Gabriele Beger: Neue Balance zwischen Grundsatz und Schranken notwendig
Das Urheberrecht im digitalen Umfeld hat bislang keine befriedigende Lösung für die bewährte Balance zwischen Grundsatz und Schranken gefunden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ursächlich ist eine überwiegend einseitige gesetzliche Stärkung der Rechtsinhaber an elektronischen, insbesondere sogenannten Online-Werken. Mittels exklusiver Rechtseinräumung werden die Primär- und Zweitverwertungsrechte meist von Verlagen und anderen Verwertern wahrgenommen, so dass der Schutz vor allem diesen und nicht unbedingt den Urhebern zugute kommt.
In der Regel gilt für elektronische, vornehmlich Online-Werke, nicht der Erschöpfungsgrundsatz nach § 17 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, so dass die Weiterverbreitung regelhaft der Zustimmung bedarf. Soweit für online Werke ein Lizenzvertrag vom Rechtsinhaber angeboten wird, kann sogar die Anwendung von Schranken nicht mehr durchgesetzt werden (§ 95b Abs. 3 Urheberrechtsgesetz).
Dieses Missverhältnis führt zur Beschränkung des Wissenszugangs durch ein Preisdiktat der Rechtsinhaber.
Zur Person
Prof. Dr. phil. Gabriele Beger, Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, studierte Bibliothekswesen und Rechtswissenschaft in Berlin, Vorsitzende des Fachausschusses Urheberrecht im Deutschen Kulturrat, Mitglied in der Kommission Bibliothekstantieme der KMK, lehrt Informationsrecht an der HU Berlin und FHS Potsdam und Recht der Wirtschaftsinformatik an der Uni Hamburg, zahlreiche Publikationen.
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