Urheberrecht im Digitalen Archiv der Freien Darstellenden Künste
screenshot von der Startseite des DAFDK, aufgenommen am 26.11.2025, gemeinfrei.
Die Digitalisierung von Objekten spielt auch in den freien darstellenden Künsten eine Rolle. Das Digitale Archiv der Freien Darstellenden Künste (kurz DAFDK) bietet Interessierten hierfür eine Plattform, auf der Inhalte hochgeladen werden können.
Was ist das DAFDK?
Das DAFDK ist kein Archiv im rechtlichen Sinne. Es ist eine Hosting-Plattform speziell für Inhalte der freien darstellenden Künste. Was dort veröffentlicht oder auch gelöscht wird, entscheiden diejenigen, die Inhalte dort hochladen.
Dabei stellen sich zwangsläufig juristische Fragen, wie: Wie wirkt sich das Urheberrecht auf die freien darstellenden Künste aus? Was darf überhaupt und unter welchen Bedingungen veröffentlicht werden? Und was muss angegeben werden, wenn eine Nachnutzung gewünscht ist? Diese und mehr Fragen beantwortet die neu erschienene Handreichung, verfasst von Paul Klimpel. Dieser ist Rechtsanwalt bei iRights.Law.
Rechteklärung für die freien darstellenden Künste
Vom Urheberrecht bis zu Datenschutz und Persönlichkeitsrechten: Die Auswirkungen einzelner Gesetze sind stark bereichs- und einzelfallabhängig. Gerade die freien darstellenden Künste sind von Schöpfungsabläufen geprägt, die nicht dem klassischen urheberrechtlichen Musterbeispiel entsprechen, bei dem es die eine erschaffende Person gibt. Im klassischen Theater beispielsweise entsteht ein Theaterstück so, dass es eine Autorin schreibt. Sie ist dann dessen Urheberin. Der Regisseur des Stücks ist dagegen „nur“ so genannter „ausübender Künstler“ mit geminderten Rechten an dem Stück.
Im Gegensatz dazu dehnt das freie Theater als Teil der freien ausübenden Künste die rechtliche Komplexität aus. Stücke entstehen häufig in einem dynamischen Vorgang während der Proben, durch Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter mit unterschiedlichen Rollen. Diese Komplexität würdigt die Handreichung und stellt systematisch verschiedene Szenarien und deren rechtliche Konsequenzen im Bereich Urheberrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte dar.
Rechteklärung für Materialien und Beteiligte
Die Zusammenkunft verschiedener Beteiligter mit unterschiedlichen Rollen führt zu einem Zusammentreffen unterschiedlichster Rechte. Vom Maskenbildner über die Regisseurin und Schauspieler bis hin zur Grafikerin und Requisiteurin: Sie alle tragen in einer Weise zum Endprodukt bei und können Nutzungs- aber auch eigene Urheberrechte daran haben. Die Handreichung hat möglichen Beteiligten der freien darstellenden Künste jeweils eigene Abschnitte gewidmet, in denen sie die einzelnen Rechtspositionen erläutert.
Doch die Handreichung beschränkt sich nicht nur auf die Sicht der Rechtssubjekte. Auch die in den freien darstellenden Künsten typischen Materialien, wie Fotos, Film- und Musikaufnahmen oder auch Webseiten und Merchandise-Artikel werden beleuchtet und rechtlich analysiert.
Von der Aufführung bis zum Upload
Wurden die Rechte an der Aufführung selbst geklärt, stellt sich im Zusammenhang mit dem DAFDK als Hosting- Plattform für digitale Inhalte der freien darstellenden Künste die Frage, ob Aufzeichnungen des Stückes hochgeladen und geteilt werden dürfen. Denn dies hängt von der Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaberinnen ab. Dabei spielen auch Lizenzen, wie die Creative Commons Lizenz, eine Rolle. Wie der Upload und die Nutzung des beim DAFDK verfügbaren Materials rechtsfehlerfrei gelingen, stellt die Handreichung ebenfalls anschaulich dar. Nicht zuletzt wurde der Kreditierung ein eigenes Kapitel gewidmet.

Die neue Handreichung: Rechteklärung auf einen Blick
Die neue Handreichung beantwortet Künstlern und anderen Kreativen auf einen Blick die wichtigsten Fragen rund um Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Co. Sie ist auf der Webseite des DAFDK ab sofort zum kostenlosen Download verfügbar.
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DOI für diesen Text: https://doi.org/10.59350/gz2dc-x5e38 · automatische DOI-Vergabe für Blogs über The Rogue Scholar






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