EU will an Datenbank-Schutz festhalten
Das Recht der EU stellt Datenbanken unter den Schutz des Urheberrechts, wenn sie hinreichend kreativ strukturiert sind. Andere Datenbanken, vor allem reine Zusammenstellungen von Informationen oder allgemeinen Daten, wie Telefonbücher, Hitlisten oder Ergebnislisten von Fußballspielen, sollten von einer neuen Form des Schutzes profitieren, die mit der Datenbankrichtlinie von 1996 eingeführt wurde.
Dieses so genannte Recht „sui generis“ ist ein spezielles Schutzrecht für Datenbanken, unabhängig von anderen Schutzformen, wie beispielsweise dem Urheberrecht. Die jetzt vorgelegte Überprüfung konzentrierte sich auf die Frage, ob die Einführung dieses Schutzrechtes zu höheren Wachstumsraten in der europäischen Datenbankindustrie und bei der Datenbankproduktion geführt hat.
Nach Aussage des Berichts lässt sich ein wirtschaftlicher Einfluss des Rechts „sui generis“ auf die Datenbankproduktion nicht nachweisen.
Die Evaluierung stützte sich auf zwei Informationsquellen: eine Online-Erhebung, die die Kommission im August und September 2005 bei der europäischen Datenbankindustrie durchgeführt hat, und das Gale Directory of Databases (GDD), das größte existierende Datenbankverzeichnis, das auch Angaben über die weltweiten Wachstumsraten der Datenbankindustrie seit den 1970er Jahren enthält.
Gleichwohl teilte der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy, mit, dass die europäische Verlagsindustrie, die in der Online-Erhebung befragt wurde, das Schutzrecht für wesentlich für den weiteren Erfolg ihrer Arbeit halte. Ferner hat es nach Auffassung der Mehrzahl der Befragten Rechtssicherheit geschaffen, die Kosten für den rechtlichen Schutz von Datenbanken gesenkt, neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet und die Vermarktung von Datenbanken erleichtert.
James Boyle, Urheberrechtsexperte an der Duke-Universität in den USA, kritisierte in einer Kolumne für die Financial Times die Präsentation der Studienergebnisse durch die EU. Den Ergebnissen der empirischen Untersuchung würde der gleiche Status zuerkannt wie den Aussagen der Datenbankindustrie, die jedoch am meisten von dem Recht profitiere, dessen Effizienz gerade untersucht werden sollte.
Auf diese Art werde versucht, die eindeutigen empirischen Belege dafür, dass der Marktanteil der europäischen Datenbankanbieter im Vergleich zu den US-amerikanischen gesunken sei, abzuschwächen. Was aber, fragt Boyle, sei der Sinn einer Überprüfungsstudie, wenn der Status Quo immer bevorzugt würde, statt sich dazu zu entschließen, bestehende Regeln und Gesetze zu ändern? Die EU müsse auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Ergebnisse den „sui generis“-Schutz für Datenbanken abschaffen.
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