EU-Rat für niedrigere Datenschutzstandards, Antiterrordatei-Reform, TPP-Urheberrecht
EU-Rat einigt sich auf Absenkung der Datenschutzstandards
Der EU-Rat hat sich im Rahmen der geplanten Datenschutzverordnung auf niedrigere Standards bei den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOMs) geeinigt. Er verfolgt einen „risikobasierten Ansatz“. Danach sollen bestimmte Schutzmaßnahmen nur noch dann erforderlich sein, wenn die Tätigkeit oder die hierfür genutzten personenbezogenen Daten in hohem Maße risikobehaftet sind. Auch das Prinzip „Privacy by design and by default“ soll nicht länger gelten. Die Einführung einer Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten wurde aus der Verordnung gestrichen. Bei den Datenschützern stößt dieses Vorgehen auf Kritik.
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Bundestag beschließt Reform von Antiterrordatei
Der Bundestag hat eine Reform der Antiterrordatei beschlossen. Überarbeitet wurden die „Reichweite der als terrorismusnah erfassten Personen, die Einbeziehung von Kontaktleuten und die Nutzungsmöglichkeiten verdeckt bereitgestellter, erweiterter Datenbestände”. Ziel sei es unter anderem, Informationen über Kontaktpersonen besser zu schützen. Mit der Reform sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung im letzten Jahr umgesetzt werden.
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Verwaltungsgericht Köln: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Das Verwaltungsgericht Köln hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Das Gericht hat am Donnerstag zwei Klagen von Beitragszahlern abgewiesen – und den Beitrag für eine „verfassungsgemäße, nicht steuerliche Abgabe” erklärt (Az. 6 K 6618/13 und 6 K 7041/13). Dass Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht das Vorliegen einer Wohnung ist, hält das Verwaltungsgericht für sachgerecht. Die reine Möglichkeit, in der Wohnung den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ein abzugeltender Vorteil.
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Handelsabkommen TPP: Raubkopierer bald doch Verbrecher?
Einem auf Wikileaks veröffentlichten Entwurf zufolge drängen die USA beim geplanten Handelsabkommen Trans-Pacific-Partnership (TPP) auf schärfere Sanktionen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Geplant ist, auch nicht gewerbliche Rechtsverstöße (beispielsweise Filesharing) unter Strafe zu stellen. Auch eine Verlängerung der Schutzfristen für Urheberrechte sowie die ein Verbot zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen (DRM) sind vorgesehen. Dem Entwurf zufolge sollen künftig die Schutzfristen von Patenten verlängert und die Anforderungen an die Erteilung von gewerblichen Schutzrechten gesenkt werden. Gleichzeitig soll die Möglichkeit zur Verhängung von Zwangslizenzen weiter eingeschränkt werden. Deutschland ist nicht an den Verhandlungen beteiligt.
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Leistungsschutzrecht: VG Media bittet weitere Suchmaschinenbetreiber zur Kasse
Nach einem Schreiben, das Heise Online vorliegt, versucht die VG Media derzeit Ansprüche nach dem Leistungsschutzrecht auch gegenüber kleineren Suchmaschinenanbietern durchzusetzen. In dem Schreiben von Mitte Oktober wird der Betreiber der deutschen Suchmaschine Tersee aufgefordert einen Lizenzvertrag mit der VG Media abzuschließen. Dem Betreiber erscheinen die Lizenzgebühren jedoch zu hoch. Sollte keine Einigung erzielt werden, wolle Tersee sich nach Aussage des Geschäftsführers dem Vorbild Googles anschließen und anstelle von Teasern und Bildern nur noch die Schlagzeilen anzeigen.
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Landgericht Arnsberg: Plötzlich Domaininhaber
Der Inhaber einer Domain haftet auch dann für die hiervon ausgehende Verletzung von Namensrechten (Paragraf 12 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), wenn er nicht weiß, dass er Inhaber einer Domain ist. Das hat das Landgericht Arnsberg entschieden. Ein Unternehmer ließ die streitgegenständliche Domain auf seine Tochter und nicht auf den Namen seines Kunden eintragen. Nachdem der Unternehmer die Freigabe verweigerte, verklagte der Kunde die Tochter auf Unterlassung und Freigabe der Domain – und erhielt vor Gericht Recht. Da der Anspruch aus Paragraf 12 BGB kein Verschulden voraussetze, hafte die Tochter auch bei Unkenntnis ihrer Domaininhaberschaft, sofern eine Namensrechtsverletzung vorliege. Sie hatte daher auch die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu tragen.
Zur Meldung im Blog der Kanzlei Siegling Rechtsanwälte.
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NSA-Untersuchungsausschuss: Kanzleramt droht mit Strafanzeige
Nach Informationen des Spiegel setzt das Bundeskanzleramt die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag unter Druck: Nachdem mehrmals geheime Akten aus dem Ausschuss an Medien gelangt sind, habe das Kanzleramt im Falle weiterer Leaks jetzt mit Strafanzeigen gedroht. Unterdessen haben Ermittlungsbehörden in der Schweiz mitgeteilt, im Zuge des NSA-Skandals kein Strafverfahren gegen US-Behörden einzuleiten – mit einer lapidaren Mitteilung, wie es heißt.
Die Nachricht bei spiegel.de.
Großbritannien: Bis zu zwei Jahre Haft bei „Rachepornos”
In Großbritannien soll das Hochladen erotischer Bilder ohne Einverständnis des Abgebildeten („Rachepornos”) in Zukunft mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Unter Strafe stehen soll die Verbreitung von „Fotos oder Videoaufnahmen von Personen bei sexuellen Handlungen, in sexueller Darstellung oder mit entblößten Genitalien”. Ein vergleichbares Gesetz ist in Deutschland nach Angabe des Bundesjustizministerium nicht geplant.
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Dieser Wochenrückblick wurde von Sebastian Brüggemann und Fabian Rack verfasst. Lizenz: CC BY-NC-SA.
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