EuGH stärkt E-Book-Verleih durch Bibliotheken

In einem Streit zwischen dem niederländischen Bibliotheksverband und der Verwertungsgesellschaft Stichting Leenrecht entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute, dass Bibliotheken E-Books ebenso wie gedruckte Bücher verleihen können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Der Verleih klassischer Bücher durch Bibliotheken wird in vielen Länden durch gesetzliche Ausnahmen oder Begrenzungen des Urheberrechts ermöglicht. Wenn Bibliotheken dagegen E-Books verleihen, erwerben sie in der Regel spezielle Lizenzen von Verlagen, soweit diese verfügbar sind.
Laut der Pressemitteilung des EuGH besagt die Entscheidung, dass die zugrundeliegende EU-Richtlinie zur Vermietung und zum Verleih auch für den Digitalverleih gilt (Rechtssache C–174/15). Das gelte jedenfalls bei einem Verleihmodell, bei dem nur jeweils ein einziger Nutzer ein vorhandenes E-Book entleihen kann. Die EU-Staaten können laut EuGH weitere Bedingungen für den E-Book-Verleih festlegen.
Die Entscheidung des EuGH könnte es ermöglichen, das bislang oft überschaubare E-Book-Angebot von Bibliotheken zu verbreitern. Soweit ersichtlich, folgt der Gerichtshof in seinem Urteil im Ergebnis dem Plädoyer des Generalanwalts. Die genauen Urteilsgründe dürften im Laufe des Tages veröffentlicht werden.
Update: Lesen Sie zum Urteil auch die Analyse von Rike Maier.
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