Urheberrecht beim Speichern von Filmen
Filme digital zu speichern, ist einfach und aus vielen Quellen möglich. Man kann Fernsehsendungen auf seinem Rechner aufzeichnen, Filme bei kommerziellen Anbietern herunterladen, DVDs oder Bluray-Disks „rippen“ und die Dateien auf einer Festplatte speichern oder natürlich eigene Filme aufnehmen. Heutzutage können selbst viele Handys Videos in HD-Qualität aufnehmen.
Cloud-Speicherdienste bieten die Möglichkeit, sein Filmarchiv im Netz aufzubewahren. Filme im Netz zu speichern ist praktisch: Man kann auf seine Dateien von überall und mit jedem Gerät zugreifen. Man kann den Cloud-Speicher auch für Backups nutzen und hat sogar die Möglichkeit, seine Filme mit anderen zu teilen, ohne gebrannte DVDs zu verteilen oder riesige Dateianhänge per E-Mail zu verschicken.
Solange man Filme speichert und teilt, die man selbst gedreht hat, hat man mit dem Urheberrecht in der Regel kein Problem. Wer eine kreative Leistung erbringt, ist Urheber und hat das Urheberrecht, kann also mit dem entstandenen Werk machen, was er will. Vorsicht ist aber geboten, wenn man fremde Inhalte einbaut, etwa, wenn man das Video mit kommerzieller Musik unterlegt. Weitere Informationen über solche Fragen finden sich bei iRights.info (Links am Ende des Textes).
Kopien von Filmen, die man nicht selbst gemacht hat, sind jedoch nur zulässig, wenn man hierfür eine Erlaubnis hat. Das Urheberrecht selbst enthält eine solche Erlaubnis: Die Privatkopieschranke, nach der man urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen darf, wenn die Kopien zu rein privaten Zwecken genutzt werden sollen. Was aber ist eine Privatkopie, was ein privater Zweck?
Filme digital kopieren
Generell eröffnet die Privatkopieschranke die Möglichkeit, sich ein privates digitales Filmarchiv anzulegen. Ob die jeweilige Kopie allerdings erlaubt ist, hängt von der Quelle ab, von der man sie erstellt. Unproblematisch sind bei Filmen vor allem Aufnahmen aus dem Fernsehen, gleich, ob man sie mit einem Video- oder Festplattenrekorder oder online über einen „personal videorecorder“ (PVR) erstellt hat.
Schon bei Kopien von ordnungsgemäß im Handel erworbenen DVDs oder Bluray-Disks ist die Privatkopierbefugnis jedoch stark eingeschränkt. Der Grund hierfür ist, dass man keine Privatkopien machen darf, wenn hierfür ein wirksamer Kopierschutz umgangen werden muss. DVDs oder Blurays sind in aller Regel kopiergeschützt. Sie zu rippen ist verboten, selbst wenn man nur eine Sicherungskopie anfertigen will oder die Datei auf einen Tablet-Computer kopieren, um sie im Zug anzuschauen. Entsprechend ist es auch nicht erlaubt, eine gerippte Datei auf einen Online-Speicher zu kopieren.
Wenig Raum bietet die Privatkopierfreiheit auch bei Downloads aus Online-Videotheken oder Streaming-Diensten. Die heruntergeladenen oder gestreamten Dateien sind meist kopiergeschützt. Das macht es technisch kompliziert, sie überhaupt dauerhaft zu speichern („abzugreifen“) oder erneut zu vervielfältigen. Es ist aber auch gesetzlich nicht erlaubt.
Auch das Kopieren von Filmen aus Filesharing-Diensten ist meistens nicht erlaubt. Die Privatkopieschranke besagt, dass man keine Vervielfältigungen aus offensichtlich illegalen Quellen machen darf. Wenn Kinofilme über Bittorrent geteilt werden, ist es regelmäßig offensichtlich, dass der Nutzer, von dem man den Film herunterlädt, nicht die erforderlichen Rechte hat. Ist das so eindeutig, sind auch Downloads nicht gestattet. Tauschbörsennutzer werden jedes Jahr zu Tausenden abgemahnt und müssen viel Geld für solche Urheberrechtsverletzungen bezahlen.
Filmarchiv in der Cloud speichern
Handelt es sich jedoch um eine rechtmäßige Privatkopie eines Films, darf diese auch bei einem Cloud-Speicherdienst abgelegt werden. Das Urheberrecht unterscheidet grundsätzlich nicht danach, ob die Kopie lokal oder im Netz gespeichert ist. Es unterscheidet vielmehr danach, wer auf diese Kopie zugreifen kann und zu welchem Zweck sie verwendet wird.
Nutzen darf man Privatkopien nur zu privaten Zwecken. Man darf also zulässige Privatkopien von Filmen in der Cloud speichern, etwa als Backup oder um sie auf verschiedenen Geräten oder beim privaten Filmabend anzuschauen.
Filme über die Cloud teilen
Anderen Privatkopien zugänglich zu machen, ist dagegen nur sehr eingeschränkt zulässig. Technisch ist das bei Cloud-Speicherdiensten zumeist kein Problem. Downloadlinks für den eigenen Speicher bei Filehostern können bei Facebook eingestellt oder gleich in spezielle Suchmaschinen hochgeladen werden. Dropbox-Ordner können für bestimmte Personen geöffnet werden. Darüber hinaus ist es mitunter möglich, den Zugriffsberechtigten zu gestatten, wieder andere einzuladen, damit sie auf die Dateien zugreifen können. Ordner können schließlich auch gänzlich (für jedermann) öffentlich gemacht werden.
Das Urheberrecht sagt dazu: Kopien dürfen zu privaten Zwecken angefertigt und im privaten Kreis geteilt, aber nicht „öffentlich zugänglich gemacht“ werden. Das Teilen von Filmdateien ist nach der Privatkopieschranke nur innerhalb des engeren Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis zulässig. Das heißt: Wenn man seine Filme mit ein paar Freunden teilen will, indem man sie auf den eigenen Dropbox-Ordner zugreifen lässt, dient die Kopie in der Dropbox noch einem privaten Zweck und der Upload ist im Zweifel eine rechtmäßige Privatkopie. Wer sich die Datei herunterlädt, macht damit wiederum eine eigene Privatkopie, die auch erlaubt ist.
Wenn ich es aber ermögliche, dass die Dateien auch außerhalb des engeren Freundes- oder Familienkreises von beliebigen Personen heruntergeladen werden können, ist der private Zweck überschritten, weil es sich nach den urheberrechtlichen Regeln um eine öffentliche Zugänglichmachung handelt. Kurzum: Teilen von urheberrechtlich geschützten Werkkopien ist nur unter Freunden zulässig, egal ob online oder offline.
Keine Privatkopien aus illegalen Quellen
Privatkopien aus offensichtlich illegalen Quellen sind, wie gesagt, unzulässig. Umso weniger dürfen sie mit anderen geteilt werden, weder im Freundeskreis noch mit x-beliebigen Dritten. Das gilt gleichermaßen für Filesharing- wie für Cloud-Speicherdienste.
1 Kommentar
1 Hans am 18. Juni, 2015 um 23:58
Darf ich Pispers aus dem Internet
herunterladen?Für private Zwecke.
Ist das schon illegal?
Erbitte eine Antwort!Danke vorab.