Gesetz gegen Abmahnmissbrauch, Öffnung von Facebook-Konten, Kartellrecht gegen Digitalkonzerne

Foto: Maria Elena, CC BY
Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
Der Bundestag hat vergangene Woche ein neues „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs” beschlossen, mit dem Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll. Insbesondere soll bei wettbewerbsrechtlichen Bagatellverstößen – wie Verletzungen bloßer Informationspflichten – kein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung mehr bestehen.
Zudem sieht das Gesetz Regelbeispiele vor, wann eine Abmahnung als missbräuchlich angesehen werden soll, zum Beispiel im Fall von Massenabmahnungen. Auch der sogenannte „fliegende Gerichtsstand” soll eingeschränkt werden: Bei Wettbewerbsverletzungen im Internet soll künftig nur noch das Gericht am Sitz des Beklagten zuständig sein.
BGH: Erben haben Anspruch auf Zugriff auf Facebook-Account
Erben haben Anspruch auf Zugang zu Social Media-Accounts von des Erblassers. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangene Woche noch einmal bekräftigt (Az. III ZB 30/20). Schon 2018 hatte der BGH entschieden, dass Facebook den Erben Zugang zu den Daten des entsprechenden Accounts gewähren muss. Facebook hatte den Erben daraufhin einen USB-Stick mit einer umfassenden PDF-Datei von über 14.000 Seiten übersandt.
Dies genüge jedoch nicht, so der BGH jetzt. Vielmehr müsse nicht nur Zugriff auf die in dem Account hinterlegten Daten gewährt werden. Der Account müsse vielmehr selbst auf dieselbe Art und Weise zur Verfügung gestellt werden, wie er ursprünglich vom Erblasser genutzt werden konnte.
Bundesregierung: Schärferes Kartellrecht gegen Digitalkonzerne
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche eine Novelle des Kartellrechts beschlossen, mit der die Marktmacht großer Digitalkonzerne in Deutschland beschränkt werden soll. Danach soll das Bundeskartellamt bereits dann regulierend eingreifen können, wenn zwar keine marktbeherrschende Stellung, aber eine „überragende marktübergreifende Bedeutung” vorliegt.
Zudem sieht das Gesetz Zugangs- und Übertragungsansprüche für Daten auf Digitalplattformen vor. Zugleich sollen mittelständische Unternehmen entlastet werden, indem die Schwellwerte für Fusionskontrollen erhöht werden.
Dieser Wochenrückblick wurde von Adrian Schneider verfasst; Lizenz: BY-NC-SA 3.0.
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