Frankreich: Youtube muss nicht filtern
Die Richter wiesen eine Klage des französischen Fernsehsenders TF1 gegen die Youtube-Muttergesellschaft Google zurück, berichtete am Dienstag die Nachrichtenagentur Reuters. Weil Programminhalte von TF1 auf Youtube auftauchten, hatte der Sender 141 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. TF1 überlegt nun, in Berufung zu gehen.
Die französischen Richter sehen die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen auf Youtube bei den Nutzern, die Videos hochladen. Youtube habe nur die Pflicht, Inhalte zu löschen, die von Rechteinhabern beanstandet werden. Das Unternehmen muss dagegen nicht verhindern, dass Videos hochgeladen werden können, die möglicherweise Urheberrechte verletzen. Youtube muss die Uploads also nicht systematisch kontrollieren.
Ein Google-Vertreter begrüßte das Urteil. Man werde sich weiterhin allen Forderungen widersetzen, Youtube-Inhalte systematisch zu filtern und vorab zu begutachten.
Vorabprüfung: Content ID und Wortfilter
In Deutschland sehen Richter die Frage der Vorabprüfung anders. Das Landgericht Hamburg entschied Ende April in erster Instanz: Youtube muss mehr tun, um künftige Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Gegen Youtube geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft GEMA.
Die Hamburger Richter hielten eine Prüfung der Uploads für zumutbar. Wenn ein Rechteinhaber Youtube mitteilt, dass ein bestimmtes Musikwerk nicht auf der Plattform erscheinen soll, dann müsse Youtube dafür Sorge tragen. Das könne den deutschen Richtern zufolge das von Youtube selbst entwickelte Content-ID-Programm leisten. Die Filter-Software identifiziert beispielsweise Musikstücke anhand von Referenzdaten, die Rechteinhaber zur Verfügung stellen.
Allerdings erkennt das Content-ID-Programm nicht unbedingt Live-Aufnahmen und private Coverversionen von Musikstücken. Die deutschen Richter verpflichteten deshalb Youtube, neben dem Content-ID-Programm Wortfilter zu installieren. Der Wortfilter soll Videos blockieren, deren Bezeichnung sowohl den Titel als auch den Interpreten von Musikwerken enthält, die nicht mehr auf Youtube erscheinen sollen.
“Meikel Schecksen” oder Overblocking?
Youtube legte wegen der vorgesehenen Prüfpflichten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg ein. Das Urteil würde es Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wesentlich schwerer machen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten, hieß es in einer Erklärung. Die Entscheidung zum Einsatz von Filtern würde “Innovationen und Meinungsfreiheit im Internet” beeinträchtigen.
Umstritten bleibt, welche Folgen Wortfilter haben. Nutzer könnten den Filter umgehen, indem sie die Schreibweise des Titels oder des Interpreten leicht variieren. Dann könnte es irgendwann Lieder von “Meikel Schecksen” statt von Michael Jackson auf Videoplattformen geben. Wird der Filter weiter eingestellt, könnten dagegen Videos geblockt werden, die gar nicht das geschützte Werk beinhalten. Dann käme es möglicherweise zum sogenannten Overblocking.
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