Harald Müller: Wissenschaftler brauchen ein Zweitveröffentlichungsrecht
Der freie Zugang zu wissenschaftlichen Informationen ist für den wissenschaftlichen Fortschritt und das wissenschaftliche Arbeiten von existenzieller Bedeutung. Wissenschaftliche Autoren werden aber in der Regel vertraglich gezwungen, alle sogenannten Nutzungsrechte ausschließlich an Verlage zu übertragen, so dass ihnen nicht einmal mehr die Möglichkeit bleibt, ihr eigenes Werk auf ihrer eigenen Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.
Das Urhebervertragsrecht bevorzugt in seiner gegenwärtigen Form veraltete Geschäftsmodelle von Wissenschaftsverlagen, die in einer digitalen Welt zu einem Informationsverlust in der Wissenschaft führen. Als zwingende Regelung im Urheberrecht sollte wissenschaftlichen Autoren deshalb nach einer Sechs-Monats-Frist ein unabdingbares und formatgleiches Zweitveröffentlichungsrecht für ihre Aufsätze und Buchbeiträge eingeräumt werden. Der Wissenschaftler erhält durch das völlig freiwillige Zweitveröffentlichungsrecht die Möglichkeit, selbst über die Internet-Sichtbarkeit seiner Forschungsergebnisse zu entscheiden. Im Wissenschaftsbereich nennt man das Open Access.
Zur Person
Der Jurist und Bibliothekar Dr. Harald Müller leitet als Direktor die Bibliothek des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Er ist Mitglied in zahlreichen nationalen und internationalen Bibliotheksverbänden.
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