EuGH: Ein Poster ist noch keine Leinwand

Braydon Fuller, „Reproductions“, CC BY-SA
Kann eine Reproduktion dem Original zu nahe kommen? Wenn ein Werk sein Trägermedium wechselt, ist es dann noch dasselbe Werk? Zu solcherlei Fragen lädt ein Streit zwischem der niederländischen Verwertungsgesellschaft Stichting Pictoright und dem Unternehmen Allposters ein. Damit haben sich jetzt auch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH, C–419/13) beschäftigt.
Der Anlass: Allposters verkauft nicht nur Poster, wie sie allgemein bekannt sind, sondern bietet auch an, die gleiche Abbildung auf Leinwand zu kaufen. Für den Käufer ist das zwar teurer als ein Poster auf Papier, aber „eine erschwingliche Alternative zu Originalkunstwerken“, wie es auf der Website von Allposters heißt. Leinwand-Transfer nennt sich das Verfahren. Dabei wird die Farbe chemisch vom Poster gelöst und auf Leinwand übertragen – das Werk wechselt seinen Träger. Der Grundidee nach funktioniert das so, wie man es in Do-it-yourself-Anleitungen nachlesen kann.
Pictoright wollte mit der Klage erreichen, dass Allposters die Reproduktionen auf Leinwand stoppt. Allposters-Käufer gaben zwar mehr Geld für Leinwand-Motive aus, die Rechteinhaber nahmen aber nicht mehr Geld ein. Die Verwertungsgesellschaft argumentierte, die Rechteinhaber hätten zwar zugestimmt, dass Poster verkauft werden dürfen – aber nicht, dass die Bilder auch auf Leinwand verbreitet werden dürfen. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof zugunsten von Stichting Pictoright entschieden.
Allposters: keine neue Kopie bei Leinwand-Transfer
Der Streit landete vor allem deshalb bei den Richtern am Europäischen Gerichtshof, weil Allposters die Erlaubnis nicht direkt von den Rechteinhabern einholte. Es verkaufte Postern von Dritten weiter, die ihrerseits offenbar die Erlaubnis dazu hatten. „Erschöpfungsgrundsatz“ ist der juristische Name für das Prinzip dahinter, das auch in der EU-Urheberrechtsrichtlinie verankert ist: Die Verfügungsmacht eines Rechteinhabers endet, wenn er Kopien seines Werkes einmal „in Verkehr gebracht“ hat.
Das bedeutet, dass der Rechteinhaber deren weitere Verbreitung nicht mehr kontrollieren kann. Das Verbreitungsrecht an den Kopien hat sich „erschöpft“, sie können weiterverkauft werden. Bei den Postern war das unstrittig. Allposters berief sich jedoch auch beim Leinwand-Transfer darauf: Bei der Transfer-Technik nehme die Anzahl der Kopien nicht zu.
Die Verwertungsgesellschaft entgegnete, dass Allposters die Bilder nicht nur einfach auf einem neuen Trägermedium verbreite, sondern ihren Charakter ändere. Urheberrechtlich betrachtet, sei das nicht nur eine „Verbreitung“, sondern eine „Bearbeitung“, die dennoch eine eigene Erlaubnis nötig mache. Ob der Leinwand-Transfer wirklich eine „Bearbeitung“ ist, hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil offen gelassen; der Generalanwalt hatte zuvor noch argumentiert, das sei nicht der Fall: Die Reproduktion solle dem Original schließlich möglichst nahe kommen.
EuGH: Änderung am Träger kann neue Reproduktion sein
Dem niederländischen Berufungsgericht, das sich sich an den EuGH wandte, legt das Urteil jedenfalls nahe, zugunsten der Verwertungsgesellschaft zu entscheiden. Selbst wenn Allposters nicht das Werk als solches bearbeite, reiche die Änderung an seinem Träger aus, damit der Rechteinhaber dabei mitzureden habe: Sein Verbreitungsrecht gelte weiter, entschied der EuGH. Eine Änderung am Gegenstand des Werks, „die das Ergebnis stärker dem Original annähert“, sei dann eine neue Reproduktion des Werks.
In den Worten des EuGH: Er hat entscheiden, „dass die Regel der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht anwendbar ist, wenn das Trägermedium einer […] Reproduktion eines geschützten Werks, etwa durch Übertragung der Reproduktion von einem Papierposter auf eine Leinwand, ersetzt und sie in ihrer neuen Form erneut in Verkehr gebracht wurde.“
4 Kommentare
1 Schmunzelkunst am 22. Januar, 2015 um 20:27
Zitat aus dem vorletztem Absatz: “Eine Änderung am Gegenstand des Werks, „die das Ergebnis stärker dem Original annähert“, sei dann eine neue Reproduktion des Werks.”
Das ist aber nicht der Fall, wenn man Kopien von Fotos oder Papierzeichnungen auf Leinwand überträgt, sondern allenfalls bei Kopien von Ölgemälden u. dergl.
