Fair use in Europa? Workshop mit Pamela Samuelson
Im Zuge der Debatte um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA hat die Diskussion um das Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft eine neue Dimension erreicht. Der sich parallel dazu verdichtenden Reformdebatte fehlt es aber in vielfacher Hinsicht an einer wissenschaftlichen Fundierung. So stellen sich eine Reihe von Fragen, die nicht nur politische Entscheidungen sondern auch wissenschaftliche Untersuchungen erfordern: Wie lässt sich das Urheberrecht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringen? Ist das US-Fair-use-Prinzip dem europäischen Schrankensystem überlegen? Was lässt sich von den Erfahrungen mit Fair use in den USA für europäische Urheberrechtsreformen lernen?
Diese Fragen standen im Fokus eines von Jeanette Hofmann, Direktorin am Alexander-von-Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, und dem Autor dieses Artikels in den Räumen der „stiftung neue verantwortung“ ausgerichteten Workshops zum Thema „Fair use in Europa? Stand der Forschung und offene Fragen“ am 7. Mai in Berlin. Als Referentin eröffnete mit Pamela Samuelson, Professor of Law and Information Management an der Berkeley Law School & School of Information, University of California, eine der weltweit renommiertesten Forscherinnen im Bereich des Immaterialgüterrechts den Workshop.
In ihrem Vortrag vertrat Samuelson vor allem zwei Thesen: Erstens, rascher technologischer Wandel im Bereich Digitalisierung und Internet erfordert flexiblere Regelungen als das starre System urheberrechtlicher Ausnahmen und Schranken der EU-Urheberrechtsrichtlinie. An Hand einer Reihe von Beispielen wie Googles Ngram-Suche oder der Wayback-Machine illustrierte Samuelson, wie im Gegensatz dazu das Fair-use-Modell des US-Copyrights die Entstehung neuer Technologien wenn nicht gefördert, so zumindest ermöglicht hat. Gerade auch in wirtschaftlicher Hinsicht sei die Fair-use-Klausel ein Vorteil, weil sie innovationsfreundlicher ist als der europäische Schrankenkatalog.
Zweitens, so Samuelsons Empfehlung, müsste eine Annäherung an das Fair-use-Modell keineswegs mit einem Verzicht auf spezifische Schrankenregelungen einher gehen. Diese könnten dort, wo sie gut funktionieren, weiterhin für Rechtssicherheit sorgen. Und um der bisweilen befürchteten Rechtsunsicherheit bei einer Öffnung des Schrankenkatalogs entgegenzutreten, plädierte sie für eine Sammlung und Aufbereitung von Beispielfällen, ähnlich jenen des American Law Institute.
Das Fundament für Samuelsons Ausführungen bildete ihr Aufsatz „Unbundling Fair Uses“, der über 300 Entscheidungen zur Fair-use-Klausel analysiert und diese in verschiedene Cluster zusammenfasst. Interessant in diesem Zusammenhang auch die Vielfalt an Begründungen für Fair use in der US-Rechtstradition, die von impliziter Zustimmung des Autors bzw. eines typischen und vernünftigen Autors über Verhandlungstheorie (Fair Use als Ausgleich für die Gewährung von Copyrights) bis hin zur heute dominanten Begründung reichen, dass Fair Use verfassungsmäßig gewährleistete Rechtsgüter wie Rede- und Meinungsfreiheit gewährleistet.
In der Diskussion wies Urheberrechtsanwalt Till Jäger darauf hin, dass nicht so sehr die Rechtsunsicherheit sei, sondern vielmehr unterschiedliche Interpretationen in verschiedenen europäischen Ländern, was als fair anzusehen ist. irights.info-Redakteur Matthias Spielkamp wiederum erinnerte daran, dass eine Einführung von Fair use als Beschneidung von Autorenrechten gesehen würde – ein Punkt, dem Samuelson entgegenhielt, dass in den von ihr untersuchten Fällen von Fair use diese mehrheitlich Autoren ermächtigt hätten, also „author-enabling“ wären. Häufig geht es bei Fair use nämlich um einen Autor, der unter Verwendung vorhandener Werke etwas Neues schaffen möchte.
Thomas Dreier, Professor am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaften des KIT, wies schließlich noch auf die Kopplung von Schranken an Vergütungsrechte hin, die es so im US-Fair-use-Modell nicht gibt – ein Umstand, den es bei einer etwaigen Flexibilisierung des europäischen Schrankenkatalogs zu berücksichtigen gilt.
Ein unstrukturiertes Protokoll des Workshops in englischer Sprache findet sich in einem Etherpad-Dokument bei board.net.
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