Facebook sperrt Nachrichten auf australischer Seite – Datenschutzbeauftragte zu Videokonferenztools – EuGH befasst sich mit DSGVO-Bagatell-Regelung
Geld für Links in Australien: Facebook sperrt Medieninhalte
Wer in Australien auf Facebook surft, kann keine Inhalte mehr von australischen Nachrichtenseiten sehen und posten. Damit reagiert das Netzwerk auf ein geplantes Mediengesetz in Australien, der „News Media Bargaining Code“. Mit dem Gesetz sollten Google und Facebook gezwungen werden, Verlage und Nachrichtenportale künftig für Links auf deren Inhalte an Werbeeinnahmen zu beteiligen. Facebook hat auch die Einträge australischer Medien- und Nachrichtenseiten unsichtbar geschaltet. Zwischenzeitlich sperrte Facebook auch Seiten von Behörden – laut Facebook versehentlich.
Videokonferenzen: Neue Hinweise der Berliner Datenschutzbeauftragten
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ihre Hinweise zu Videokonferenzdiensten aktualisiert. In dem 36-seitigen Dokument (PDF) schneiden die meisten Dienste – ähnlich wie im letzten Jahr – im Ergebnis schlecht ab: Zoom, TeamViewer, Skype, Microsoft Teams, GoToMeeting, Google Meet, Cisco Webex fallen durch. Kritisch seien unter anderem unzulässiger Datenexport und nicht genannte Subdienstleister. Rechtskonform einsetzbar seien BigBlueButton, alfaview, mailbox.org und Dienste, die auf Jitsi basieren.
BVerfG zu Bagatellverstößen gegen DSGVO: Vorlage an EuGH
Können Betroffene bei vermeintlichen Bagatellverstößen gegen das Datenschutzrecht Schmerzensgeld fordern? Diese Frage kann nur der Europäische Gerichtshof klären, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits Mitte Januar (Az. 1 BvR 2853/19). Das Amtsgericht Goslar hatte einem Kläger wegen einer datenschutzwidrigen Werbemail an seine Arbeitsadresse das geforderte Schmerzensgeld von mindestens 500 Euro versagt. Begründung: Der Verstoß überschreite die Erheblichkeitsschwelle nicht. Diese Rechtsfrage zur Auslegung des datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruchs (Art. 82 DSGVO) hätte das AG aber dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen, so das BVerfG. Das AG habe mit seiner Entscheidung das Recht auf den gesetzlichen Richter/die gesetzliche Richterin verletzt.
Dieser Wochenrückblick wurde von Fabian Rack für Telemedicus verfasst und steht unter der Creative Commons-Lizenz BY-NC-SA 3.0.
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