Google – Parasit oder Symbiont?
Ein Debattenbeitrag im Rahmen der Sendereihe „U-Ton. Urheberrecht im Digitalen Zeitalter“.
Die Vorgeschichte: Die Zeitungsherausgeber stehen vor einer schwierigen Frage: Wie sollen sie heute noch mit Journalismus Geld verdienen? In den letzten Jahren werden weniger Anzeigen geschaltet, die Auflage vieler Zeitungen sinkt – wenn auch hierzulande langsamer als in einigen anderen Staaten. Online-Werbung kann diese Lücke noch nicht füllen: Im Netz ist Werbung spottbillig, das heißt, man verdient wenig damit. Auch fehlt online die Zahlungsmentalität. Im Netz sind die User gewohnt, Artikel gratis zu bekommen. Es fehlt an ambitionierten Geschäftsmodellen und an Kaufoptionen.
Kein Wunder, dass viele Verleger unruhig werden und argwöhnisch auf Google blicken. Dem Internetriesen geht es alles andere als schlecht. Er nahm allein im Jahr 2012 weltweit mehr als 43,6 Milliarden US-Dollar mit Werbung ein, das sind umgerechnet mehr als 32 Milliarden Euro. Auch Werbegelder aus Österreich fließen an den kalifornischen Konzern. Da fragen sich einige Zeitungsmacher: Ist das fair?
Die Idee: Die Verleger wollen ein Stück vom Googlehupf. Sie argumentieren: Googles Geschäftsmodell baut darauf auf, dass es die Inhalte (also das geistige Eigentum) anderer Menschen verlinkt. Bei Google News sieht man zum Beispiel die aktuellsten Nachrichten verschiedenster Webseiten, etwa die Überschrift und die ersten Zeilen. Deshalb kamen spitzfindige Verleger auf die Idee: Google soll dafür zahlen, wenn es auf ihre Artikel verlinken und Teile davon herzeigen möchte. Genau das sieht das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger vor – ein sehr umstrittenes Thema.
Deutschland hat ein solches Leistungsschutzrecht bereits eingeführt: Am 1. August 2013 trat es in Kraft und wird auch als „Lex Google“ bezeichnet. Demnach müssen kommerzielle Suchmaschinenbetreiber Geld zahlen, wenn sie Pressetexte auszugsweise zitieren wollen. Alles außer „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ ist verboten, sofern man nicht eine Lizenz dafür zahlt.
Das Leistungsschutzrecht ist in Deutschland extrem umstritten. Nun wünschen sich auch die österreichischen Verleger eine solche Regelung. „Die neue Regierung muss rasch ein Medienpaket auf Schiene bringen, das vorrangig aus einer reformierten Presseförderung und einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage besteht“, erklärte neulich Thomas Kralinger, Präsident des Verbands Österreichischer Zeitungen.
Das Dilemma: Im Kern geht es um die Frage, ob Google ein Parasit oder ein Symbiont des medialen Ökosystems ist. Profitieren die Zeitungen in erster Linie davon, dass Google ihre Angebote verlinkt und somit viele Menschen auf ihre Webseite führt? Oder profitiert in erster Linie Google von diesem Deal? Google nimmt zwar sehr viele Werbegelder ein, teilt aber nichts davon mit den Herstellern des Contents.
Das Netz hat in der Tat zu einer Umverteilung geführt. Ein ordentliches Geschäft machen online nicht unbedingt jene, die die journalistischen oder künstlerischen Inhalte erstellen. Geld fließt vor allem an diejenigen, die die Infrastruktur zur Verfügung stellen: An Telekommunikationsunternehmen, Hardware-Produzenten, oder IT-Firmen wie Google. Das finden viele sogenannte Content-Hersteller – Künstler oder Journalisten – ungerecht.
Aber ist das Leistungsschutzrecht fairer als der Status-quo? Es stellt einen Grundmechanismus des Internets infrage, nämlich die Verlinkung. Wer als professioneller und kommerzieller Anbieter auf fremde Inhalte verlinken und auch ein paar Sätze zitieren will, kommt in die Lizenzierungsfalle. Womöglich muss nicht nur Google für die Verlinkung zahlen, sondern auch andere Firmen, die auf fremde Zeitungstexte verweisen möchten. Das könnte zum Beispiel europäischen Start-ups das Leben schwer machen. Manch ein Kritiker warnt sogar vor einem „Nachteil für die deutsche Volkswirtschaft“. Der deutsche Gesetzestext ist sehr vage und lässt den Juristen viel Interpretationsspielraum offen. Wer legt fest, was genau „kleinste Textausschnitte“ sind? Ab wann kann gegen eine Webseite geklagt werden?
Der deutsche Blogger Richard Gutjahr hat kein Verständnis für die deutschen Verleger. Er meint: „Die Verlage leisten sich online eine Themenverfehlung. Im Netz ist Information im Überfluss vorhanden. Mit noch mehr Information macht man kein Geld, sondern indem man dem Kunden eine Übersicht verschafft.“ Genau das würde Google machen.
Die viel tiefergehende Frage: Eines ist das Leistungsschutzrecht mit Sicherheit nicht: Eine echte Lösung für die Zukunft des Journalismus. Für die einen, etwa für Richard Gutjahr, entspricht das Leistungsschutzrecht lediglich dem Geschäftsmodell „Jammern“. Für die anderen ist es eine Notlösung, um am besagten „Googlehupf“ ein bisschen mitzunaschen. Dieser Streit weist aber auf eine viel tiefergehende, viel schwieriger zu beantwortende Frage hin: Leistet Google einen fairen Beitrag zur Gesellschaft?
Gerade die global agierenden Internetfirmen wie Google zahlen oft verdammt wenig Steuern. Sie nutzen sogenannte „steuerschonende Maßnahmen“ und verbuchen ihre Gewinne häufig in Ländern, die kaum Steuern einheben. Google zahlt in Europa nur drei Prozent Steuern, zumindest war das im Jahr 2011 so. Ist das Internet daran schuld? Der damalige Google-Chef Eric Schmidt erklärte dies einst mit anderen Worten. Er sagte: „Das nennt man Kapitalismus.“
Ingrid Brodnig ist freie Journalistin und Redakteurin bei der Wochenzeitung „Der Falter“.
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