Urfassung des Grundgesetzes online – Open-Access-Vertragsgenerator – E-Lending: Podcast und Umfrage
Überblick
Gemeinfreies BRD-Gründungsdokument online frei zugänglich
Der 23. Mai 1949 gilt als Gründungsdatum der Bundesrepublik Deutschland: An diesem Tag erschien mit dem Grundgesetz offiziell die Verfassung der BRD. Die originale Urfassung des Grundgesetzes befindet sich tief unter der Erde: Sie lagert im sogenannten Barbarastollen im Breisgau (siehe obiges Bild). So tief müssen Interessierte nun nicht mehr hinabsteigen, um sich einen Eindruck von dem historischen Dokument zu machen. Ein Klick auf Wikimedia Commons reicht heute völlig aus.
Denn 74 Jahre nach Gründung der BRD ist endlich auch die Urschrift des Grundgesetzes in digitalisierter Form für die Öffentlichkeit zugänglich. Als amtliches Werk unterliegt das Grundgesetz zwar keinem Urheberrecht, es ist gemeinfrei. Und doch brauchte es erst eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) durch die Jura-Plattform openJur und mehrere Runden im Behörden-Ping-Pong, bis ein Digitalisitat online gestellt werden konnte.
Digitaler Vertragsgenerator unterstützt Autor*innen bei Open-Access-Veröffentlichungen
Forschende, die sich zur Publikation ihrer wissenschaftlichen Arbeiten mit einem Verlag zusammentun, schließen dafür in der Regel einen Verlagsvertrag ab. Solche Verträge bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit, sind aber oft schwer zu durchblicken. In manchen Fällen beispielsweise treten Autor*innen, ohne es besser zu wissen, zu umfangreich Nutzungsrechte an Verlage ab. Der Vertragsgenerator hilft Autor*innen dabei, bei Verlagsverträgen durchzusteigen und sie nach eigenen Wünschen anzupassen. Das stärkt die Kompetenz und langfristig damit auch die Verhandlungsmacht der Urheber*innen.
Das digitale Tool ist modular aufgebaut und folgt einem Entscheidungsbaum, der diverse Parameter abfragt. Darunter etwa die gewünschte Creative-Commons-Lizenz, die Mitgliedschaft in der VG Wort, die Zahlung von Open-Access-Gebühren oder ob Werke Dritter in der Publikation vorkommen (wie beispielsweise Grafiken, siehe Screenshot unten). Zum Ende generiert das Tool einen maßgeschneiderten Mustervertrag entlang der gewählten Parameter und stellt diesen im Word-Format zur Verfügung.
Entwickelt wurde der Vertragsgenerator im BMBF-geförderten Projekt AuROA als Kooperation zwischen der Kanzlei iRights.Law, dem Startup Mioto, der Unibibliothek Duisburg-Essen, der Uni Mainz und der IST-Hochschule für Management in Düsseldorf. Für die rechtliche Expertise war Paul Klimpel, für die technische Ausgestaltung Finn Schädlich zuständig. Der Vertragsgenerator eignet sich prinzipiell auch für den Einsatz von Open Educational Resources (offene Bildungsmaterialien, OER). Das Tool lädt zum Ausprobieren und Durchklicken ein:
Info-Podcast zum E-Lending, Justizministerium startet Umfrage
Trotz des Namens – Bibliothek bedeutet wörtlich soviel wie „Bücherschrank“ – bieten Bibliotheken heutzutage viel mehr als Bücher. Auch eine große Auswahl an digitalen Medien wie eBooks gehört vielerorts dazu. Nutzer*innen können diese digital ausleihen (sogenanntes E-Lending) und über die eigenen Endgeräte nutzen (etwa über die OnLeihe).
Die Nachfrage nach digitaler Literaturversorgung steigt, die Abrechnung des E-Lendings verursacht aber schon seit Jahren Streit zwischen Bibliotheken und Verlagen. Letztere sehen unter anderem wichtige Einnahmen aus dem Buchgeschäft bedroht, wenn Beststeller zeitnah nach Verkaufsstart in Bibliotheken angeboten werden. Wer mehr über den Konflikt erfahren will, kann den 30-minütigen Beitrag „E–Books ausleihen – Warum Verlage und Bibliotheken um die Onleihe streiten“ anhören. Das von SWR2 Wissen produzierte Feature bietet eine informative und vielstimmige Darstellung des Problems:
Das Bundesjustizministerium (BMJ) startet zudem eine Umfrage zum E-Lending in öffentlichen Bibliotheken. Diese soll (neben einer separaten quantitativen Studie) eine Wissensgrundlage für das Ministerium schaffen, um eine „faire“ Ausgestaltung des Vergütungssystems auf gesetzgeberischer Ebene voranzutreiben. Interessierte Kreise sind dazu aufgerufen, den gut 30 Fragen umfassenden Fragebogen auszufüllen und unter der angegebenen Email-Adresse einzureichen. Sie können damit ihre Perspektive(n) einbringen und auf den Regulierungsprozess Einfluss nehmen. Die Umfrage dürfte sich vor allem an Bibliotheken und Verlage richten, aber prinzipiell können alle Betroffenen sich in Stellungnahmen äußern. Als Einreichfrist ist der 23. Juni angegeben:
iRights.info informiert und erklärt rund um das Thema „Urheberrecht und Kreativität in der digitalen Welt“.
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