Hanseatisches Oberlandesgericht gegen Weiterverkauf von E-Books
Das Oberlandesgericht hat demnach die Berufung von Verbraucherschützern gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgewiesen, da keine Erfolgsaussichten bestünden. Das teilt das Börsenblatt des deutschen Buchhandels mit. Die Entscheidung vom 24. März 2015 selbst ist nicht veröffentlicht (Az.: 10 U 5/11).
Der Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und Online-Händlern sowie Verlagen dreht sich vor allem darum, ob Händler den Kunden in ihren AGB verbieten dürfen, digitale Inhalte weiterzuverkaufen. Verbraucherschützer argumentieren, entsprechende Klauseln seien ungültig; für digitale Bücher müsse das gleiche gelten wie für analoge. Vor deutschen Gerichten konnten sie sich damit bislang nicht durchsetzen.
EuGH pro Software-Weiterverkauf, Börsenverein fürchtet ihn bei E-Books
Der Europäische Gerichtshof hatte im Fall von Software zwar entschieden, dass sie auch bei digitalen Downloads weiterverkauft werden darf. Umstritten ist aber, ob das auf andere digitale Inhalte übertragen werden kann.
Der Börsenverein sieht sich in seiner Haltung bestätigt, dass der digitale Weiterverkauf nicht weniger als den Untergang des Buchmarkts bedeute. Justiziar Christian Sprang wird mit den Worten zitiert: „Das ist ein wichtiges Zeichen. (…) Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‘Gebrauchtmarkt’ gäbe.“
Neue Entscheidungen zu erwarten
Dass die Lage beim Weiterverkauf dennoch nicht eindeutig ist, wird vom Börsenverein durch die Formulierung „Noch unklar ist die Entwicklung auf europäischer Ebene“ umschrieben. Er verweist darauf, dass auch der Europäische Gerichtshof sich demnächst mit der Frage beschäftigen werde.
In den Niederlanden hatte ein Gericht im Fall des Onlinehändlers Tom Kabinet in einer vorläufigen Entscheidung nahegelegt, dass auch digitale Bücher weiterverkauft werden können. In diesem Streit könnte der Europäische Gerichtshof noch mitzureden haben.
Erschöpfungsgrundsatz
Der im Urheberrecht verankerte „Erschöpfungsgrundsatz“ besagt, dass Urheber und Verwerter, die ein Werkexemplar auf den Markt gebracht haben, hinterher nicht mehr bestimmen können, welchen weiteren Weg es nimmt. Das Verbreitungsrecht des Urhebers oder Rechteinhabers „erschöpft“ sich, so dass Nutzer zum Beispiel Bücher, CDs oder Software und Computerspiele auf Datenträgern verkaufen dürfen. Bei digitalen Downloads dagegen ist nur für Software höchstrichterlich entschieden, dass Nutzer sie weiterverkaufen dürfen.
Daneben gibt es einen weiteren Streit (PDF) zwischen niederländischen Bibliotheken, den dortigen Verwertungsgesellschaften und Verlagen über digitalen Buchverleih. Er wirft vergleichbare rechtliche Fragen zum „Erschöpfungsgrundsatz“ im Urheberrecht auf. Das niederländische Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof dazu Fragen vorgelegt.
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