GEMA setzt sich im Streit über Autorenabgaben durch
Die deutsche Sektion der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry), in der der Großteil der deutschen Plattenfirmen organisiert ist, hatte Anfang 2004 ihre Zahlungen an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) für die Autorenvergütung einseitig von 9,009 Prozent auf 5,6 Prozent des Händlerabgabepreise pro CD gesenkt. Sie begründete das damit, dass die großen Handelsketten hohe Rabatte auf den Händlerabgabepreis aushandeln würden, die GEMA aber die Autorenvergütung von den Listenpreisen abhängig macht, so dass in der Praxis viel höhere Sätze an die GEMA gingen. Mitte 2004 erklärte sich die IFPI bereit, 6,6 Prozent zu zahlen, unter der Voraussetzung, dass sich die GEMA an den Ausgaben zur Bekämpfung der Musikpiraterie beteilige – so die IFPI im vergangenen Jahr in einer Presseerklärung. Die Differenz zwischen den 6,6 Prozent, die von den Plattenfirmen bezahlt werden, und den 9,009 Prozent, die die GEMA verlangt, wird seit Januar 2004 auf ein Sperrkonto überwiesen.
Die Schiedsstelle wollte in ihrer Entscheidung Mitte vergangener Woche der Argumentation nicht folgen. Wie zu erwarten begrüßt der GEMA-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile den Schiedsspruch: „Die Schiedsstelle folgt mit ihrer Entscheidung in konsequenter Hinsicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München und des Bundesgerichtshofs, dass eine wirklich angemessene Vergütung für die Rechte der Urheber gefunden werden muss, und sie hat diese in ihrer Entscheidung auch gefunden.“
Die Entscheidung der Schiedsstelle ist allerdings nicht das Ende der Auseinandersetzungen zwischen Verwertungsgesellschaften und Musikindustrie: Demnächst geht es um die angemessene Vergütung von Lizenzen für den Online- und Mobilmarkt. Die GEMA will 15 Prozent Beteiligung an den Erlösen für die Musikurheber, was die IFPI als vollkommen unangemessen ansieht. Die Entscheidung der Schiedsstelle sei dabei positiv zu bewerten, so heißt es in der IFPI-Pressemeldung: „Die überhöhten Lizenzforderungen der GEMA von 15% für diese Bereiche lassen sich selbst in das von der Schiedsstelle für angemessen gehaltene Lizenzschema nicht einordnen.“
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