Französisches Gericht bestätigt Recht auf Privatkopie
Die Verbraucherschützer unterstützen damit einen Verbraucher, der einen im Handel erworbenen DVD-Film auf VHS kopieren wollte, um den Film auch bei seiner Mutter sehen zu können, die keinen DVD-Player besitzt. Das Gericht tadelte die betroffenen Filmhersteller „Les Films Alain Sarde“ und „Studio Canal“ in erster Linie wegen unzureichend erfüllter Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher.
Der Schriftzug für den Kopierschutz – „CP“ für „Copie prohibée“ – sei auf der der fraglichen DVD zwar angebracht gewesen, allerdings nach Auffassung der Richter in zu kleiner Zeichengröße und in unzureichender Beschreibung. Weitaus bedeutender: Das Gericht erkannte in der Urteilsbegründung das Recht auf Erstellung einer Privatkopie ausdrücklich an.
Die Filmstudios haben nun einen Monat Zeit, um DVDs ohne Kopierschutzmaßnahmen auf den Markt zu bringen. Sie wurden zusätzlich verurteilt, den betroffenen Verbrauchern Schadensersatz in Höhe von 100 Euro zu zahlen.
Die grundsätzliche Bedeutung des Urteils für ein allgemeines durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie in Frankreich darf allerdings bezweifelt werden. Zwar wurde vor kurzem ebenfalls in Frankreich ein 22-jähriger Tauschbörsen-Nutzer freigesprochen, den die Unterhaltungsindustrie verklagt hatte. Allerdings fällten französische Richter vor einigen Monaten auch ein Urteil, welches die Rechtmäßigkeit von Kopierschutzmaßnahmen bei CDs bestätigte.
Die Rechtslage scheint somit ziemlich widersprüchlich zu sein. Dies könnte auch damit zusammenhängen, dass Frankreich immer noch nicht die so genannte InfoSoc-Richtlinie der EU vom Mai 2001 umgesetzt hat, welche auch die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen beinhaltet.
Eine abschließende Beurteilung ist ohne Einsicht in die schriftliche Urteilsbegründung schwierig vorzunehmen. Sobald diese vorliegt, wird iRights.info erneut berichten.
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