Gabriele Beger: „Das Urheberrecht ist für Bibliotheken wissenschafts- und bildungsfeindlicher geworden“
iRights.info: Welchen zentralen Problemen stehen die Bibliotheken beim Urheberrecht momentan gegenüber?
Gabriele Beger: Vom Urheberrecht aus betrachtet, beruht der Versorgungsauftrag der Bibliotheken mittlerweile auf einem Katalog von Ausnahmen. Nehmen wir beispielsweise den Versand von Kopien, also von Kapiteln oder Seiten aus Büchern oder Artikel aus Fachzeitschriften. Das war im analogen klar geregelt und geübte Praxis. Für digitale Kopien aus analogen Werken fürchteten viele, diese Praxis führe zu massenhafter Weiterverbreitung der digitalen Kopien ohne entsprechende Kompensation.
Demnach wurde der Kopienversand als Problem betrachtet und dann stellte der Bundesgerichtshof eine Lücke fest, die der vom Gesetzgeber formulierte Paragraf 53a des Urheberrechtsgesetzes schließen sollte. Dieser Paragraf formuliert, dass Bibliotheken elektronische Kopien nur als grafische Datei versenden dürfen, was bedeutet, dass die enthaltenen Texte nicht direkt nutzbar sind. Zudem sei die digitale Kopie nur gestattet, wenn der Verlag diese auch anbietet. Zugleich muss bestimmt werden, ob das Verlagsangebot angemessen im Preis ist. Diese ganzen Bestimmungen verkomplizieren unsere Arbeit enorm.
Im Grunde gingen die Erfinder dieser Regelungen von der Annahme aus, Verlage würden durch die Praxis des Kopienversands in digitaler Form Verluste erleiden, weil verlockender Missbrauch zunähme. Gekommen ist es aber genau umgekehrt: Der Kopienversand ist bei den Bibliotheken deutlich zurückgegangen. Es stellt sich heraus, dass die generelle Verfügbarkeit digitaler Ressourcen bei den Nutzern auch den Bedarf am Kauf dieser Ressourcen steigert.
Das heißt, die gefürchteten „Markteingriffe zu Lasten der Verlage“, die auf die Bibliotheken projiziert wurden, traten gar nicht ein. Stattdessen sehen wir uns in unserem Auftrag – der schnellen Bereitstellung von Informationen – durch diese und weitere, nach und nach eingerichtete Ausnahmen im Urheberrecht, wie die Paragrafen 52a und 52b, mehr und mehr behindert.
Die Bibliotheksbesucher erwarten, dass sie digitale Medien so unmittelbar nutzen können wie analoge Medien, für die Schule, in der Lehre, beim Studieren. Doch das ist mit elektronischen Werken nicht ohne Weiteres möglich und das hat zum einen mit Lizenzrechten und Nutzungsbegrenzungen zu tun. Zum anderen sind umfangreiche analoge Bestände noch gar nicht digitalisiert, wir sprechen hier von vergriffenen und verwaisten Werken.
Im Digitalen hat sich also etwas herausgebildet, was viel mit Rechteeinräumung und Abrechnungen von Lizenzen zu tun hat. Es geht um Differenzierungen für die Nutzung nach Dauer, in Umfängen und für Art und Weisen, die ein Verlagskaufmann vielleicht versteht, aber der Bibliotheksnutzer nicht. Kopien im elektronischen Umfeld sind durch Kopierschutzmechanismen und Digital Rights Management detailliert regulierbar. Zudem lassen sich Nutzungen nicht nur limitieren, sondern auch protokollieren und daraus Berechnungen und Kompensationen ableiten. Problematisch wird das für Bibliotheken unter anderem, wenn beispielsweise Lizenzzahlungen jedes Jahr auf‘s Neue erforderlich sind – und anderenfalls die Titel umgehend aus dem Bestand fallen.
Aus all dem ergibt sich – über den Medienbruch vom Analogen zum Digitalen hinaus – vor allem einen Bruch bei der Bereitstellung von Wissen, und das ist wahrlich ein Problem. Im Grunde sind dies doch wirtschaftliche Parameter einer Branche, denen das Urheberrecht nicht untergeordnet werden sollte. Vielmehr müsste es davon entkoppelt und entsprechend losgelöst formuliert sein.
iRights.info: Bibliotheken brauchen also mehr Rechtssicherheit?
Gabriele Beger: Ja. Und zwar dahingehend, dass ihre gesellschaftliche Leistung klar definiert wird. Nicht hunderte von Ausnahmen, die sich keinem wirklich erschließen. Ich erwarte ein klares Bekenntnis, was die Nutzer dürfen und was sie nicht dürfen, nicht diesen Flickenteppich spezifischer und kleinteiliger Regelungen.
