg schränkt Haftung ein
Der Heise-Verlag ging gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts in Berufung. Das OLG Hamburg wies diese Berufung heute grundsätzlich zurück. Zugleich wurden die Haftungspflichten für Heise deutlich entschärft. In Zukunft muss der Verlag nicht mehr alle Beiträge vor Veröffentlichung auf mögliche rechtswidrige Inhalte prüfen. Eine Überwachungspflicht besteht nach Auffassung des Gerichts nur dann, wenn der Forenbetreiber – Heise – auf stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde.
Das OLG Hamburg verwies in seinen Ausführungen während der mündlichen Verhandlung auf den Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) nach dem Anbieter von Mediendiensten solange nicht haften müssen, wie sie keine Kenntnis von Rechtsverletzungen haben.
Die schriftliche Begründung soll in einigen Tagen vorliegen. Danach will der Verlag über das weitere Vorgehen in der Sache entscheiden.
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