Hate-Speech-Gesetz verzögert, EuGH zu Netzneutralität, Facebook vs. Irische Datenschutzbehörde
Bundespräsident zögert bei Hate-Speech-Gesetzespaket
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält beim jüngsten Gesetzespaket gegen Hate Speech seine Unterschrift zurück. Das berichteten die SZ, der NDR und der WDR am Freitag. Steinmeier habe die Sorge, dass das im Juni beschlossene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ teilweise verfassungswidrig sein könnte: Das Bundeskriminalamt bekomme möglicherweise zu weite Zugriffsrechte auf Daten von Nutzern Sozialer Netzwerke, die künftig bestimmte Straftaten ihrer Nutzer melden müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst in diesem Jahr den staatlichen Zugriff auf Bestandsdaten von TK-Providern als zu unbestimmt beanstandet. Innen- und Justizministerium bitten Steinmeier laut SZ, zu unterschreiben – dann „schiebe man gleich ein Reparaturgesetz hinterher“. Ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
Europäischer Gerichtshof zur Netzneutralität bei gedrosselten Tarifen
Mobilfunkprovider dürfen nicht bestimmte Anwendungen und Dienste zum „Nulltarif“ anbieten, die Nutzung der übrigen Anwendungen und Dienste dagegen blockieren oder verlangsamen. Das stellt einen Verstoß gegen die Netzneutralität dar, die eine EU-Verordnung festlegt. Das hat der EuGH entschieden (Az. C-807/18 und C-39/19). Mobilfunkanbieter dürfen also nicht bestimmte Dienste wie Spotify oder Netflix von Drosselungen ausnehmen, sobald das Datenvolumen aufgebraucht ist. Der Fall geht auf eine Vorlagefrage aus Ungarn zurück.
Irisches Gericht bremst Datenschutzbehörde gegen Facebook
Facebook muss den Datentransfer in die USA zunächst einmal nicht stoppen und darf sich vorerst weiter auf die Standardvertragsklauseln berufen. Der irische High Court hat eine vorläufige Anordnung der irischen Datenschutzbehörde gegen Facebook gekippt. Facebook kann so die Anordnung gerichtlich überprüfen lassen und darf erst einmal weiterhin Daten in die USA übertragen. Facebook nutzt hierfür wie viele andere US-Plattformen die Standardvertragsklauseln, nachdem der EuGH im Juli das Privacy Shield gekippt hatte.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fabian Rack verfasst; Lizenz: BY-NC-SA 3.0. Fabian Rack ist auch Autor bei iRights.info.
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