Aus meiner Perspektive ist das Urheberrecht aufgrund dieser ganzen Ausnahmeregelungen und Erweiterungen für uns Bibliotheken unpragmatischer, wissenschafts- und bildungsfeindlicher geworden. Bibliothekare sind gut ausgebildet, können aber nicht zu Urheberrechtsberatern werden, um die Nutzer in diesem komplexen Geflecht an Rechten und Nutzungsoptionen zu unterstützen.
iRights.info: Was sollte die künftige Bundesregierung in Bezug auf das Urheberrecht unbedingt anpacken?
Gabriele Beger: Es wäre von einer künftigen Bundesregierung ehrlicher, die verquasten Ausnahmen im Urheberrechtsgesetz von Paragraf 52a bis Paragraf 53b zu streichen und zu fragen, was die wissenschaftliche Bildung für Regelungen benötigt. Im Sinne gesellschaftlicher Bedarfe. Selbstverständlich muss sie dabei berücksichtigen, dass auch bei einfacheren Regelungen Geld fließen muss, und zwar am besten direkt zu den Urhebern und Autoren – statt überwiegend Verlagen und Agenturen, wie es jetzt der Fall ist.
Die Politik muss die Balance wiederherstellen zwischen den widerstrebenden Interessen, und da sollte die Überlegung eine Rolle spielen, wie viel dem Staat seine Bürger und deren Bildung wert sind. Zudem laufen die Debatten dazu schon so lange, dass man wohl erneut überprüfen muss, ob bisherige Argumente noch stimmen oder sich die Gegebenheiten schon wieder neu darstellen. Die künftige Regierung sollte sich fragen: Was bewirkt das jetzige Urheberrecht im hier und heute? Kopien in digitalen Netzen sind eben etwas ganz anderes als Kopien früher.
Ich finde außerdem: Wir müssen diese Diskussion grundsätzlicher und gesellschaftlich breiter führen, und sie nicht zwischen Verlagen und Bibliotheken austragen lassen. Verlage wirken en gros schon länger nicht mehr als idealistische Kulturträger, sondern sind von Kaufleuten und Betriebswirtschaftlern geführt. Ich will ihnen keineswegs verdenken, dass sie wirtschaftlich funktionieren und Gewinne machen wollen. Nur haben die Bibliothekare ihnen gegenüber eine schwache Rolle, vor allem weil sie nicht sagen können: Danke wir verzichten auf dieses Medium.
Doch gerade deswegen müsste ein neuer Grundsatz her, der sich dann in einem vereinfachten Urheberrechtsgesetz wieder findet, das vielleicht gar keine Ausnahmen mehr benötigt.
*In eigener Sache: Am 6. September veranstaltet die Initiative Urheberrecht zusammen mit dem iRights Lab den Urheberkongress 2013. In dieser Reihe befragt iRights.info Referentinnen und Referenten des Kongresses zur Zukunft des Urheberrechts.
3 Kommentare
1 Celine Keller am 5. September, 2013 um 13:48
Danke Frau Beger, das haben Sie wunderbar in Worte gefasst und ich hoffe, daß es viele lesen!
Zwei Stellen im Text gefallen mir besonders gut:
“Selbstverständlich muss sie dabei berücksichtigen, dass auch bei einfacheren Regelungen Geld fließen muss, und zwar am besten direkt zu den Urhebern und Autoren – statt überwiegend Verlagen und Agenturen, wie es jetzt der Fall ist.”
“Verlage wirken en gros schon länger nicht mehr als idealistische Kulturträger, sondern sind von Kaufleuten und Betriebswirtschaftlern geführt.”
Ich bin ganz und gar nicht gegen Verlage, aber ich habe auch das Gefühl, dass sich die Diskussion weniger um Bildung und Kultur dreht, sondern ganz speziell nur kommerzielle Ziele. Es gibt sicher viele Verlage die ihren Bildungsauftrag sehr ernst nehmen (und ich bin dankbar dass es sie gibt!), aber so wie es ist müssen auch diese Verlage sich der Geschäftswelt unterordnen, mit all den daraus folgenden Konsequenzen. Das man in Deutschland in Bibliotheken schwieriger an digitale Medien rankommt als an analoge ist ein Armutszeugnis. Und wird sicherlich sehr unerfreuliche Auswirkungen auf die Zukunft haben. Außerdem finde ich es unglaublich das Bibliotheken nun jedes Jahr auf‘s Neue Lizenzen bezahlen müssen, wo früher ein Buch für immer allen zugänglich war. Das sieht mir nach schlichter Geldmacherrei aus und überhaupt nicht nach einem Herz das für die Kultur und Bildung aller schlägt.
Was sagen Sie dazu?