Filesharing-Software: Beihilfe zum Rechtsbruch?
CyberTelly ist eine neue Filesharing-Technologie, die die Herstellung und Verbreitung von TV-Streams über das Internet ermöglicht. Die dazu gehörige Client-Software Cybersky basiert auf einer Peer-to-Peer-Technologie, mit der jedermann völlig anonym und unzensiert TV-Programme über das Internet verbreiten kann – so jedenfalls die Webinformation von CyberTelly. Die möglichen Übertragungsraten können auf bis zu 400-600 kbit/s gesteigert werden, wodurch Live-Streaming von TV-Sendungen ermöglicht würde. Damit wäre es möglich Live-Fernsehen von zuhause senden: was kann daran falsch sein?
Es kann, meint jedenfalls Premiere und erwirkte im Dezember 2004 gegen die TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) eine einstweilige Verfügung, mit der TCU der Vertrieb von Cybersky zunächst untersagt wurde. Das Argument: Cybersky sei allein dazu bestimmt, das illegale Tauschen von Fernsehsendungen über das Internet zu ermöglichen, auch den Sendungen von Premiere. Eine solche Technologie könne nicht rechtskonform sein.
Der Entwickler von CyberTelly und Vorstandmitglied von TCU, Guido Ciburski, ist da anderer Meinung. Er verteidigte sich vor Gericht mit dem Hinweis auf die Neutralität seiner Technologie gegenüber etwaigen Rechtsverletzungen der Nutzer. Die Technik sei nicht dazu bestimmt, Rechte der Sendeunternehmen zu verletzen, sondern stelle eine Revolution für die digitale Übertragung von TV-Streams dar. Eine Verantwortung für die Handlungen der Nutzer weist Ciburski weit von sich. Die Technik könne ebenso zu rechtmäßigen wie rechtswidrigen Zwecken eingesetzt werden. Das Programm sei nicht in der Lage zwischen der Übertragung von Premiere-Programmen ohne Sendelizenz und eigenen Streams eines Senders oder einer Privatperson zu unterscheiden.
Welcher Ansicht die 12. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts folgen wird, ist schwer zu prognostizieren. Immerhin ließ der vorsitzende Richter durchblicken, dass die einstweilige Verfügung modifiziert oder aufgehoben werden könnte. Ein Verkündungstermin für das Urteil ist für den 26. April anberaumt.
Das Urteil kann Konsequenzen haben: Würden die Programmierer von P2P-Programmen für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich erklärt, könnte das massive rechtliche Schritte gegen KaZaa, eDonkey und Co. nach sich ziehen. In den USA läuft gerade ein Prozess, bei dem es um Ähnliches geht – vor dem Obersten Gericht in Washington kämpfen die Tauschbörsen Grokster und Morpheus gegen MGM um ihr Überleben (iRights.info berichtete). Ein Urteil wird dort im Juni dieses Jahres erwartet.
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