Die stärkere Annäherung an das Original als Argument anzuführen ist m. E. ein Fehler. Problematisch ist eher, dass mit der Transfer-Technik in der Tat ein neues Vervielfältigungsstück entsteht. Also am besten die Papierkopien mit heißem Bügeleisen auf die Leinwand pressen ;-).
Oder Einschweißen wie im Flachmembranlautsprecher-Fall:
http://www.fotorecht.de/publikationen/kunstdrucke.html
MfG
Johannes
2 Mandy Reinmuth am 23. Januar, 2015 um 11:40
Ich möchte mich gern auf die Seite von Stichting Pictoright stellen und finde das Urteil dem Grunde nach richtig.
Allposters kauft ja die Verwertungslizenz am fertigen Produkt “Poster” ein und nicht das Nutzungsrecht am Bild/Motiv, um damit dann ein neues Produkt zu kreieren. Der Einkaufspreis bleibt dabei identisch zum Poster, aber die Marge kann durch das Transferverfahren auf Leinwand in einem nicht unerheblichen Maße gesteigert werden, aufgrund des höherwertigen Endproduktes “Leinwand”.
Ein fairer Umgang mit den Lizenznehmern wäre doch dieser, dass man diese an der Marge beteiligen würde.
Dies gelingt, indem man z.B. den Direktdruck auf Leinwand einsetzt und die Nutzungslizenz am Bild erwirbt. Unsere Poster und Leinwandbilder drucken wir “Print on Demand” und provisionieren jeden einzelnen Druck – je nach Art des Trägermaterials.
[gekürzt, bitte verzichten Sie auf werbende Links, d. Red.]
Mandy
3 Ilse Beisel am 22. Oktober, 2022 um 15:21
Folgendes: Das sind Betrüger, welche die Urheberrechte wie im Fall Peter Beisel mit seinen Motiven unter dem Titel: 2x Dritte Dimension und 2x Color 2000 ohne Lizenz Rechte illegal weltweit über Amazon.de – Warenhouse Deals – Sponsor http://www.allposter.de Betreiber die Art & Allposter B. V. Oostrum NL und weiteren Online Anbietern wie die Lieberman’s Gallery in New Jersey – Artprints.com Lakeland Florida – Globalartprints usw. ohne Vertrag oder Lizenz Rechte seit 1998 über die http://www.allposter.com Verkaufsplattform und dem 3W Händler mit Sitz in München (Fa. wurde gelöscht) von Herrn Jörg Domesle – Nicholas Schmidt- Daniel Takeiti – Patrick Zielinski und RA Harald Bechteler Kanzlei Taylor Wessing München über http://www.poster.de -www.postershop.com – und http://www.postershop.co.uk weltweit vermarktet haben. Kooperationspartnerin ist die Art.net AG mit Sitz in Berlin und New York.
Ich nenne diese Kunsthändler Raubkopierer, welche am Künstler und Urheber vorbei sich mit geklauten Kunstmotiven die Taschen füllen. Das gehört bestraft. Bei den Hintermänner der treisten Raubkopierer handelt es sich zum Teil selbst um Rechtsanwälte. D.h. jeder Künstler welcher sich über einen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwaltskanzlei um sein Urheberrecht bemüht, wird am Ende eines belehrt sein und zwar das seine Rechtsanwälte nicht durchhalten. Dürfte daran liegen das eine Krähe der anderen Krähe kein Auge auspikt.
M.f.G
Ilse Beisel
4 Ilse Beisel am 2. September, 2023 um 16:58
Guten Tag.
Sie haben meine Informationen über Art & Allposters B. V. Oostrum Niederland veröffentlicht. Leider hilft das nicht weiter, das der Betrug an Peter Beisel von den Illegalen Händlern entschädigt wird. Art & Allposters B. V. Oostrum Niederland, ist das Tochterunternehmen von Art.com Inc. USA. Die Insolvent gemeldete Tochterfirma von Art.com Inc. USA, wurde 2018 von Walmart USA gekauft.Einer der größten Art Händler mit Hauptsitz in den USA, Art.com Inc., meldet seine Tochterfirma Art & Allpostets B. V. Oostrum Niederland insolvent! Möglicherweise ist das eine taktische Strategie um sich arm zu rechnen, um bei möglichen Schadensersatzanspruch der Zahlung ausstehenden Tantiemen an den Künstler davon zukommen. Wie zuvor bereits erwähnt sind Rechtsanwälte mit im Spiel. Es ist davon auszugehen das dadurch das Gesetz zu umgehen nicht schwer fällt.Die Kunsthändler arbeiten mit großen führenden Rechtsanwaltskanzleien zusammen. Kein Wunder das die Händler sich dadurch vollkommen sicher fühlen können. Eine traurige Wahrheit. Gesetze sind für die kleinen Leute gemacht, die großen kommen davon. Nicht gut, finden Sie nicht auch? Künstler werden um ihren Lohn gebracht, indem man die Werke ohne Erlaubnis zum Beispiel über Amazon.com verkauft und die Illegalen Gewinne zum Beispiel über Niederlassungen in Niederland oder USA am Urheber vorbei eingesteckt. So kann man reich werden. Einer für alle, alle für keinen.
In diesem Sinne
Ilse Beisel
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